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Umschulung zur Altenpflegerin und schwanger

Thema: Umschulung zur Altenpflegerin und schwanger

Ich mache zur Zeit eine 3-jährige Umschulung zur Altenpflegerin. Jetzt bin ich ungeplant schwanger geworden. Ich bin in der 11. Woche und habe bereits 1 Jahr der Umschulung hinter mir. Ich frag mich jetzt wie es weiter gehen soll. Ich wollte diese Umschulung so gern durchziehen. Aber ich möchte mein kind auch nicht mit 8 Wochen schon einer fremden Person (Tagesmutter,..) überlassen. Und in der Schwangerschaft werde ich ja kaum was lernen können, da ich ja kein Umgang mit Blut, Urin und Stuhl haben darf und auch nicht schwer heben darf. Ich habe gelesen, dass man 3 Monate des Umschulungsgeldes zurück zahlen muss, falls man ohne triftigen Grund abbricht. Gilt das auch bei einer Schwangerschaft? Und kann man die Umschulung nach einer Zeit fortsetzten oder müsste ich von vorne anfangen? Ich suche keinen Grund nicht arbeiten zu müssen, denn das wird hier oft vorgeworfen. Außerdem bin alleine mit allem, da der Vater sich trennen will.

von larissa488 am 12.08.2014, 14:41



Antwort auf Beitrag von larissa488

Hallo, vielleicht kannst Du ja die Schule in der Zeit machen und die Praktika nachholen. Frag doch mal beim Arbeitsamt (oder bei dem, der die Umschulung bezahlt)nach, wie das läuft. LG

von tabeamutti am 13.08.2014, 10:19



Antwort auf Beitrag von larissa488

Dazu kann ich dir jetzt etwas sagen...mein Sohn ist jetzt 11 Monate, ein Umschulungskind. Also, du kannst die Umschulung für ein Jahr aussetzen und dann weiter machen, du könntest natürlich auch nach 8 Wochen wieder gehen ( habe ich so gemacht, allerdings schulische Ausbildung und 6 Monate Praktikum ). Natürlich besteht eine Schwierigkeit in deinem Berufsfeld mit dem Mutterschutzgesetz... aber da lässt sich sicher auch Lösungen finden. Abbrechen? Wenn es über die Arbeitsagentur läuft, wirst du die nächsten 5 Jahre für Umschulungen gesperrt, Grund egal. Ich bin glücklich drüber es durchgezogen zu haben, Prüfung habe ich jetzt im November...*Daumen drück* Es finden sich im Wege!

von JOSOLO am 13.08.2014, 19:56



Antwort auf Beitrag von larissa488

Du sollest wenn du allein erziehend bist einfach 1 Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen und dann fortsetzen die Umschulung. Bin selber gerade jung Mutter (13 Wochen alte Tochter) und geh wieder Teilzeit arbeiten. Hab jedoch meine Mutter im Rücken welche sich vormittags kümmert da sie in Rente ist. Ich hab einen Mann der sich irre viel um die Tochter mit kümmert wenn er von der Arbeit kommt. Wenn ich mir vorstelle das ich nun ganz allein währ und noch lernen müsste denke ich währe 1 Jahr Elternzeit schon besser. Da sollte es mir der Umschulung auch keine Probleme geben.

von DannaM am 16.08.2014, 12:00