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Vielleicht wisst ihr das - Aufhebungsvertrag

Thema: Vielleicht wisst ihr das - Aufhebungsvertrag

Hallo, heute muß ich mal was für eine Freundin fragen. Sie hat 5 Jahre Elternzeit (Zwillinge), muß jetzt aber früher wieder arbeiten gehen, u. a. weil sie jetzt dann alleinerziehend ist und das Geld knapp. Der alte AG hat (angeblich) keine Stelle für sie, auch nicht Teilzeit in Elternzeit und ist so oder so a) froh um jedne, der geht und b) skeptisch wegen 2 Kindern UND alleinerziehend. Nun hat sie woanders was gefunden. Da würde sie jetzt zum 15.6. anfangen. Sie möchte einen Aufhebungsvertrag, dem der AG sicher zustimmen wird. Wie wäre es aber nun, wenn sie im neuen Job (Vollzeit) doch nicht zurecht kommt, die Probezeit nicht besteht und nach 3 oder 6 Monaten dann wieder aufhören muß. Bekäme sie dann ohne Sperre ALG 1, weil sich der Grund der Sperre nicht mehr ergibt, da sie eine neue Beschäftigung angefangen hat, aber leider die Probezeit nicht bestanden. Oder gibt es dennoch eine Art "Mindesfrist" an Arbeitsmonaten im neuen Job, die sein müssen, damit die Sperre doch nicht gilt?! Lieben Dank, Bianca

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 19:18



Antwort auf diesen Beitrag

Zum einen: Nach einem Aufhebungsvertrag gibt es KEINE Sperre, wenn irgendwo drin steht, daß der Aufhebungsvertrag abgeschlossen wurde, um einer betriebsbedingten Kündigung zu entgehen. Wenn derzeit viele gekündigt werden: Gibt es einen Sozialplan? Das würde helfen, weil dann eine drohende betriebsbedingte Kündigung plausibel wäre. Zum anderen: Wenn sie einen Anschlußvertrag hat, gibt es keine Sperre - egal, ob sie die Probezeit "überlebt" oder nicht und wie lange. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 19:26