Baby und Job

Forum Baby und Job

wäre das möglich...?

Thema: wäre das möglich...?

hallo ich bin aktuell noch in elternzeit, mein sohn ist anfang des monats 2 jahre alt geworden und ich arbeite derzeit auf 450€ basis. im november will ich wieder meine volle stelle antreten, weil junior ab august in den kiga geht. nun haben mein mann und ich uns schon oft unterhalten evtl ein weiteres kind zu bekommen. ab august könnten wir es versuchen. sollte ich schwanger werden, bekäme ich wohl auch dieses mal wieder aus gesundheitlichen gründen direkt ein beschäftigungsverbot. sollte es vor november mit der schwangerschaft klappen, wie ist dann die lage bzgl meiner stelle? müsste mich der arbeitgeber vollzeit bezahlen, weil es ja vorher so vereinbart war, oder kann er verlangen, dass ich die restliche schwangerschaft weiterhin in elternzeit gehe und auf 450€ basis vergütet werde? wäre ja auch für das elterngeld interessant und wichtig. ich möchte hier aber noch einmal betonen, dass diese überlegungen nur hypothetisch sind und ich nicht darauf aus bin schwanger zu werden und ohne zu arbeiten das volle gehalt zu bekommen! diese gedanken sind meinem mann und mir während unseren überlegungen gekommen und ich möchte nur wissen, wie sich die sachlage darstellt. sollten unsere pläne konkreter werden, werde ich natürlich mit meiner vorgesetzten darüber sprechen und sie wird dann mit dem arbeitgeber/träger darüber entscheiden. vllt kennt sich ja jemand mit einem solchen sachverhalt aus und kann mich dies bzgl informieren! danke vorab!

von nefertima am 24.05.2014, 22:29



Antwort auf Beitrag von nefertima

Hi, wenn das Ende deiner EZ schriftlich festgelegt ist und dann der ruhende VZ-Vertrag wieder auflebt, dann ist das so, unabhängig von einer Schwangerschaft o.ä., d.h. ab Nov. hättest du dann wieder Anspruch auf das volle Gehalt und bei einem BV bekämest du dieses auch (AG bekommt es von der Vers. wieder). Gruß, Speedy

von speedy am 25.05.2014, 10:59



Antwort auf Beitrag von speedy

hallo danke für deine antwort! also könnte der arbeitgeber nicht verlangen, dass ich meine elternzeit noch bis mai 2015 verlängere, weil mein sohn dann erst 3 jahre alt wird? mfg

von nefertima am 25.05.2014, 11:15



Antwort auf Beitrag von nefertima

Nein, die Möglichkeit der Verlängerung hast nur du als Mutter, der AG hat da kein Mitspracherecht. Gruß, Speedy

von speedy am 25.05.2014, 13:31



Antwort auf Beitrag von speedy

danke nochmal!!

von nefertima am 26.05.2014, 12:52