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Urlaubsanspruch Elternzeit / Mutterschutz

Thema: Urlaubsanspruch Elternzeit / Mutterschutz

Hallo Ihr Lieben, kann mir einer meinen Urlaubsanspruch mitteilen? Werde im Netz nicht ganz schlau. Ich habe einen Jahresanspruch von 30 Tagen / 5 Tage Woche Kind 1 ist am 17.02.13 geboren, Elternzeit ohne Teilzeitarbeit bis 16.02.16. Ich habe noch einen Resturlaub von 7 Tagen für die Mutterschutzzeit 07.01.13 - 15.04.13. Konnte ich 2013 nicht mehr nehmen. Ich muss jetzt vom 17.02.16 bis 08.08.16 wieder arbeiten. Ich bin wieder schwanger ET 13.06.16 (Mutterschutz wäre vom 02.05.16 bis 08.08.16). Danach möchte ich wahrscheinlich 2 Jahre in Elternzeit gehen. Wie hoch ist für 2016 mein Urlaubsanspruch? Ich weiß leider nicht, ob man diese halben, angefangenen Monate rechnen kann und wie Liebe Grüße

von Bademeisterin77 am 25.12.2015, 14:26



Antwort auf Beitrag von Bademeisterin77

Für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit wird dein jährlicher Urlaubsanspruch um ein Zwölftel gekürzt. Der so errechnete Anspruch wird aufgerundet. Du müsstest also für 2013 insgesamt 10 Urlaubstage gehabt haben. In 2016 stehen dir für die Monate Februar bis August wiederum 7/12 von 30 zu, also 17,5, aufgerundet 18 Tage .

von Julie am 25.12.2015, 16:10



Antwort auf Beitrag von Julie

Danke. Stimmt für 2013 hatte ich 10 Tage. Habe nochmal nachgeschaut. Hatte da Anfang Januar 3 Tage genommen. Mmh, dann wird mein Arbeitgeber nicht sehr erfreut sein, dass ich nur 5 1/2 Wochen anwesend sein muss 2016

von Bademeisterin77 am 25.12.2015, 17:49



Antwort auf Beitrag von Julie

Rede doch mit deinem Arzt, ob er dich nicht für die paar Tage krank schreiben oder dir ein BV ausstellen kann. Das käme bestimmt auch deinem Chef entgegen.

von Julie am 25.12.2015, 21:58



Antwort auf Beitrag von Julie

Wäre aber im Grunde genommen Betrug. Erst recht wenn mit BV. Steht ihr ja faktisch so nicht zu. Ich würde eher mit dem Chef sprechen. Der kann einen auch freistellen.

Mitglied inaktiv - 27.12.2015, 10:20



Antwort auf Beitrag von Bademeisterin77

Man kann doch jetzt noch gar nicht absehen, wie es der Bademeisterin im Februar geht und ob dann ein BV oder eine Krankschreibung nicht doch gerechtfertigt wäre. Außerdem sage ich dir aus Arbeitgeber-Sicht, dass solche Kurzeinsätze extrem unbeliebt sind - jede Menge Arbeit und Planung für so gut wie keine Arbeitsleistung.

von Julie am 27.12.2015, 15:27



Antwort auf Beitrag von Julie

Klar kann man nicht sagen was dann ist. Nur, ein BV dient der Schutz von Mutter und Kind wenn diese nicht arbeiten KANN. Und, die Allgemeinheit zahlt dafür im Grunde genommen. Dazu also zu raten, nur weil die schwangere Angestellte einem "lästig" ist, ist schlicht und einfach Aufforderung zu Betrug. Kann man drehen und wenden wie man mag. Wie gesagt, wenn der AG keine Arbeit hat oder es ihm dann zu nervig ist für diese Zeit, kann er sie selbstredend entgeltlich freistellen. Diese Option hat JEDER Arbeitgeber. Er bekommt dann halt nur eben nicht das Geld dafür wieder. Entscheidet der Arzt, die TE geht es dann zu schlecht, kann er immer noch zum Mittel der Krankschreibung greifen. Aber eben dann wenn medizinisch begründet.

Mitglied inaktiv - 27.12.2015, 17:35



Antwort auf Beitrag von Bademeisterin77

.. weder aus Sicht des Arbeitgebers noch evtl. Kollegen. Ich würde mit dem Chef sprechen, ob er Dich für die 5,5 Wochen unbezahlt freistellt. Dann hat er sein Organisationsproblem los und Du must niemanden betrügen. Ulrike

von u_hoernchen am 27.12.2015, 16:13



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

In der Zeit ist man nicht automatisch krankenversichert, sondern muss sich freiwillig versichern (~ 160 Euro).

von Twinmädels am 28.12.2015, 15:58



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Huhu, mich hat das mit den Urlaubstagen interessiert, da mich mein Chef mit einem Aufhebungsvertrag loswerden möchte :-/. Montag erreiche ich hoffentlich die Anwältin... der möchte mich ja gerne entgeltlich freistellen, allerdings zum 31.8. auch aus dem Unternehmen haben! Danke für eure Tips!

von Bademeisterin77 am 01.01.2016, 19:22