Hallo ihr Lieben,
nun kam heute morgen das Thema Elternzeit meines Mannes auf und ich bin nicht so komplett informiert wie es mir gefallen würde. Ich nehme selbst 24 Monate Elternzeit und davon gehe ich 12 Monate Teilzeit arbeiten, beantrage also nur für die ersten 12 Monate normales Elterngeld.
Mein Mann kann ja 2 Monate ebenfalls Elterngeld beantragen. Meine Frage ist nun: wann beantragt mein Mann a) Elternzeit beim Arbeitgeber und b) Elterngeld? Zu dem stellt sich mir die Frage ob eine Mindestdauer gibt, also max. 2 Monate, aber mindestens 2 Wochen oder so?
Vielleicht hat hier ja jemand Ahnung davon :)
Lieben Gruß und riesen Dank im Voraus.
von
cuppy
am 12.01.2016, 08:10
Er muss mind. 2 monate nehmen um elterngeld zu kriegen, aber er kriegt es auch nur für 2 Monate auch wenn er länger zu hause bleibt. Eigentlich sing eg unf ez auch unabhängig aber eigentlich auch nicht da das zeitlich passen muss. Beantragung entweder gleich mit dir gemeinsam was ez angeht. Und elterngeld am besten auch gleich. Glaube ez muss auch mind. 6 wochen vor antritt angemeldet werden könnte aber auch eg gewesen sein. Wir haben das damals in einem antrag Gemacht mit der ez den man übrigens auch nochmal ändern lassen kann. Und er musste eg beantragen da ich sowieso automatisch nur den mindestsatz bekam.
Mitglied inaktiv - 12.01.2016, 08:30
Antwort auf diesen Beitrag
Stimmt nicht ganz. Wenn der Mann drei oder vier Monate Elternzeit nimmt, dann bekommt er auch drei oder vier Monate ausbezahlt. Aber mind. 2 Monate müssen es schon sein.
Mitglied inaktiv - 21.01.2016, 00:13
EZ wird 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim AG angekündigt. Wenn er auch EG bekommen will, dann muss er dies beantragen, geht auch noch nach Antritt der EZ, da gibt es keine Vorab-Frist. Dazu müssen es aber mind. 2 Monate EZ sein, sonst gibt es kein EG, EZ geht schon weniger oder auch mehr :)
Gruß, Speedy
von
speedy
am 12.01.2016, 12:02
danke ihr beiden.
Leider ist es aufgrund der Mindestdauer dann leider gar nicht möglich dass mein Mann in Elternzeit geht, aber wir packen das trotzdem ;)
von
cuppy
am 13.01.2016, 15:29
Warum?
Dein Mann kann auch seine 2 Monate Elternzeit/Elterngeld nehmen bzw diese sogar auf 4 Monat strecken lassen und geht dann Teilzeit arbeiten. Bis zu 30 Std die Woche geht das nämlich. Dann würde ein teil des Verdienstausfalles mit dem ihm zustehendem Elterngeld ausgeglichen. google mal nach Elterngeld und Elterngeld Plus.
Mitglied inaktiv - 16.01.2016, 20:57
Warum?
Dein Mann kann auch seine 2 Monate Elternzeit/Elterngeld nehmen bzw diese sogar auf 4 Monat strecken lassen und geht dann Teilzeit arbeiten. Bis zu 30 Std die Woche geht das nämlich. Dann würde ein teil des Verdienstausfalles mit dem ihm zustehendem Elterngeld ausgeglichen. google mal nach Elterngeld und Elterngeld Plus.
Mitglied inaktiv - 16.01.2016, 20:57