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Was darf man wenn man krankgeschrieben ist???

Thema: Was darf man wenn man krankgeschrieben ist???

Hallöchen, also konkret: ich war diese Woche krank geschrieben, weil ich totla heiser war /bin und das nun mal als Lehrerin nicht geht. Also hat mein Arzt eine Woche Sprechverbot erteilt. Ansonsten bin ich fit, keine weiteren Probleme!!! Was darf man dann?? Und was nicht???? Woher weiß man was man darf?? Nochmal konkret: am Mittwoch hatte ich eine ganztägige Fortbildung. Ich hab meinen Shculleiter gefragt, ob ich nicht hingehen kann, denn dort musste ich ja nciht unbedingt reden. Er hat gesagt: von mir aus gern..also bin ich gefahren. Am Donnerstag hab eich normal frei. Henning hatte Mutter und kind turnen...ich wollte erst hingehen, aber meine Nachbarin meinte, das könne ich ja wohl nicht amchen, ich wäre ja krank geschrieben...hmmm... heute abend habe ich eine Theaterkarte...ich rede GAAAAAnz bestimmt nciht...ich ab heute mittag ist meine krank woche ja eh rum...darf ich denn nun hingehen??? Wo sit sowas geregelt??????? Danke schön!!!! Henni

Mitglied inaktiv - 14.03.2003, 17:39



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hm.. ich würd mal sagen , dein arbeitsverbot war ja begründet im sprechverbot.. also was hindert dich an andren tätigkeiten, wo du nicht sprechen musst? NIX meiner meinung nach. anders wäre es ja, wenn du fiebrig bettruhe hättest und weggehen würdest. ich mal mir das grad aus, war en halbes jahr krankgeschrieben, weil ich knieprobleme habe und operiert wurde.. wenn ich da nicht hätte aus dem haus gedurft.. ojee mach dir mal keinen kopf, denke dein theater geht ok.. wie du schon selbst sagtest, du redest da ja nicht! viel spass, wirbel

Mitglied inaktiv - 14.03.2003, 18:28



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Hallo! Vielleicht hilft dir das weiter. Was konkreteres konnte ich auf die Schnelle nicht finden. Viel Spaß im Theater. Liebe Grüße Sunshine _____________ Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer ist nur verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird, und alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Deshalb spielt es im Entgeltfortzahlungsgesetz keine Rolle, ob der Arbeitnehmer bettlägerig ist oder nicht; der Anspruch ist deshalb auch nicht ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer einerNebentätigkeitnachgeht. Nur ein Verhalten, durch das der Heilungsprozess während einer Behandlung verzögert würde, ist insoweit relevant; u.U. ist dann auch eine Kündigung gerechtfertigt (als verhaltens-, nicht als krankheitsbedingt). Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit liegt bei Ansteckungsgefahr vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht erfüllen könnte. Der Heilungsprozess eines gelbsüchtigen Arbeitnehmers wird durch dessen Bemühungen, Bausparverträge zu vermitteln, nicht beeinträchtigt (BAG, Urteil v. 13.11.1979, 6 AZR 934/77).

Mitglied inaktiv - 14.03.2003, 18:37



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Du darfst nichts machen, was den Heilungsprozess stören könnte, ansonsten ist alles erlaubt. Und krankgeschrieben sein, kannst Du natürlich auch nur, wenn Du es wirklich bist. Heiserkeit für Lehrer fällt da wohl drunter.

Mitglied inaktiv - 17.03.2003, 12:17



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Hallo!!!!! Solange du nicht bettlägrig krankgeschrieben bist, darfst du eigentlich alles machen! Allerdings nur bis 22.00 Uhr! Dann muss man zuhause sein!!! Viele Grüße Inka

Mitglied inaktiv - 18.03.2003, 20:37