Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von chalmisa am 13.03.2005, 21:44 Uhr

Urlaubsgeld bei Minijob ?

Hallo !
wir haben seit kurzer Zeit eine Kinderfrau auf 400 Euro Basis als Minijob.Trotz mitgelieferter Broschüre ab ich nicht kapiert, ob ich Ihr Urlaubsgeld zahlen muß oder z.B. auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.Wie macht Ihr das ?
Danke !
sabine

 
4 Antworten:

Re: Urlaubsgeld bei Minijob ?

Antwort von Petra*Laura_Marie*29.12.2001* am 13.03.2005, 23:31 Uhr

Hallo Sabine,

ich arbeite auf 400€ Basis und bekomme nur das Geld was ich auch wirklich arbeite (Kindergarten). Wenn z.B. Feiertag ist und ich da arbeiten sollte Pech gehabt, die Stunden fehlen dann. Und Urlaubstage, keine Ahnung. Oder ist das alles unterschiedlich, bin bei der Stadt angestellt.

Gruß Petra mit Yara Elena hier auf Erden und Laura Marie gest./geb.29.12.2001 für immer in meinem Herzen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Urlaubsgeld bei Minijob ?

Antwort von Katrina13 am 14.03.2005, 12:18 Uhr

Wir zahlen sowohl unserer Kinderfrau (ist über der Minijobgrenze)als auch unserer Putzfrau (die hat einen Minijob bei uns) Urlaub und Lohnfortzahlung, meines Wissen muss das der Arbeitgeber auch tun!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

nachtrag: offizielles Statement auf der Seite der Minijobzentrale

Antwort von Katrina13 am 14.03.2005, 12:24 Uhr

Das habe ich auf der website minijob-zentarle.de gefunden - Petra, das ist auch für dich interessant!

Arbeitsrechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer.

Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern - und dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte - eine Reihe von arbeitsrechtlichen Pflichten zu erfüllen.


Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer:


bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung in Höhe des ihm zustehenden regelmäßigen Arbeitsentgelts leisten,
bezahlten Erholungsurlaub gewähren, d.h. Freistellung von der Arbeitspflicht mindestens für die Zeit des gesetzlichen Mindesturlaubs (vier Wochen),
-für Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt fortzahlen und
-bei persönlicher Arbeitsverhinderung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit das Arbeitsentgelt weiterzahlen. Beispiele: nicht verschiebbarer Arztbesuch, eigene Hochzeit, schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen, Tod des Ehepartners, gerichtliche Termine.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Urlaubsgeld bei Minijob ?

Antwort von tinai am 14.03.2005, 12:57 Uhr

Urlaubsgeld ist kein Rechtsanspruch! Also Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. sind Sondergratifikationen, die vertraglich vereinbart sind oder auch nict.

Beim 400-Euro-Jobber besteht außerdem die Gefahr, dass er durch diese Sonderzahlungen über die Einkommensgrenze hinauskommt und das Entgelt dadurch voll unter die SV und Steuer fällt. Die schuldet zwar der AN, aber wenn der nicht mehr greifbar ist, schuldet die der AG also ihr.

Kurzum, wenn Du was extra zahlen willst, so achte auf die jährliche Bemessungsgrenze.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt für alle Arbeitnehmer und zu denen zählen auch geringfügige. Es wird nur oft so gehandhabt, dass sie es nicht bekommen, weil sie unregelmäßige Arbeitszeiten haben. Korrekt ist das nicht. Allerdings kannst Du Dich über die Umlage der Krankenkasse. für ein sehr geringes Entgelt versichern, dann übernimmt die zwischen 80-100 Prozent der Lohnfortzahlung.

Gruß Tina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.