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Vertragsende vor Mutterschutz. Wer kennt das?

Thema: Vertragsende vor Mutterschutz. Wer kennt das?

Hallo, ich bin oft als Mitleserin hier. Nun habe ich selbst eine Frage. Ich bin wieder schwanger, das ist schön. Nicht schön ist, dass mein Vertrag 3 Wochen vor Mutterschutz endet. Normalerweise hätte ich dann einen unbefristeten Vertrag bekommen (nach 2 Befristungen). Nachdem ich meine Schwangerschaft dem Arbeitgeber gemeldet habe, kann ich ja nicht damit rechnen. Entfällt in diesem Fall der Arbeitgeberanteil beim Mutterschaftsgeld? Ich werde mich wohl als Arbeitssuchend melden müssen. Wird das ALG1 mit dem Elterngeld verrechnet? War jemand auch in der Situation? Wie war es bei Euch?Danke Kathi

Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 14:28



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hallo, also, du solltest dich auf jeden fall beim arbeitsamt melden. ich hatte damals meine vertragsende in der muschu-zeit, kurz nach geburt des kindes. nach vertragsende hat die krankenkasse die zahlung des geldes übernommen. es war etwas weniger als, das, was es vorher mit arbeitgeberanteil gab. da würde ich mich ganz schnell beim arbeitsamt erkundigen, und v.a. nach meldezeiten auch. gruß

Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 10:20



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Danke, das werde ich auf jeden Fall tun. Ich bin noch dazu nebenberuflich selbständig. Die kassenbeiträge gehen aber von der Festanstellung ab. Bin ganz durcheinander, wie es dann mit der Versicherung aussieht. Gruss.

Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 12:26



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Also ich hatte Glück. Mein Mutterschutz begann 2 Tage vor Vertragsablauf. Auf dem Arbeitsamt wurde mir gesagt, dass das Mutterschaftsgeld so hoch ist wie das Arbeitslosengeld ausfallen würde. Für das Eltergeld werden dann nur die 11 Monate vor der Arbeitslosigkeit angerechnet. Also zusammenadiert, durch 12 geteilt und dann davon 67%.

Mitglied inaktiv - 28.02.2009, 12:48