Hallo, ich habe im Experten-Forum nachgefragt, aber vielleicht kann mir hier auch jemand helfen!? O:-) Guten Tag, ich wusste nicht, dass während der Elternzeit Anspruch auf Urlaubsgeld besteht. In meinem Vertrag steht nur, dass das Urlaubsgeld jeweils 50% vom Monatsbrutto jeweils zum 1.7. und 1.12. gezahlt wird. Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung gibt es nicht. (Betrieb < 15 Personen) Wie lange kann man das rückwirkend einfordern? Viele Grüße