Hallo,
habe mal eine Frage bzgl. Urlaubsplanung.
Gestern wollte ich mich einer Kollegin den Urlaub für die kommenden Pfingstferien klären. Mit meinem Chef hatte ich vorab gesprochen, der dann
meinte ich solle es mit besagter Kollegin abklären.
Auf meine Frage, sagte sie dann, das sie bereits ihren Urlaub für die Ferien gebucht hat.
Niemand wusste etwas davon, weder Chef noch weitere Mitarbeiter.
Nun meine Frage, darf man einfach buchen, ohne es vorab mit dem Chef abzuklären? Könnte er verlangen, das sie den Urlaub storniert, wenn ja, wer trägt die Stornierungskosten.
Welche Konsequenzen könnte es innerhalb der Firma geben, da sie Urlaub nimmt, der garnicht bewilligt wurde.
VG
asti
von
asti_2
am 17.11.2010, 16:16
Darf man Urlaub buchen ohne Absprache?
Ja, aber man läuft dann halt Gefahr den Urlaub nicht genehmigt zu bekommen :) In dem Fall müsste sie den Urlaub dann halt verfallen lassen oder ihn stornieren. Logischerweise auf ihre Kosten.
Wie ihr das jetzt löst ????
Gruß Julia
von
Julia+Christopher
am 17.11.2010, 17:44
Ich denke mal, das unser Chef nicht so weit geht und sie den Urlaub stornieren muss.
Morgen mittag haben wir nochmal eine Besprechung mit ihr, mal abwarten wie sie sich äussert.
VG
asti
von
asti_2
am 17.11.2010, 18:08
Wollt ihr vielleicht beide nächstes Jahr Weihnachten Urlaub :) Wer den dann wohl bekommt :)
von
Julia+Christopher
am 17.11.2010, 21:06
*ggggggg* Ich werde sie morgen mal fragen, wann sie denn in den Sommerferien Urlaub haben möchte......tja, und rein zufällig möchte
ich dann auch Urlaub.
Wir wirden morgen viel Spass haben
von
asti_2
am 17.11.2010, 22:07
ich würde die kröte jetzt schlucken und in einem gespräch mit ihr und dem chef deutlich machen, dass VOR jeder art von urlaubsbuchung eine absprachung mit chef und kollegin erfolgen muss.
von
mams
am 17.11.2010, 18:45
Ich denke mal, auf etwas anderes wird es auch nicht hinauslaufen.
von
asti_2
am 17.11.2010, 18:58
Na, wenn Sie gebucht hat, dann kann Sie ja morgen sicher die Buchungsbestätigung mitbringen!?
Atornokosten für Urlaublaube muss der AG nur dann übernehmen, wenn der Urlaub bereits genehmigt war und aus betrieblichen Gründen nicht angetreten werden kann.
Ansonsten hat die Kollegin Pech, wer Urlaub bucht, ohne eine schriftliche Genehmigung zu haben läuft Gefahr dass man eben zum gebucghten Zeitpunkt keinen Urlaub hat.
Vioele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 17.11.2010, 20:15
Hallo,
Deine Kollegin pokert sehr hoch.
Wenn sie tatsächlich schon gebucht hat, dann hat sie das ganz alleine auf ihr Risiko getan, es gibt keine Verpflichtung den Urlaub dann zu gewähren für den AG.
Ganz abgessehen davon ist solch ein Verhalten unkollegial und illoyal, wenn man einfach Tatsachen schafft und damit Unfrieden riskiert.
Gruß Tina
von
Tinai
am 17.11.2010, 22:17
Bei uns ist das so:
Wer sich zuerst im Plan einträgt, hat "gewonnen".
Wenn jemand gebucht hat, dann wird einem da selten ein Strich durch die Rechnung gemacht.
MUSST du denn unbedingt Pfingsten Urlaub nehmen?
Ich meine, wenn es nicht dringend erforderlich ist, dann würde ich sie doch verreisen lassen...?!?
LG
Sumse
von
Sumsebrumm
am 17.11.2010, 23:01
Sie wird auch dann verreisen.
Es geht hier rein ums Prinzip.
Normalerweise spricht man sich untereinander ab, so kenne ich es.
Wir sind in der Abteilung zu viert. Sie, mit einem schulpflichtigen Kind, ich mit zweien, die Beiden anderen haben keine Kinder.
Und nur weil ich Kinder habe, habe ich kein automatisches Anrecht auf Urlaub in den Ferien, das ist mir vollkommen klar.
Den einzigen Urlaub, den ich dieses Jahr mit den Ferien meiner Kinder gemeinsam hatte, war die letzte Woche in den Sommerferien, alle anderen Ferien habe ich gearbeitet und erst nachher Urlaub gehabt. War nicht toll,aber ok, weil vorher alles abgesprochen war
Wenn dann noch dreist gebucht wird, ohne das der Urlaub vom Chef abgesegnet ist und es nur durch einen Zufall rauskommt.....sorry, das finde ich nicht ok.
VG
asti
von
asti_2
am 18.11.2010, 10:00
Finde ihr Verhalten auch nicht ok.
Aber in den meisten Arbeitsverträgen steht ja drin, dass der Urlaub den betreiblichen Erfordernissen angepasst werden muss, so in der Art. Also ist es ihr Risiko. Allerdings evtl. liegt bei euch aber auch kein dringendes Erfordernis vor, also hat sie bestimmt Glück gehabt... berichte doch mal.
Auf jedenn Fall würde ich aber im Gespräch klipp und klar sagen, dass ich ihr Verhalten nicht kollegial finde, also wie du schon schriebst...
Alles Gute!
von
Ingi74
am 18.11.2010, 10:16
Wir hatten das auch mal, noch gar nicht solange her. Eine Kollegin (Kollegin A) - 1 1/2 Jahre im Betrieb, die andere (Kollegin B) 4 Monate. Die Kollegin A hat gesagt, sie möchte von dann und dann bis dann und dann Urlaub. Hat aber den Chefs noch nichts gesagt, weil sie es erstmal mit uns Kollegen absprechen wollte. Alle haben gesagt, ist ok, auch Kollegin B.
Kollegin B ist aber schnurstracks zu den Chefs gegangen und hat gesagt, sie bräuchte genau in dieser Zeit Urlaub, weil sie angeblich gebucht habe, hat aber nicht erwähnt, dass Kollegin A da auch Urlaub haben möchte. Chefs haben Urlaub bewilligt. Nun kam einige Tage später Kollegin A zu den Chefs und wollte da auch Urlaub haben (hatte sie ja auch langgenug angekündigt). Tja und Chefs haben dann gesagt, nö, tut uns leid, aber da hat Kollegin B schon Urlaub. Das nenn ich mal Kollegenschwein. Ende vom Lied. Kollegin A hat nur ganz kurz Urlaub bekommen, so dass sich die Urläube nur um 2 Tage überschnitten haben und Kollegin B hat ihn vollbekommen. Und Kollegin B hatte plötzlich nix mehr gebucht und ist auf den Campingplatz gefahren. Toll oder?
LG Arlett
von
arlett1978
am 18.11.2010, 18:52