Geschrieben von Zweizahn am 05.09.2010, 11:54 Uhr |
Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Hallo,
ich bin im Angestelltenverhätnis und bekomme im April 2011 ein Baby. Gehe ich recht in der Annahme, dass der mir zustehende anteilige Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes (also 8 Wochen nach Geburt) gerechnet wird?
Wer weiß das?
Danke!
Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Antwort von susa31 am 05.09.2010, 12:33 Uhr
Huhu Zweizähnchen........
Ich weiß es nicht, aber herzlichen Glückwunsch von mir zur Schwangerschaft!!!!
Liebe Grüße Susa
Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Antwort von steda82 am 05.09.2010, 13:32 Uhr
du hast Recht!!!
So wurde es bei mir auch berechnet
Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft
Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Antwort von desireekk am 05.09.2010, 14:22 Uhr
Glückwunsch zuerst und:
Du hast "andersrum" Recht:
Du hast vollen Jahresurlaubsanspruch.
Nur für jeden VOLLEN Kalendermonat Elternzeit kann der AG den Jahresurlaub anteilig kürzen:
= für jeden Monat, in den Dein Mutterschutz noch hineinragt steht Dir VOLLER Urlaub zu. Also bis ca. Mai/Juni.
Viele Grüße
Désirée
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