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Vorübergehender Job als Babysitter - wie abrechnen?

Thema: Vorübergehender Job als Babysitter - wie abrechnen?

Hallo Zusammen, momentan befinde ich mich mit meinem zweiten Kind in Elternzeit. Diese endet am 30.9.15. Mein Elterngeld läuft allerdings nur noch bis April 15. Evtl. möchte ich von Mai bis August ein Kind zusätzlich zu meinem betreuen. Allerdings höchstens 15 std/Woche. Mein Arbeitgeber würde ich natürlich darüber informieren. Die Betreuung soll auf jeden Fall bei mir Zuhause stattfinden. Wie könnte man dies denn abrechnen? Ein Minijob wäre ja nur im Haushalt der Eltern möglich. Vielen Dank & viele Grüße

von vanella am 08.09.2014, 16:29



Antwort auf Beitrag von vanella

Das ginge rein steuerlich auf freiberuflicher Basis. Allerdings gibt es noch weitere rechtl. Vorschriften für die entgeltliche Betreuung von Kindern (Stichwort Ausbildung zur Tagesmutter), von denen du dir überlegen musst, wie du und auch die Eltern des zu betreuenden Kindes dazu steht. So einfach ist das nämlich nicht... Gruß, Speedy

von speedy am 09.09.2014, 09:26



Antwort auf Beitrag von vanella

Hallo, also so wie du dir das vorstellst ist es eher eine Tätigkeit als Tagesmutter und kein Babysitting. Bei uns ist es so, dass man eine "Ausbildung" zur Tamu (läuft übers Jugendamt) machen muss und dann ist man freiberuflich tätig. Es hängt wohl weit mehr dran, als du denkst (Versicherungen, Ausbildung, Steuern,...) daher würde ich mir überlegen, ob sich das für die kurze Überbrückungszeit rentiert, zumal ich die Erfahrung gemacht habe, dass die meisten Eltern nicht nur für 4 Monate eine Betreuung suchen sondern schon etwas längeres. Gruß

von happymummy am 09.09.2014, 11:05



Antwort auf Beitrag von vanella

da braucht´s ne Ausbildung. Jedenfalls bei uns in der Gegend. Die Ausbildung läuft über das Jugendamt hier, Kosten weiß ich nicht mehr. Ist ein Kurs über 50 Stunden und dann jeweils noch Aufbaukurse, Infokurse usw. Dann ist das über das Jugendamt, man bekommt die Kinder bzw. Eltern vermittelt. Versicherungen muss man klären, Nebenkosten (wie Essen o. Getränke). Da gibt es einiges zu beachten.... melli

von sojamama am 10.09.2014, 10:16



Antwort auf Beitrag von sojamama

Hier kann man auch ohne AUsbildung Tagesmutter machen, WENN beide seiten es eben so wollen. Dann kommt das Jugendamt nur zur Prüfung vorbei um zu schauen ob deren Kriterien in der Wohnung vorhanden sind. Hab ich selbst gemacht, hab ne Weile während ich schwanger war auf die Kinder einer Bekannten aufgepasst, sie hat es dann beim Jugendamt angemeldet und die kamen vorbei und haben mit uns den "Vertrag" besprochen und sich die Wohnung angeschaut.

von Luni2701 am 10.09.2014, 22:24