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Urlaub während der Krankschreibung

Thema: Urlaub während der Krankschreibung

Hallo, vielleicht weiß hier ja jemand ob oder was an Urlaub während einer Krankschreibung möglich ist. Ich hatte im Juni eine Sprunggelenksfraktur, wurde inzwischen 3x operiert. Die nächste OP ist nächste Woche. Bisher darf ich den Fuß nur minimal belasten, bin also auf Krücken angewiesen und deswegen auch seit inzwischen 8 Wochen krank geschrieben. Nach der nächsten OP darf ich wieder mit Belastung und Muskelaufbau beginnen. Reha-Antrag läuft, wird aber vermutlich erst Mitte September möglich, vorher sind keine Termine frei - stehe allerdings auf der Warteliste. Nachdem ich beruflich eine stehend/gehende Tätigkeit habe bin ich mit Glück bis nach der Reha arbeitsunfähig - mit Pech noch länger. Und mir fällt inzwischen einfach die Decke auf den Kopf. Eigentlich war für Ende August/Anfang September unser Jahresurlaub geplant. Zum Glück hatten wir noch nichts gebucht. Aber ich würde zu gerne zwischen der nächsten OP und Beginn der Reha wenigstens ein paar Tage wegfahren - wenigstens ein bischen raus kommen - auch wenn mit Krücken nicht allzuviel machbar ist. Wie schaut das denn rechtlich aus? Darf ich überhaupt wegfahren? Gruß Dhana

von dhana am 09.08.2017, 12:19



Antwort auf Beitrag von dhana

http://www.business-on.de/krankheitsfall-krankgeschrieben-was-darf-ich-_id39080.html Darüber wurde in vergleichbaren Fällen unterschiedlich entschieden. Würdest du beispielsweise unter einer Atemwegserkrankung leiden, ließe sich der Urlaub am Meer damit begründen, dass die Luftveränderung deiner Genesung förderlich sei. Auf keinen Fall darf der Genesungsprozess durch "Fehlverhalten" des Patienten gefährdet werden. Da der geplante Urlaub zwar Erholung verspricht, jedoch nicht dazu beiträgt, positiv auf die Erkrankung einzuwirken, könnte es Probleme geben. Eine längere Autofahrt könnte auch kontraproduktiv sein. Gut wäre es, wenn du deinen Urlaubsplan mit deinem Arzt besprichst. Wenn er dir grünes Licht gibt, benötigst du auch die Zustimmung deiner Krankenkasse, da sie die Lohnfortzahlungen leistet.

von Johanna3 am 09.08.2017, 13:45



Antwort auf Beitrag von dhana

Mir wurde gesagt: wenn der Arzt OK gibt, ist Urlaub innerhalb von Deutschland kein Problem. Bei Urlaub im Ausland muss die Krankenkasse schriftlich zustimmen. Dies Auskunft habe ich vom Arzt bekommen.

von Julia+Christopher am 11.08.2017, 13:12



Antwort auf Beitrag von dhana

Ich habe zu der Frage direkt Kontakt mit meiner Krankenkasse aufgenommen (bin bereits länger im Krankengeld). Die Sachbearbeiterin erklärte sich mit dem Urlaub einverstanden unter der Bedingung, dass ich ein ärztliches Attest einreiche, dass der Urlaub nicht die Genesung behindert. Da der Urlaub im Ausland stattfindet,bekomme ich in dieser Zeit kein Krankengeld. (bei der Buchung des dänischen Ferienhauses im letzten Jahr bin ich nicht davon ausgegangen, dann immer noch krank zu sein).

von Claudia+Thomas am 11.08.2017, 13:36