Hallo,
da ich auf dem Gebiet so (fast) keine Ahnung habe, frage ich mal hier.
Also, ich kann aus gesundheitlichen Gründen meinen Job nicht mehr ausüben. (Pflege + Rücken bzw. Knochen).
Lt. Auskunft übers Netz würde ich die Bedingungen für eine Umschulung über d. Rentenkasse erfüllen (min. 15 Jahre eingezahlt).
Aber, wie ist das mit der Bezahlung während dessen?
Z.Zt. habe ich nur einen Minijob - und wenn davon dann "nur" 65% gezahlt würden - das ist dann doch zu wenig. Oder geht das nach dem Tarif u. wird davon berechnet? Wie ist das mit Kindern? Kriegt man Fahrgeld?....
Weiß das jemand?
Danke, Sandra
von
tabeamutti
am 21.09.2013, 17:38
Du bekommst Fahrgeld und pro Kind 130€ für die Betreuung als Zuschuss.
Plus dann eben noch was für Dich.
Bei mir in Höhe des ALG1.
Hast Du da Anspruch drauf ?
Insgesamt finde ich das eine Menge Geld dafür dass ich eine Ausbildung machen darf. Ich mache sie in Teilzeit.
Mach doch mal einen Beratungstermin.
von
Sternenschnuppe
am 21.09.2013, 18:36
Da steht, das in meinem Fall der Tarif zu Grunde gelegt wird, auch die Sonderzahlungen.
Bei ver.di gibts einen Rechner dafür, aber das erscheint mir sehr hoch, dafür das die Rentenanstalt das bezahlt.
Einen Termin habe ich nächsten Dienstag beim AA, zur Beratung. Allerdings nur telefonisch - seit wann die das so machen, weiß ich auch nicht.
Wahrscheinlich kriege ich dann irgentwann einen persönlichen. Aber ich will vorher schon mal wissen, was (vielleicht) auf mich zukommt.
LG
von
mamavon3en
am 21.09.2013, 19:22