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Wann brauche ich ne Krankschreibung vom Arzt???

Thema: Wann brauche ich ne Krankschreibung vom Arzt???

Hallo, ich habe ja einen Minijob und arbeite immer Montag und Freitag vormittag. Wie ist das jetzt wenn ich z.B. an den Tagen(Montag oder Freitag) dann krank wäre, bzw. die Kinder??? Man sagt ja am 3. Tag aber wie ists dann bei mir??? Danke schonmals im Voraus. lg

von lirena am 04.03.2011, 07:51



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Für die Kinder brauchst du den Krankenschein definitiv. Sonst gibts kein Geld von der Kasse - weiß nicht, ob das beim Minijob genauso funktioniert, wie bei "normalen" Jobs. Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag zum Thema Krankschreibung? Bei mir ist es so, dass am 3. Tag die KS vorzuliegen hat. Wenn möglich, besorge ich den KS aber früher. Sicher ist sicher. Auf jeden Fall musst du dich telefonisch am ersten Tag krank melden und dann kannst du ja gleich fragen, ob die den Krankenschein wollen bzw. erklären, dass du den Arztbesuch auch den und den Gründen vermeiden möchtest.

Mitglied inaktiv - 04.03.2011, 09:10



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Bei uns muss man vom ersten Tag der Krankheit eine Krankmeldung vorlegen und das bis spätestens zum dritten Tag. Krank melden und drei Tage später zum Arzt geht nicht. Krank melden und gleich zum Arzt. Ist aber von AG zu AG verschieden. Gruß Tina

von Tinai am 04.03.2011, 10:28



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Also unsere Reinigungsfrau arbeitet für 300,- im Monat immer Mo und Sa. Nachdem sie Sa - Mo - wieder Sa noch immer keinen Krankenschein gebracht hat, obwohl sie eindeutig dazuaufgefordert war, ist sie nun nicht mehr unsere Reinigungsfrau... Ich würde das eindeutig mit dem AG klären.

von Sally_98 am 04.03.2011, 10:43



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Bei Fernbleiben von der Arbeitsstelle ist der Arbeitgeber unverzüglich zu benachrichtigen und im Krankheitsfall zudem innerhalb von 3 Tagen durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes zu belegen.. Arbeite ja normalerweise immer Montag und Freitag..wie ist das jetzt zu verstehen??? Danke schonmals und lg

von lirena am 04.03.2011, 15:52



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ich würde bei eigener krankheit immer zum arzt gehen und vorlegen. das woe zählt bei uns in der firma zb mit. also fr und mo krank geht nur mit au. bei einem minijob bekommst du für kind krank keine lohnersatzleistung von der kk, aber vll als beleg für deine freistellung für den ag....das weiß ich nicht, wie das geregelt ist.

Mitglied inaktiv - 04.03.2011, 16:09



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wenn ich jetzt zb. am Fr. krank bin oder mein Kind, und ich aber wieder am Mo. zur Arbeit gehe brauch ich doch keine Krankmeldung oder??? Wenn es in den Fall der Montag wäre wo krank (ich/Kinder) dann brächte ich ne Meldung..auch wenn ich am Fr. wieder gehe?? Wegen 3. Tag?? Ach je ich werd mal bei Gelegenheit nachfragen... Danke und lg

von lirena am 04.03.2011, 16:18



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ach so meinst du! wegen einem tag, ne, dann wohl nicht. hatte es anders verstanden.

Mitglied inaktiv - 04.03.2011, 16:23



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oh dann hab ich mich woh in meinem ersten Posting falsch ausgedrückt... ich meinte wenn ich nur an einem der beiden Tage (Mo. oder Fr.) fehle... Danke und lg

von lirena am 04.03.2011, 16:34



Antwort auf Beitrag von lirena

Wenn Dein Kind krank ist, und Du Kinderkrankengeld von Deiner KK bekommen willst, dann MUSST Du am 1. Tag mit dem Kind zum Arzt. Wegen der Freistellung ansich musst Du theoretisch gar nicht zum Arzt. Wenn Du nun selbst krank bist, dann hängt es von Deinem Arbeitsvertrag ab wann Du zum Arzt musst wenn Du zu Hause bleiben willst. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 06.03.2011, 15:54