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urlaubsgeld nicht bekommen

Thema: urlaubsgeld nicht bekommen

hallo ihr lieben, ich bin seit sechs Jahren in der Firma beschäftigt. bin seit Januar schwanger und seit dem 31.05. krank geschrieben wegen verdacht auf frühgeburt war auch deswegen im Krankenhaus drei Wochen. mein mutterschutz beginnt am 15.08. und davor wollte ich meine resturlaub nehmen. letzter Arbeitstag wäre am 14.07. meine frage ist das ich mit dem juni lohn kein urlaubsgeld bekommen habe. sonst immer im Juni und November. ist das jetzt so weil ich schwanger bin? vielen dank

von Annagirli83 am 01.07.2012, 18:35



Antwort auf Beitrag von Annagirli83

Hallo, Bist Du krank geschrieben oder hast Du Beschäftigungsverbot? Bei Beschafzigungsverbot hast Du Anspruch auf Urlaubsgeld. Während der Krabkheit bin ich mir nicht ganz sicher, hier gibt es ein neues Urteil, dass das Urlaubsgeld dann ausgezahlt wird wenn quasi der Urlaub auch in Anspruch genommen wird. Des Weiteren wäre es Interessant zu wissen wie bisher das Urlaubsgeld deklariert wurde. Ist es vertraglich vereinbart? Mein AG z.B. deklariert die Sondervergütungen als Einmalzahlung, somit ist er nicht dazu verpflichtet die Auszahlungen jedes Jahr vorzunehmen. Deklariert der AG die Zahlung als Urlaubsgeld/ 13. Monatsgehalt greift hier das Gewohnheitsrecht und er muss es auszahlen. Lg

von Bloodymary308 am 01.07.2012, 21:10



Antwort auf Beitrag von Annagirli83

vielen dank für deine Antwort, ja ich bin seit dem 31.05. krank geschrieben. und im arbeitsvertrag steht das urlaubsgeld üblicherweise im Juni und im November ausgezahlt wird. LG

von Annagirli83 am 01.07.2012, 21:42



Antwort auf Beitrag von Annagirli83

Da du ja Deinen Resturlaub in Anspruch nimmst, denke ich, dass Du Anspruch darauf hast. Fällt die Novembersuszahlung noch in der Mutterschutzfrist hast Du auch hier auf jeden Fall Anspruch darauf. Habt ihr einen Bertriebsrat? Dann kannst Du Dich an den wenden oder Du suchst nochmal das Gespräch. Ansonsten direkt zum Anwalt gehen. Wünsche Dir eine schöne und unklomplizierte SS. Lg

von Bloodymary308 am 01.07.2012, 22:39



Antwort auf Beitrag von Annagirli83

ich habe jetzt viel rum Tel. zuerst in der Zentrale und habe nachgefragt warum kein urlaubsgeld dabei ist. die meinte es wäre dabei nur der Lohn wurde mir gekürzt wegen der krankschreibung dann die vielen Abzüge????. und wenn ich ab den 16.07. in Urlaub gehe würde ich dann wieder normal bekommen???? dann habe ich lange überlegt und mir gedacht die Krankenkasse kann mir jetzt nur noch weiter helfen, habe dort angerufen und gefragt ab wann man von der Krankenkasse Geld bekommt ( muss dazu sagen bin seit 6 Jahren das zweite mal krank geschrieben ) sie sagte mir ab der 7. Woche. ich habe ihr das alles erzählt und sie meinte das einzigste was sie sich denken kann das mein Arbeitgeber vom Februar die 3 Wochen krank (wegen blutung) zu dieser krankschreibung seit dem 31.05. dazu gerechnet hat und seit der 6. Woche kein Lohn mehr zahlt. sie will sich jetzt darum kümmern. ich Nina echt gespannt. vielen dank für deine Antwort, haben keinen Betriebsrat... LG

von Annagirli83 am 02.07.2012, 13:19



Antwort auf Beitrag von Annagirli83

ich bin echt gespannt! ;0) und mir wurde von der Krankenkasse gesagt das ich gar nicht ab den 16.07. meinen Urlaub nehmen darf. ich muss mich bis zum beginn vom mutterschutz krank schreiben lassen. nehm ich den Urlaub werde ich als gesund gesehen und das ist nicht der Fall. wusste ich auch nicht ich hätte jetzt bis zum mutterschutz meinen urlaub genommen.

von Annagirli83 am 02.07.2012, 13:32



Antwort auf Beitrag von Annagirli83

Stimmt, nach 6 Wochen Krank sein zahlt der AG nicht das volle Gehalt und die Krankenkasse übernimmt den Rest. Echt doof, dass Dir Dein Arzt kein Beschäftigungsverbot gegeben hat, so hättest Du keinen Stress mit der Kohle, weil der AG dir das volle Gehalt zahlen muss. Vielleicht kannst Du nochmal mit Deinem Arzt sprechen... Lg

von Bloodymary308 am 02.07.2012, 14:40



Antwort auf Beitrag von Bloodymary308

Ich hatte auch kein Beschäftigungsverbot bekommen, sondern war wegen verkürztem GMH in der Mitte der Schwangerschaft krank geschrieben. Ich habe vor dem Mutterschutz doch noch meinen Urlaub genommen und wurde nicht bis zum Schluss krank geschrieben, weil der GMH auf der Verkürzung stabil blieb und dann mit der Verkürzung ca. der 32. SSW entsprach und in der Woche nicht mehr ein solch großes Problem darstellte wie die gleiche Verkürzung bereits in der 24. SSW zu haben. Hab ich mich verständlich ausgedrückt? Die Verkürzung galt als Krankheit, weil ich bereits eine Frühgeburt hatte und berechtigte lt. meiner FA nicht zu einem Beschäftigungsverbot. Wenn ich bis zum Geburtstermin krank geschrieben geblieben wäre, hätte ich auch nur das Krankengeld 67% des Nettolohns bekommen. Wollte ich aber nicht und habe dann meine FA gebeten, die Krankschreibung aufzuheben, damit ich meinen Urlaub nehmen könnte. Ich war mir auch sicher, dass er mir gewährt würde und ich nicht bei der Arbeit antanzen müsse, denn ich war bereits vertreten durch eine neue Angestellte. Der Urlaub war die Voraussetzung worauf sich dann meine FA einließ mich überhaupt wieder gesund zu schreiben. Lange Rede kurzer Sinn, vielleicht könnt ihr das ähnlich handhaben, damit Du nicht so wenig Geld bekommst? Mir war egal ob ich im Krankstatus oder Urlaubsstatus eine Frühgeburt risikiere, denn in beiden Fällen konnte ich mich zuhause hinlegen und ausruhen, aber ich hätte nicht arbeiten dürfen wegen meines Gewissens dem Baby gebenüber. Der Unterschied war auch, wenn man krank ist, muss man meistens zuhause rumhängen, im Urlaub darf man sich öfter mal draussen sehen lassen. Um zu vermeiden, dass kranke schwangere Frauen des Geldes wegen lieber arbeiten statt krank zu bleiben, gibt es das individuelle Beschäftigungsverbot, aber das hat meine FA nicht verstanden. Gruss Katrin

von seestern1978 am 02.07.2012, 23:57



Antwort auf Beitrag von Annagirli83

Hi, nach der 6. Woche Krankheit in Folge zahlt der AG nichtmehr das volle Gehalt und die KK stockt einen Teil als Krankengeld auf. Aber Achtung: Das Krankengeld gilt nicht als Einkommen für das Elterngeld, sondern eben dann 0 für die betroffenen Monate. Anders ist es beim Beschäftigungsverbot - hier werden die Monate für das EG außer Betracht gelassen und dafür weiter zurück liegende Monate in die Berechnung einbezogen. Insofern ist ein Beschäftigungsverbot auf jeden Fall sinnvoller für dich. Ähnlich ist es auch mit dem Urlaub - der FA soll dich gesund schreiben und dann trittst du wie geplant den Urlaub an - das ist dann normales Gehalt und damit auch EG-relevant. Lass dir auf jeden Fall mal eine Gehaltsabrechnung ausdrucken, da müsstest du dann schon schlauer sein... Gruß, Speedy

von speedy am 03.07.2012, 12:00



Antwort auf Beitrag von speedy

Ich rief damals bei der Krankenkasse an und die meinten für die Berechnung des Elterngeld werden die 12 Monate vor der Krankheit zugrunde gelegt, damit man keinen Nachteil durch die Krankheit erleidet. Bei mir ist es ja dann doch nicht zum Krankengeld gekommen, weil die Krankschreibung einige Tage vor der 7. Krankenwoche aufgehoben wurde. Mein Arbeitgeber hat kurz schief geguckt, aber war mir egal, er hatte ja keinen finanziellen Nachteil dadurch außer dass ich krank und dadurch nicht anwesend war. Gruss Katrin

von seestern1978 am 03.07.2012, 14:43



Antwort auf Beitrag von Annagirli83

ich weiß echt nicht was ich jetzt machen soll... normal wollte ich ab den 16.07. meinen Urlaub bis zum mutterschutz nehmen. die von der Krankenkasse sagt ich muss mich weiter krank schreiben lassen bis zum mutterschutz meine Chefin auch. gestern war ich bei meiner fä weil ich eine Verlängerung brauchte und die Schwester meint sie schreibt mich jetzt nur bis zum 11.07. statt bis zum 14.07. weil ich sonst in die 7. Woche komme. und da meine ich da fehlen mir aber 3 Tage bevor der Urlaub beginnt, da sagt sie ich soll mich dann beim Hausarzt krank schreiben lassen.... sie meint ich soll mich nicht im Urlaub weiterhin krank schreiben lassen. ich habe jetzt am Donnerstag wieder einen kontroll Termin bei meiner fä. ich kam in der 24. ssw mit verkürzten gebärmutterhals 1,8cm , trichterbildung und wehen ins kh von meiner fä aus. wurde nach 3 Wochen mit 2,2cm entlassen. Bin gespannt wie es am donnerstag ausschaut. und dann frage ich sie mal wegen beschäftigungsverbot. habe eingeschränkte bettruhe. LG

von Annagirli83 am 03.07.2012, 20:25



Antwort auf Beitrag von Annagirli83

Na siehste, sag ich doch, dann hast Du ja tatsächlich die gleiche Geschichte wie ich und die FA hat das auch mit der 7. Woche im Auge. Soweit ich weiß kann man nicht von Krankheit ins Beschäftigungsverbot aus den gleichen Gründen. Geh doch einfach die 3 Tage arbeiten und mach nur das Minimum oder geh wirklich zum Hausarzt wobei Deine Chefin dann auch aufhorchen wird. Wie sicher ist denn, dass Dir Dein Urlaub gewährt wird? In der wievielten Woche bist Du denn jetzt? Gruss Katrin

von seestern1978 am 04.07.2012, 00:27



Antwort auf Beitrag von Annagirli83

hallo, die im Krankenhaus haben gesagt das ich auf keinem Fall wieder arbeiten gehen darf.ich würde wirklich wieder gerne... mir fällt die decke auf den kopf. sobald ich aufstehen wird mein bauch hart. ich bin heute in der 28. ssw. ich bin gespannt was morgen bei meiner fä raus kommt. LG

von Annagirli83 am 04.07.2012, 09:29



Antwort auf Beitrag von Annagirli83

ich bin seit Donnerstag wieder im Krankenhaus... :/ gebärmutterhals nur noch 1,00cm von 2,04cm... und ne Infektion haben sie hier festgestellt und das Antibiotika schlägt nicht dagegen an :( und vorher können sie mir nicht den pessar einsetzen...:'( und laut meiner fä am Donnerstag bin ich nur krank geschrieben und habe kein arbeitsverbot ich versteh das alles nicht... und jetzt kann man wohl kein arbeitsverbot mehr schreiben...

von Annagirli83 am 09.07.2012, 08:00