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von vollzeit in teilzeit - was ist mit Resturlaub?

Thema: von vollzeit in teilzeit - was ist mit Resturlaub?

Ich habe noch 32 Tage resturlaub aus meiner Vollzeitbeschäftigung (40 Stunden Woche). Nach dem babyjahr gehe ich erstmal in teilzeit mit 30 Stunden pro Woche. Weiß jemand wie sich das mit den alten Urlaub verhält? Sind ja schließlich 8-Stunden-Urlaubstage. Gibt es eine Rechtsgrundlage? Mein Gefühl sagt mir, dass der Urlaub nicht gleichwertig behandelt werden kann. Danke vorab.

von Jani81 am 28.08.2013, 14:41



Antwort auf Beitrag von Jani81

Urlaubstag ist Urlaubstag, egal, wieviel Stunden du pro Tag arbeitest. Entscheidend bei der Urlaubsberechnung sind die Tage pro Woche, die du arbeitest.

von wolfsfrau am 28.08.2013, 15:14



Antwort auf Beitrag von Jani81

Genau so ist es... Ich hatte aus meiner Vollzeitstelle noch 10 Tage Urlaub, da ich an 5 Tagen gearbeitet habe, waren das 2 Wochen.... Als ich in Teilzeit zunächst nur 1 Tag in der Woche arbeitete, hatte ich nun auch in Teilzeit 2 Wochen frei.... Aus 10 (bezahlten) Urlaubstagen wurden bei mir 2 :-( Aber als ich wieder erhöht habe, wurde der Urlaub auch anteilig erhöht...

von KKM am 28.08.2013, 16:22



Antwort auf Beitrag von Jani81

ich arbeite an 5 Tagen die Woche jeweils 50% und habe daher weiterhin ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen, meine Kollegin,zB. arbeitet auch 50% , allerdings nur an drei Tagen, also hat sie auch nur 3/5 der Urlaubstage, also 18 Tage... LG schru

von Schru am 28.08.2013, 16:55



Antwort auf Beitrag von Schru

Ja, ich bin jetzt davon ausgegangen, es seien statt 8 Stunden am Tag nur 4 Stunden am Tag (bei 5 tage die Woche) aber Schru hat es richtig erklärt.

Mitglied inaktiv - 28.08.2013, 17:16



Antwort auf Beitrag von Jani81

Du hast 32 Tage Resturlaub. Ob Du nun 8 Stunden arbeitest oder 4 Stunden oder 2 Stunden.

Mitglied inaktiv - 28.08.2013, 17:15



Antwort auf Beitrag von Jani81

Hi, ich kenne keine Rechtsgrundlage, aber bei mir wurde der Resturlaub aus der 40h Zeit umgerechnet, daher wurden aus 32 Tagen a 8 Stunden später 42 Tage a 6 Stunden. Der Urlaub stammt ja schliesslich aus einer Zeit, wo ich auch mehr gearbeitet habe, aber immer gleichmäßig über 5 Tage die Woche verteilt. Gruß Apydia

von Apydia am 28.08.2013, 21:58



Antwort auf Beitrag von Apydia

Ja, so habe ich nur das auch gedacht. Das ist nur mehr als gerecht.

von Jani81 am 30.08.2013, 13:47



Antwort auf Beitrag von Jani81

Ich hatte 15 Tage Resturlaub aus der Zeit vor der Geburt. Nach meiner Rückkehr in den Job (inkl. TZ-Arbeit) habe ich diesen dann genommen. Da wurde nichts umgerechnet.

von dee1972 am 29.08.2013, 11:39



Antwort auf Beitrag von Jani81

Meiner Meinung nach müßte der Urlaub als 32 x 8 Stunden gerechnet werden, denn das ist der Gegenwert, da der Urlaub aus dieser Zeit stammt. Würde er heute ausgezahlt werden, müßte man ja auch diesen Betrag nehmen. Zumindest in meiner Firma wird das so gehandhabt: Als ich meine Arbeitszeit erhöht habe und noch Urlaubstage aus der Zeit mit weniger Arbeitszeit mitgenommen habe, wurden mir entsprechend Überstunden abgezogen. Das ist dann der umgekehrte Fall.

von Claudia+Thomas am 29.08.2013, 13:13



Antwort auf Beitrag von Jani81

Hi, streng genommen müsste der Urlaub in einen Zeitwert umgerechnet werden und dann anhand der neuen Stundenzahl wieder umgerechnet werden, da er ja bei Erwerb mehr "wert" war. Ich kenne aber kein Unternehmen (selbst im öD nicht), das diese Umrechnung tatsächlich vornimmt. Willst du es korrekt haben, nimm den Urlaub vor dem MuSchu. In den meisten Fällen wird der Resturlaub in Tagen einfach übernommen, d.h. 32 Tage vorher = 32 Tage nachher. Wenn das in beide Richtungen so gemacht wird (Stundenreduzierung und Stundenerhöhung), finde ich es ok und würde da auch nicht groß rumdiskutieren. Gruß, Speedy

von speedy am 30.08.2013, 10:13



Antwort auf Beitrag von speedy

Ich konnte den Urlaub vor dem muschu nicht mehr nehmen, war aber so geplant, - meine Tochter kam mehr als 3 Monate zu früh.

von Jani81 am 30.08.2013, 13:51



Antwort auf Beitrag von Jani81

Bei mir war es ähnlich, vorher 100% nach der Elternzeit 75%, daher habe ich meine Arbeitszeitreduzierung erst ab dem Tag beantragt, an dem mein Resturlaub zu Ende ist, also habe ich im Resturlaub mein volles Gehalt erhalten, soviel wie die Urlaubstage nun mal "wert" waren. Viele Grüße!

von Prachtmaedchen82 am 31.08.2013, 23:26



Antwort auf Beitrag von Jani81

Bei mir wars auch so. Ich habe den Urlaub aus der fast-VZ-Beschäftigung vom Ende der EZ bis zum Arbeitsbeginn genommen und ihn auch entsprechend bezahlt bekommen.

Mitglied inaktiv - 01.09.2013, 15:13



Antwort auf Beitrag von Jani81

Du must das so betrachten. Du bekommst das an Urlaub angerechnet, was du vertraglich erfüllen musst. Musst du also bald 6 Std. am Tag arbeiten, füllt ein Urlaubstag auch nur die 6 Std. Soll aus. Das ist leider so. Oder du machst nur einen kurze Zeit die 6 Std. und erhöhst dann wieder auf 8 Std. und machst dann erst Urlaub... Urlaub hat ja nix mit Std. zu tun, sondern mit ERHOLUNG und das du deshalb nicht arbeiten musst und das sogar noch bezahlt bekommst. LG

von Ü41 am 05.09.2013, 19:00