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Urlaub vor Mutterschutz

Thema: Urlaub vor Mutterschutz

Hallo, ich werde ab Ende März 09 in den Mutterschutz gehen. Meine Frage ist nun wieviel Urlaub mir bis dahin im neuen Jahr noch zusteht? Ich habe pro Jahr sonst 24 UT, aber die kann ich best. nicht alle vorher nehmen oder? Vielen Dank schon mal im Voraus... Emmi

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 16:50



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Hallo, wenn du 24 UT im Jahr hast, sind das 2 Tage pro Monat. Also stehen dir 6 Tage bis Ende März zu. VG Katrin

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 18:53



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Hallo, also, Du hast VOLLEN Urlaubsanspruch für jeden tag, in den Dein MuSchu hineinragt. Daraus folgt: MuSchu geht bis entweder irgendwann Ende Juni (dann 12 Tage Urlaub) oder bis Anfang Juli, dann 14 Tage Urlaub. Ich unterstelle, daß Du danach in EZ gehst. Im Gesetz steht es andersrum drin: nur für GANZE Monate EZ kann der Jahresurlaub gekürzt werden. § 17 BEEG Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 19:06



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na du gute, hast du deinen AC schock von neulich schon verdaut? und viel mehr: ist schon eingetreten, wofür es gut war, diese blöde situation? beruflich und menschlich alles gute, ich schätze immer sehr deine konstruktiven beiträge!!! shortie ;o)

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 19:58



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Danke der Nachfrage Nein, leider noch nichts, was "gut" wäre... :-( Ich hab noch was laufen, schätze aber dort die Chancen unter 20% ein. Aber: ich habe mit meiner Tante in den USA telefoniert: Wenn das jetzt überall NIX wird (also in den kommenden ca. 2 Wochen) dann buche ich noch am selben Tag unsere Flüg für Pfingsten. Jawollja! So mache ich mir selber was "Gutes"... :-/ Liebe Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 21:13



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Also ich kann meine Urlaubstage aus dem MuSchu jetzt erst nehmen, wo ich nach einem Jahr Elternzeit wieder anfange zu arbeiten. Ich würde das mal mit dem Arbeitgeber abklären.

Mitglied inaktiv - 05.11.2008, 07:47



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Also, dir stehen 2 Tage pro Monat Urlaub zu. Da du ja noch bis Ende Muschu bei der Firma angestellt bist, sprich 8 Wo. nach der Entbindung (im Normalfall, es sei denn dein ET verschiebt sich nach hinten). Das würde ca. Juni/Juli sein, als stehen dir entweder 12 oder 14 Tage Urlaub für 2009 zu. Solltest du Resturlaub aus 2008 haben musst du diesen vor dem Muschu nehmen. Den Urlaub von 2009 kannst du lt. Mutterschutzgesetz auch nach deinem Erziehungsjahr nehmen. ABER: Das würde ich sicherheitshalber vorher mit dem AG klären. Ich hatte damals tierischen Ärger. Ich habe gerade so geschafft meinen alten Urlaub vor dem Muschu zu nehmen und wollte meinen anteiligen Urlaub auch nach dem Erziehungsjahr nehmen. Dann hat mein "großer" Chef mich zu Hause angerufen (hatte gerade Urlaub) und hat mir gesagt, dass ich eigentlich nicht wieder kommen brauche, da mein Urlaub, den ich noch habe ausreicht bis zum Muschu. Ich habe das dann mit meinem Chef (wir sind eine Niederlassung) geklärt, der von dem Anruf überhaupt nichts wusste und ich durfte dann wieder zur Arbeit kommen. Letztendlich hat man mir den noch offenen Urlaub ausgezahlt.

Mitglied inaktiv - 05.11.2008, 11:17



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Wenn du Ende März in den MuSchu gehst, dann erwartest du dein Kind Mitte Mai und der MuSchu danach endet Mitte Juli, d.h. du hast für ein halbes Jahr urlaubsanspruch, also 12 Tage.

Mitglied inaktiv - 05.11.2008, 11:39



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Wenn der MuSchu im Juli endet, dann hat sie 14 Tage Urlaub weil der ganze Juli noch mitzählt! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 05.11.2008, 14:25



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Ok... Danke euch für die Antworten, werd das mal mit meinem Chef besprechen und dann Urlaub festlegen:) LG Emmi

Mitglied inaktiv - 07.11.2008, 16:36