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Urlaubstage

Thema: Urlaubstage

hallo! wie seht ihr das?? meine kollegen haben alle mehr urlaub als ich.. vergleich: unsere auszubildene wurde nun nach bestandener prüfung übernommen und hat einen festen vertrag bekommen, 40h/woche/5 tage-woche und 26 urlaubstage. ich hingegen arbeite 20h/woche/4 tage-woche und habe 16 urlaubstage. das bedeutet doch, dass sie 5,2 wochen urlaub im jahr hat und ich nur 4. oder sehe ich da was falsch??? alle anderen abeiten auch 5 tage die woche und haben mindestens 26 UT. keine einzige mitarbeiterin hat ein kind. nur ich. wie seht ihr das? bitte klärt mich auf, wenn ich hier irgendwas verplane!

von -Ursula- am 15.02.2011, 20:43



Antwort auf Beitrag von -Ursula-

Ich komme auf knapp 21 Tage Urlaub und nicht auf 16 Tage. Für die Berechnung des Urlaubs sind die Arbeitstage pro Woche und nicht die Stundenzahl pro Woche maßgebend. Schau: http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Anhaenge/gesetzlicher-Urlaubsanspruch-ArbR-.pdf

von Loraley am 15.02.2011, 20:55



Antwort auf Beitrag von Loraley

wow. und nun? danke für den link, sehr aufschlussreich. aber was ist, wenn mein arbeitgeber sagt: ja ist so, du bekommst eben nur 16 UT!! darf er das, oder MUSS es an den "normal betrieblichen" urlaub angepasst sein??? ist es mein recht, einen angepassten urlaub zu bekommen, und somit die pflicht meiner chefs ihn mir zu geben?? sorry, ich kenn mich nicht aus. ist es nur ein vorschlag der industrie und handelskammer oder MÜSSEN meine chefs sich danach richten? vielen dank!

von -Ursula- am 15.02.2011, 21:08



Antwort auf Beitrag von -Ursula-

Ich weiß das nur, weil ich vor ein paar Tagen selber geschaut habe. Pflicht ist, daß du mit deinen Urlaubstagen 4 Wochen am STück frei bekommst. Bei einer 4 tage Woche sind das allerdings nur 16 Tage, von dem her hat dein Arbeitsvetrag recht. Wenn man sich nun den Vertrag der Kollegin anschaut, die 24 Tage erhält bei einer 5 Tage Woche, so komme ich bei 4 Tagen auf knapp 21 Tage. mag sein, daß ich da völlig falsch gewickelt bin, aber google mal nach dem Bundesurlaubsgesetz.

von Loraley am 15.02.2011, 21:52



Antwort auf Beitrag von -Ursula-

Deine 16 UT sind gesetzliches Minimum. Da kannst du nichts machen. So wie ich das sehe, wird das in eurem Betrieb individuell geregelt. Du musst in dem Punkt also mit deinem Chef nachverhandeln, wenn du mehr Urlaub willst. ABER: Vielleicht erhältst du dann weniger Gehalt... Im Gesetz steht nichts von einheitlicher Regelung im Betrieb! Das heißt jeder Mitarbeiter kann eine andere Urlaubsregelung haben! lg Sasumm

von Sasumm am 16.02.2011, 01:25



Antwort auf Beitrag von Sasumm

Also, ich würde doch sagen, dass dir 13 Tage zustehen, weil du auch nur die Hälfte an Arbeitszeit pro Woche hast. Oder eben 26 "halbe Tage"....

von Sumsebrumm am 16.02.2011, 14:04



Antwort auf Beitrag von Sumsebrumm

Nee, 13 Tage nicht! Das hat nichts mit der Stundenanzahl sondern mit den Arbeitstagen pro Woche zu tun. Und wie schon vorher geschrieben ist der AG gesetzlich verpflichtem dem Arbeitnehmer 4 Wochen Urlaub im Jahr zu geben - und wenn man 4 Tage die Woche arbeitet, dann sind dass eben 16 Tage die man dafür braucht. Zjm Vergleich vielleicht mal, ich hatte mal zwei Kolleginnen, die beide eine 20h Wochen hatte, jedoch hat die eine diese auf 5 Tage verteilt gearbeitet, und hat 30 Tage Urlaub im Jahr gehabt. Die andere Kollegin hat jede Woche 2 Tage gearbeitet, die anderen zwei Wochen 3 Tage. Diese Kollegin hatte 15 Tage Urlaub im Jahr. beide konnten somit 6 Wochen Urlaub im Jahr machen. Es gibt aber kein Gesetzt das besagt dass jeder Arbeitnehmer in einem Unternehmen anteilig gleich viel Urlaub bekommen muss. Das ist eine Verhandlungssache. Nur unter den gesetztlichen Minesturlaub darf der AG nicht gehen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 16.02.2011, 15:33



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arbeitest du generell auf Teilzeit oder ist es nur eine TZ-Beschäftigung WÄHREND der Elternzeit? Die Frage ist deswegen wichtig, weil wenn Du TZ während der Elternzeit arbeitest, muss sich der Lohn/Gehalt und der Urlaub anteilig errechnen. D.h. nach meinem Verständnis, wenn Du bei Deinem VZ-Vertrag 26 Tage UT hast, dann stehen Dir nun 21 Tage. So hat mir jemand von der Personalabteilung mal erklärt. Ansonsten, wie schon geschrieben, ist bei Euch wohl individuell geregelt...

von manira am 16.02.2011, 16:07