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Urlaubsanspruch-Elternzeit

Thema: Urlaubsanspruch-Elternzeit

Ich habe vor meiner Elternzeit nicht meinen ganzen Urlaub genommen, sondern noch 7 Tage uebrig gehabt. Nun arbeite ich seit dem 1.8. Teilzeit in Elternzeit. Habe ich Anspruch auf den alten Urlaub? Wird er umgerechnet? Gruss Marlene

Mitglied inaktiv - 08.08.2006, 19:59



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normalerweise verfällt der Urlaub nicht, wenn du ihn nicht nehmen konntest. Ich hab auch noch Urlaub von 98, 04 ... da hatte ich immer individuelles Beschäftigungsverbot, damit auch Urlaub angesammelt, aber ich bin ja im Erz.urlaub, also wird der Urlaub irgendwann hinten angehangen.

Mitglied inaktiv - 08.08.2006, 20:40



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Hallöchen, der Urlaub verfällt nicht. Umgerechnet wird er soweit ich das im Kopf habe, auf die Stunden. Dass heißt deinen Resturlaub hast Du innerhalb von z.B. 38 Std./wöchentlich (165 Std./mtl.) erarbeitet. Nun wird geschaut wieviel Stunden du nun im Monat machst und durch einen Dreisatz wird dann der Anspruch auf Teilzeitarbeit errechnet. Alles Liebe Heike mit Luca

Mitglied inaktiv - 09.08.2006, 08:15



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Weisst Du, ob das gesetzlich irgendwo verankert ist, dass das so umgerechnet wird? Ich soll fuer die 7 Tage Resturlaub, die ja 1,5 Wochen frei bedeuten nun 5 halbe Tage bekommen, da das in meinem Fall auch 1,5 Wochen frei bedeutet.

Mitglied inaktiv - 09.08.2006, 17:42



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wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast, dann hast du auch Anspruch auf deinen Vollzeit-Urlaub. Wenn du jetzt weniger arbeitest, dann müssten es ja mehr Urlaubstage werden. Also, du hast erst 8 Stunden gearbeitet, hast noch 10 Tage Resturlaub, dann sind das bei 4 Stunden Arbeit also 20 Tage Resturlaub. - der Wert der Urlaubstage verliert ja nicht.

Mitglied inaktiv - 10.08.2006, 13:23