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vollzeit dann 400 euro????

Thema: vollzeit dann 400 euro????

mein et ist am 25.12 im moment geh ich auf vollzeit wollte dann ab märz april beim gleichen arbeitgeber auf 400 € arbeiten gehen geht mir dann der anspruch auf mein vollzeitjob verloren denn er müsste mir ja drei jahre die stelle frei halten ich ändere somit ja meinen vertrag kann mich jemand aufklären

Mitglied inaktiv - 03.10.2006, 00:18



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Hallo, also wenn Du einen Minijob bei deinem AG willst, würde ich für (zunächst für die ersten zwei Jahre) Elternzeit beantragen (zum zu Hause bleiben) und im zweiten Schritt dann mit dem Arbeitgeber einen Vertrag über den Minijob machen, zusätzlich also. Denn Du könntest in dieser Zeit (mit Zustimmung des AG ja auch einen (Mini-)Job, bei einer anderen Firma annehmen. So müsstest Du aber auf alle Fälle Deinen Anspruch für Deine normale Vollzeitstelle behalten. Viele Grüße Ulli

Mitglied inaktiv - 03.10.2006, 08:25



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Du musst Elternzeit beantragen. Im gleichen Schreiben kannst Du erklären, dass Du während der Elternzeit im Zeitraum von ... bis ... X Stunden wöchentlich arbeiten möchtest.

Mitglied inaktiv - 03.10.2006, 18:11



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Die anderen zwei haben es eigentlich schon gesagt. Auf keinen Fall solltest DU einer Vertragsänderung zustimmen, sonst verlierst Du womöglich auch noch die kostenlose Versicherung in der Krankenkasse. Du beantragst ganz normal Elternzeit und teilst gleichzeitig mit, dass Du gerne auf Minijobbasis ab ? arbeiten würdest (kannst DU auch später mitteilen). Darüber gibts dann einen neuen Vertrag und Dein alter Vertrag ruht. Bei der Sozialversicherung wird das als SV-Unterbrechung gemeldet. So behältst Du alle Ansprüche aus dem alten Vertrag. Das ist ganz übliche Praxis. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 04.10.2006, 13:27