Ich habe den gleichen Beitrag auch im Hauptforum gestellt, vielleicht kann mir hier auch jemand helfen: Ich hätte die Möglichkeit, mich in der Elternzeit nebenberuflich selbstständig zu machen. Fakten: Geburt Juni 2018, Mutterschutz geht noch ca. 2 Wochen. Bei meinem AG habe ich 2 Jahre EZ eingereicht Antrag auf Elterngeld ging Anfang Juli weg mit Basis-EG für 12 Monate. Jetzt gäbe es die Möglichkeit, einen Nebenjob (ähnlich wie Tupperware) anzufangen, ich müsste dafür jedoch keine "Partys" veranstalten. Wie wird dann das EG berechnet? Ich habe ja keine Ahnung, was ich da genau verdiene (rechne aber mit weniger als 400 Euro im Monat, das ist eher Hobby als Job). Wäre Umwandlung in EG-Plus sinnvoll? Noch habe ich keinen EG-Bescheid. Mit meinem AG müsste ich das ja auch absprechen. Kann mir da jemand helfen, Denkanstöße geben usw.? Danke schon mal im Voraus!
von sonnenblume105 am 01.08.2018, 14:26