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Geschrieben von Patanja am 03.04.2006, 20:40 Uhr

Vertragsverlängerung???

Hallo!
Ich wollte mal fragen ob jemand weiß wie das läuft wenn man in der Probezeit ist! Mein Vertrag geht noch bis 31.07. und nun bin ich schwanger! Gilt da der Kündigungsschutz für Schwangere auch???

 
6 Antworten:

Re: Vertragsverlängerung???

Antwort von Jo2003 am 03.04.2006, 21:31 Uhr

Du bist als Schwangere sofot unkündbar, auch in der Probezeit

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Falsch!!

Antwort von Xaveria am 04.04.2006, 0:31 Uhr

Ein befristeter Vertrag läuft aus!!
Es besteht aber bis dahin Kündigungsschutz.

Ich denke mal dein AG wird den Vertrag wohl nicht verlängern wenn du SS bist.
Aber wenn man nichts sieht musst du es ihm ja nicht auf die Nase binden und fröhlich in die Verlängerungsverhandlung gehen.

Aber das musst du entscheiden.

LG Xav

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Re: Falsch!!

Antwort von phifeha am 04.04.2006, 7:39 Uhr

dem kann ich nur zustimmen....be befristeten verträgen kann man bis zum vertragsende nemmer gekündigt werden, verlängert wird der vertrag allerdings bei ss super selten!
es sei denn, man sieht wirklich noch nix...und du bist bei der verhandlung für den neuen vertrag noch net in der zehnten woche ( ab sa sollte man dem chef bescheid sagen...ich persönlich tat es immer erst in der 12ssw)...

wenn ich wüsste, das im anschluss an diesen vertrag ein unbefristeter stehen würde, da wäre ich mir auch net zu schade, erstmal so zu tun, als hätte ich die ersten monate meine regel bekommen....

hier ist es nur wichtig, noch nicht beim arzt gewesen zu sein, denn wenn du nen mutterpass hast und erzählst du wusstest nix davon, das ganze kommt raus und eventuell vor gericht, dann ahst du schlechte karten. der AG darf den mupass net einsehen, aber vor gericht kann er klären lassen, wann du zum ersten mal beim arzt warst und somit gelogen hast oder net....

also, es ist alles mit vorsicht zu gniesen!

vielleicht hilft es auch einfach, ihm die wahrheit zu sagen und wenn du wieder arbeiten könntest, stellt er dich genau wegen dieser ehrlichkeit wieder ein?

lg phi

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ACHTUNG FALLE!!!!! ... ich bin voll reingetappt!

Antwort von Luca1705 am 04.04.2006, 7:43 Uhr

Guten Morgen!

Da musst Du höllisch aufpassen! Ich hatte auch einen befristeten Vertrag bis 31.3.05 und hatte am 25.05.05 ET, sodass mein Mutterschutz am 14.4.05 begonnen hat.
Ich doofe Kuh denk mir (unter anderem auch wg. Einarbeitung einer Nachfolgerin), verlängerste halt noch halbtags bis zum 13.4.05. Die zwei Wochen....
So, schon war ich drin in der Falle. Hab also gedacht, dass ich das alles nahtlos hab - vom Vertrag zum Mutterschutz und dann arbeitslos melden!
VON WEGEN!!!!! Ich hab KEIN MUTTERSCHAFTSGELD bekommen, weil ich zum Zeitpunkt des Mutterschutzbeginns in keinem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand. Das AA hat mich natürlich auch nicht aufgenommen (und somit auch nicht krankenversichert!!!!!), da ich ja schwanger war und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand.
Hätte ich also einen Tag länger gearbeitet oder einen Tag kürzer, dann hätte mir das Mutterschaftsgeld zugestanden und ich wäre auch noch krankenversichert gewesen. So sind mir dann ca. 1500 € flöten gegangen!! und ich musste mich freiwillig krankenversichern. Das sind 120€ im Monat!!!!!

Also, wie meine Vorschreiberin schon sagt, entweder Du sagst nix bis zur Vertragsverlängerung (skrupellos musste sein, weil auf Dich schaut keiner - auch nicht wenn Du schwanger bist!!!) oder Du meldest Dich rechtzeitig (mind. ein Tag vor Beginn der MuSchu-Frist) arbeitslos!

Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen!!!

Alles Gute für's Baby und für Dich!!

LG
Dani mit Luca

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teilweise richtig..

Antwort von fenja2003 am 04.04.2006, 9:23 Uhr

endet deine probezeit oder läuft der vertrag aus?

wenn´s nur die probezeit ist hast du vollen kündigungsschutz.

läuft der vertrag aus sei schön still und erzähl nix von der ss.

btw gibt es zwar eine ungefähre vorgabe, wann man seinen ag von der ss unterrichten sollte.. ABER es drohen KEINE sanktionen, falls du es nicht tust.

lg

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@phi - nicht ganz richtig

Antwort von tinai am 04.04.2006, 12:31 Uhr

Bei der Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft kann eine etwaige Lüge später nicht gegen einen verwendet werden, es sei denn, die Schwangerschaft wäre für diesen Arbeitsplatz ein zwingender Ausschlussgrund (z.B. Tierarzthelferin).

Ein befristeter Vertrag läuft immer aus!

Mit Bestehen der Schwangerschaft ist man unkündbar, man kann die Schwangerschaft sogar bis zwei Wochen nach erhaltener Kündigung noch wirksam angeben. (Wen wunderts, dass es eine Altersspanne gibt, in der junge Frauen generell schlechtere Einstellungschancen haben?)

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