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was zaehlen Kinder eigentlich fuer Rente/Pension an Jahren??????

Thema: was zaehlen Kinder eigentlich fuer Rente/Pension an Jahren??????

Im Rahmen der Diskussionen um das Betruungsgeld und die Erwerbstatetigkeit von Muettern kommt ja immer wieder, dass nichtarbeitende Faruen keinen eigenen renten/Penionsanspruch aufbauen. Das ist erstens richtig, zweitens traurig. Was mich aber im Moment interessiert- und wo ich mir nicht sicher bin : wie zaehlt denn ein Kind fuer die Rente? Wieviel Jahre werden berueckichtigt und wie? Ich habe mal gelesen, dass man pro Kind drei Jahre fuers Alter angerechnet kriegt- aber nicht mit dem, was man verdienst haette, sondern mit dem Durchschnitt aller sozialversicherungspflichtig Beschaeftigten- was fuer mich wie fuer fast alle Frauen mit Ausbildung und gutem Job ja weniger ist als wenn wir gearbeitet haetten. Ich zaehle halt langsam mal- so langsam vorbeugend, bisschen Zeit ist ja noch , aber wie rechne ich die Kinder ein? Ich rechne alle JAhre, die ich gearbeitet habe plus x wieviel???? pro Kind? etwas hilflos- aber ich habe beschlossen, mich ab heute einzuarbeiten in die Materie. Gerne mit liinks und Quellen. Gruss Benedikte

von Benedikte am 17.04.2012, 08:05



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Guten Morgen, ich habe mal in irgendeiner Zeitschrift gelesen, dass es pro Kind 75 Euro mehr Rente gibt. LG Sibs

von sibs1 am 17.04.2012, 08:56



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Hallo Benedikte, da Du ja Beamtin bist, weiß ich nicht, ob es für Dich anders ist. Außerdem war Dein Mann ja zeitweise zu Hause oder hat teilzeit gearbeitet, also stehen ihm die Zeiten ggf. zu. Soweit ich weiß, könnt Ihr selbst entscheiden, wer von Euch sich die Zeiten anrechnen lässt, es ist vermutlich sinnvoll, sich ausrechnen zu lassen, ob es einem von Euch wesentlich mehr bringt. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden einem pro Kind 3 Jahre angerechnet (ich weiß nicht ab welchem Geburtsjahr, meine Mutter kriegt nur für den jüngsten, der 1993 geboren ist, 3 Jahre, für uns ältere nur 1). Wenn man zu Hause war, wird man so gestellt, als hätte man durchschnittliche Beiträge eingezahlt. Wenn man berufstätig war, wird aufgefüllt, aber maximal auf die Beitragsbemessungsgrenze. Wenn man Kinder von weniger als 3 Jahren Abstand hat, werden die Zeiten dennoch voll angerechnet, also z.B. bei 2 Kindern bis zum 6. Geburtstag des 1. Kindes. (Ich ärgere mich immer darüber, dass ich dadurch, dass ich schnell wieder vollzeit gearbeitet habe, so wenig für die Kinder angerechnet bekomme und es noch nichtmal möglich ist, meinem Mann was abzugeben, da das Modell nur "einer kümmert sich um die Kinder" vorsieht und nicht "beide kümmern sich gleichzeitig"). Wenn man länger zu Hause war, gibt es noch irgendwelche Berücksichtigungsjahre, für die zwar keine Beiträge angerechnet werden, aber die dazu beitragen, die Mindestbeitragszeiten für den Rentenbezug zu erfüllen. Damit habe ich mich aber nie genau befasst, da es für mich nicht relevant ist. LG Linda

von Linda761 am 17.04.2012, 09:52



Antwort auf Beitrag von Linda761

Ich ärgere mich immer darüber, dass ich dadurch, dass ich schnell wieder vollzeit gearbeitet habe, so wenig für die Kinder angerechnet bekomme und es noch nichtmal möglich ist, meinem Mann was abzugeben, da das Modell nur "einer kümmert sich um die Kinder" vorsieht und nicht "beide kümmern sich gleichzeitig"). Das stimmt so aber nicht - die Jahre werden Dir unabhängig von der Berufstätigkeit angerechnet. Wenn Du vorher wieder arbeiten gehst, wird Dir das ZUSÄTZLICH oben drauf gerechnet und nicht die anderen Jahre gestrichen. So hat man mir das zumindest in der Rentenkasse gesagt und auf meinem Rentenbescheid auch so vermerkt. LG, Leonessa

von leonessa am 17.04.2012, 09:59



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Hallo Leonessa, so ist es leider nicht. Zusätzlich gerechnet wird nur, wenn Du kein allzu hohes Einkommen hast. Zitat aus wikipedia: "Additive Anrechnung: Treffen Kindererziehungszeiten und andere Beitragszeiten zusammen, zum Beispiel mit Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung des erziehenden Elternteils während der Erziehungszeit, werden die daraus resultierenden Entgeltpunkte und die Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeit zusammengerechnet (§ 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI). Berücksichtigt wird höchstens ein Gesamtwert, den ein Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhält. Aufgrund dieser Deckelung erwirbt ein Elternteil, der während der Kindererziehungszeit ein Entgelt von ca. 90 Prozent eines Durchschnittseinkommens oder mehr erzielt, also ab einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen von ca. 34.000 €, weniger kinderbezogene Rentenansprüche, und ab einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (64.800 € - dieser Wert bezieht sich beispielhaft auf das Jahr 2009) bleibt die Kindererziehung rentenrechtlich gänzlich unberücksichtigt."

von Linda761 am 17.04.2012, 14:09



Antwort auf Beitrag von Linda761

ich werde mich in den naechten Jahren mal rundum beraten lassen. Die FRage durchzuckte mich halt bei der Betruungsgelddiskussion. Benedikte

von Benedikte am 17.04.2012, 16:41



Antwort auf Beitrag von Linda761

Danke Linda! Wieder etwas dazugelernt. Bei mir traf das insofern nicht zu, da ich nur 12 Stunden die Woche gearbeitet habe und entsprechend weniger verdient habe. Dennoch hat mir die Sachbearbeiterin was anderes gesagt - grummel. LG, Leonessa

von leonessa am 17.04.2012, 21:14



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keine Sorge, Benedikte, als Beamtin fällst DU da ganz weich. Und es ist auch anders geregelt als bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, denn Beamten sind nicht sv-pflichtig. Grüße Tina

von Tinai am 17.04.2012, 11:22



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welcher Durchscnitt wird denn da genommen? Also cih habe VOR den Kindern immer VOLL gearbeitet (ca 10 Jahre) dann während der kinder 2 Jahre NICHT (pro kidn eins) und dann wenig...also nun seit 10 Jahren Teilzeit... wie wir ddas denn gerechnet? Denn es dauert bei mir auch noch länger, bis ich wieder voll arbeiten kann... hängt mit den Nachmittagen zusammen.... ich werde ca erst in 4-5 Jahren wieder voll arbeiten denke ich... und habe dann noch *rechne* gute 15 vor mir ....

von Henni am 17.04.2012, 11:46



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die konnten früher relativ lange ohne Abzug Kinderpause machen oder kinderbedingt TZ arbeiten. Wie das heute ist, weiß ich nicht. Bei sv-pflichtigen Angestellten - das sind Beamte ausdrücklich nicht - zählt das durchschnittliche Einkommen aller sv-pflichtigen. Das liegt für die meisten Frauen deutlich höher als ihr Einkommen, das sie nach der EZ haben. Und wenn sie in den ersten drei Jahren arbeiten, wird der Anspruch aufgestockt bis zu diesem Durchschnitt (bei mir, wurde es zum Glück nicht reduziert :-)) henni und Benedikte, macht Euch keine Sorgen, die Pensionen liegen deutlich über den Renten und das wird sich in 10, 20 und auch 30 Jahren sicher nicht ändern. Grüße Tina

von Tinai am 17.04.2012, 11:55



Antwort auf Beitrag von Tinai

Deine " Vorliebe" fuer Beamte in allen Ehren- aber es hilft hier nicht weiter. Und dieser Allgemeinplatzt" Beamte fallen immer weich, mach Dir keine Sorgen ( und denke nicht druiber nach) stimmt so einfach nicht. Meine jungen Kolleginnen, die nur Teilzeit arbeiten wollen, werden bei uns jetzt reihenweise einbestellt und " freundlich" beraten, wie sich Teilzeit auf Alterseinkuebfte auswirken und fast jede von denen versucht dann, weiter zu erhoehen mit den Personalern zusammen. Sprich- wir haben kaum noch 50 % Kraefte, sondern die machen fast alle mindestens 60, die meisten irgendwo zwischen 60 und 80 % ( bei mehr als 80 hast Du keinen TAg frei). Und bei meiner letzten Auseinandersetzung mit denen habe ich wuterntbrannt gebruellt, dass ich mich beurlauben lassen wuerde und danach Teilzeit- worauf die ganz freundlich auch darauf hinwiesen, dass sich sowas nicht foerderlich fuer die Altrseinkuenfte auswirkt- gerade bei meinen Ausfallzeiten. Und es werden ganz viele Zeiten nicht anerkannt- also Studium und so. Sprich, ich bin erst Ende zwanzig gestartet- ab da zaehlts- und habe dann die Kinder gekriegt und ausgesetzt. Und bei guter Gesundheit koennte ich bis 67 arbeiten und eine volle Pension erhalten- wenn mir fuer die vier JAhre Kinderausfall und drei Teilzeit nicht zu viel abgezogen wird. Aber gerade im hoeheren Dienst, also mit Unistudium, ist das nicht sicher, gerade weil Studium und Vordienstzeiten nicht zaehlen. Von daher- weitergefuehrt hat dieser Beitrag nicht. Mag er gestern gestmmt haben- wo es jedem gutging- , heute ist es andrs und morgen, wenn wir in Pension gehen, ganz, ganz anders. Benedikte

von Benedikte am 17.04.2012, 12:12



Antwort auf Beitrag von Benedikte

liebe Benedikte, ich habe gar keine Vorliebe für Beamte, ich habe nur einige in der Verwandtschaft und natürlich unterhalten wir uns darüber (wenn ich darüber nachdenke, ist sowieso alles dabei, Freiberufler, selbständige, Beamte, abhängig beschäftigte, und im Erziehungsbeurlaubte - große Verwandtschaft das). Studium wird schon lange nicht mehr angerechnet, aber das nur am Rande. Und man muss die Pensionen und Renten nur vergleichen, um zu erkennen, was sicherer ist, aber Du hast recht, das führt wirklich nicht weiter in Deinem ganz konkreten Fall. Wenn Du wirklich eine verbindliche Auskunft möchtest, dann wirst Du die sicher nicht hier im Forum bekommen - und auch nicht, wenn Du die Personaler anbrüllst. Denen würde ich am allerwenigsten glauben und wahrscheinlich wissen die das auch gar nicht. Wer ist denn zuständig für die Versorgung der Beamten? Bei uns Angestellten ist des die BfA (wobei ich bei der raus geflogen bin). Vielleicht hilft Dir der Pensionsrechner hier zunächst weiter: www.beamtenpension.de Grüße Tina

von Tinai am 17.04.2012, 12:38



Antwort auf Beitrag von Tinai

Hallo, was soll diese Unsachlichkeit denn? Was nützt mir die Auskunft, dass meine Pension deutlich über den renten liegt? Woher weißt du das? Ich arbeite TEILZEIT !!! Da mach cih mir druchaus gedanken, wie ich mir das im Falle eines Falles (trennung vom Mann etc) leisten können kann im Alter...und da sind fragen nach der ANrechnung von kinderbetreuungszeizen doch mla ganz sinnvoll...es sind immerhin 6 Jahre die cih hätte NICHT arbeiten "müssen"..wie werden die angerechnet? Ich war auch mal 7 Jahre angestellte etc...nur weil wir JETZT vielleicht verbeamtet sind ist doch nun nciht alles auf einmal wurscht und quasi lächerlich, da mla nach zu fragen!!! ICH hab das BEamtentum nicht erfunden und bin es auch echt leid, mich da überall für rechtfertigen zu müssen... aber nun hackt doch nciht auch hier noch rum wenn man einfach auch mla als BEamter ne Frage nach Pension stellt.... tsts...

von Henni am 17.04.2012, 19:40



Antwort auf Beitrag von Henni

ich komme nicht mit in Deinem Geschreibsel, sorry. Aber wenn Du Dich angegriffen gefühlt hast, so bitte ich ergebenst um Entschuldigung :-) und wünsche eine Gute Nacht. Grüßle,

von Tinai am 17.04.2012, 22:21



Antwort auf Beitrag von Benedikte

Hallo Benedikte, bei mir (höherer Dienst, Landesbeamtin) wurden die Erziehungszeiten aller drei Kinder laufbahnrechtlich anerkannt, d.h da wird nix zur Pension später dazugerechnet, sondern die Kinder (um sie herum habe ich Vollzeit gearbeitet und tue es noch) zählen 1:1 für die Dienstzeit. Das geht bis max. zwei Jahre. Wenn du mehr Zeitausfall hast - keine Ahnung, hatte ich nicht. Bei Teilzeit - weiß ich es auch nicht. Bis vor ein paar Jahren(Anfang 2000) wurde den Beamtinnen nur EIN JAHR (soweit zu den Privilegien derselben) anerkannt, nach Klagen/Beschwerden ist man auf zwei Jahre gegangen, da die Ungleichbehandlung zur Rente nun nicht mehr ganz so groß ist. Diese Anerkennung musst du schriftlich beantragen, gibt es Formblätter. Vielleicht helfen dir meine Angaben auch, wenn du anderes Land/Bundesbamtin bis?! Gruß, Sabet

von Sabet am 17.04.2012, 15:35



Antwort auf Beitrag von Sabet

ich gehe im Sommer wieder ins Ausland- wenn ich dann zurueckkomme, lasse ich mich beraten. Es gibt halt auch die Moeglichkeit, Tropenarbeitsposten zu machen- die zaehlen dann doppelt. Ich habe den Spruch " Tropenjahre zaehlen doppelt" bislang irgednwie immer auf Hautalterung bezogen, aber es geht um die Berechnug der Versorgung. Wenn man ohne die Tropenjahre nicht auf die volle Pension kommt, kann man das machen. Haette auch den Vorteil von Tropenarbeitszeiten- foerderlich fuer die work-life balance. Ich habe mich bislang halt nur so pi mal Daumen damit beschaeftigt, habe aber inzwischen manchmal Zweifel, ob meine Kreafte solange vorhalten. Bei uns geht vorweigend derzeit der gehobene Dienst in vorzeitigen Ruhestand- Frauen mit aelteren Ehemaennern, die nicht auf jeden Euro angewiesen sind und lieber noch ein paar schoene JAhre haben. Und ich weiss halt nicht, wie "es" steht- zuviele Ubekannte. Vielleicht brauche ich als Pensionaerin ja auch kaum noch Geld- ohne Kinder, HAus abbezahlt keinen Hunger mehr und ueberall Seniorenrabatt. Gruss und DAnk jedenfalls Benedikte

von Benedikte am 17.04.2012, 16:26



Antwort auf Beitrag von Benedikte

Ach Benedikte, sei froh, dass Du bis 67 arbeiten darfst (können beamte nicht eh schon so ab Mitte 40 den früheren Ausstieg vorbereiten? Grinspolemisch*), hoffentlich bis dahin gesund bleibst, und eine sichere Pension erhältst. Was hast Du davon, jetzt schon zu wissen, was Du in x Jahren auf Heller und Pfennig bekommst? Mir kommt es vor, als ob man Beamten so viel Sicherheit geben kann, wie man will. Es ist ihnen immer noch nicht genug. Du wirst, im Gegensatz zu vielen anderen, nicht darben im Alter. Genügt das nicht zu wissen? Diese deutsche Rechnerei immer. und werweiss, was bis dahin ist. Uns Steuerzahler werden die steil ansteigenden Pensionsansprüche jedenfalls ziemlich killen. Das will ICH GAR NICHT so genau wissen. Und nicht zuletzt deshalb traue ich dem Staat zu, dass er bis dahin auch an meine rein und ausschließlich privat erworbenen Rentenvorsorgen gehen wird. und insofern, B., erlaubst Du mir hier denn doch meine diffizile, piekige Kritik. denn IRGENDWER MUSS die Pensionen zahlen....am Ende des Tages....

von Nikas am 17.04.2012, 15:44



Antwort auf Beitrag von Nikas

Nikas, dann greife ich Deinen Ton mal auf. Erstens- Du hast so giftig und aggressiv gegen Betreuungsgeld und nichtarbeitende HAusfrauen gekeift - dieeben keine grosse Rente erarbeiten. IRgendwie will man- ich- doch mal wissen, worum es genau geht. Und meine Pension will ich auch nicht auf 200 Euro genau berechnen- aber eben doch so ungefaehr. Vor allem auch, um wissen zu koennen, wie es weitergeht. Kann ich es mir leisten, nochmal einige JAhre auszusetzen oder teilzeit zu arbeiten? Oder nicht? Wie gross wird meine Versorgungsluecke sein- sprich, was fehlt mir? Brauche ich das ueberhaupt noch- wenn Kinder aus dem HAus und HAuabbezahlt sind, hat man ja kaum noch Ausgaben. Von daher- ich will Bescheid wissen, die kluge FRau baut vor und sorgt vor. Schliesslich muss ich auch im Alter noch meine private Krankenversicherung zahlen ( und nur mal so- meine Muetterkur bei vier Kindern und Vollzeit haben di nicht gezahlt, HAushilfen, Yogakurse, Rueckenschulen und anderes, was die GKVs im Pfund rauswerfen, zahlen die nicht. Nicht, dass ich mich beschweren will, System ist eben so und das ist bekannt- aber soviel zu den Privilegien) und will einfach nicht kalt erwischt werden. Und zu den teuren Beamten- solange ich mit meinen Steuern Millionenzuschuesse zu den gesetzlichen Krankenversicherungen und milliardenzuschuesse zur gesetzlichen Rentenversicherung leiste, bin ich da ganz entspannt. Dass Beamte nichts fuer ihre Altersversorgung tun, ist ein mythos- wie jeder weiss, gibt es da Abschlaege, sog. Versorgungsabschlaege, also Minderungen fuer Beamte, die Angestellte nicht haben. Wenn aber di Diensrherren meinen, dieses Geld nicht zum Aufbau der eserve fuer die Pensionen verwenden zu koennen, sondern anderes zahlen, istes nicht Problem des Beamten. in der Sache weitergeholfen hat das auch nicht- aber Du konntest ja mal Dampf ablassen Benedikte

von Benedikte am 17.04.2012, 16:19



Antwort auf Beitrag von Benedikte

Du hast ja so Recht mit allem. Ich habe nur keine Lust mehr, das immer wieder zu schreiben/sagen. Obwohl, hirnlich erreichen wirst du die Vorurteile-Halbwissen-Dampfplauderer wohl nicht. Vielleicht noch ein dummer Spruch passend zum Niveau Nikas-Text: Wenn es den Beamten so paradiesisch geht, warum seid IHR DANN NICHT ALLE BEAMTE??? Sabet

von Sabet am 17.04.2012, 17:33



Antwort auf Beitrag von Sabet

weil wir keine Griechen sind :-) Und der Staat zum Glück nicht so viele Beamte einstellt. Es gibt ja manche die würden gerne Beamte werden, dürfen aber nicht.... Ganz im Ernst. Die Fundierte Auskunft, die Benedikte sucht, kann sie hier nicht bekommen und selbst wenn sie halb fundiert wäre, sie nützt ihr nichts. Hier geht es um handfeste und belastbare Zahlen, mit denen sie für eine lange Zukunft kalkulieren möchte und die kann nur geben, wer nachher auch zahlt. Und ganz sicher kann ihr das auch nicht ihr Personaler sagen, der auch ganz offensichtlich kein Interesse hat, sie in ihrem Bestreben nach Arbeitspause oder TZ zu unterstützen. Ob da für sie Versorgungsämter zuständig sind oder wer auch immer, weiß ich nicht, das ist vermutlich auch unterschiedlich nach Land oder Bund. Aber wenn Benedikte das nicht weiß, dann hätte ich sie maßlos Überschätzt, sie kommt immer sehr strukturiert und tough rüber. Als Angestellter lässt man sich in hundert Jahren einen Termin bei der BfA geben, muss tausend Unterlagen vorbereitet haben und kann dann dort vorsprechen. Und bekommt dann eine Aussage, die heute gilt, aber sicher nicht in 30 Jahren - also mit Vorsicht zu genießen ist. Viel anders wird es für Beamte auch nicht sein. Gruß Tina

von Tinai am 17.04.2012, 18:03



Antwort auf Beitrag von Tinai

Tinai, genau weiss ich nur, dass ich pro JAhr Arbeit 1,75 Prozent- oder so-Ruhegehalt erhalte-also bei 40 Jahren 70 % und volle Rente. Wer aber rst studiert hat und mit Ende 20 ins Berufsleben startet, der schafft das nicht. Und noch weniger wird es, wenn man fuer Kinder aussetzt. Aber was das genau- auf Heller und Pfennig bedeutet- war mir nie klar.Aber das ist Teil einer Finanzvorsorge- man muss es wissen, um selbst richtig einschaetzen zu koennen, was geht- und was nicht. Ueber mehr habe ich mir nie Gedanken gemacht- weil ich immer der Ansicht war, dass ich bis zum Ende Vollzeit arbeiten wuerde und kontinuierlich weiter befoerdert werden wuerde, mehr Spass, mehr verantwortung, alles besser. Abgesehen davon aber, dass mir Vollzeit und Familie beschwerlich wird- auch weil eines meiner Kinder in der Schule problematisch ist und mich viel Kraft kostet- gab es aber einen weiteren Irrtum. Den naemlich, dass es aufwaerts geht. Ich bin lange nicht befoerdet worden, werde auch in den naechsten Jahren nicht befoerdert. Ich sitze im " Flaschenhals", gehoere zu einer Masse gut beurteilter Kollegen, fer die keine Planstellen der naechsthoeheren Besoldungsgruppe- der von mir angestrebten Leitung- zur Verfuegung stehen. Dann sagen die Personaler ganz freundlich " Tut uns leid, eigentlich waeren Sie dran- aber wir haben keine Stellen. Warten Sie doch noch zehn JAhre." Unser " Stellenplan" sagt das auch ganz deutlich- und er sagt voraus, dass sich der Flaschenhals zwischen 2020 und 2025 aufloest.Dann sind mehr alte Kollegen in Pension als neue nachwachsen. Dann werde ich befoerdert. Kein Vergehen gehen die Menschenrechte, mir geht es gut, wir verdienen gut. Aber absolut motvationskillend- mein Motor, mein Antreib, der mir Beruf und Kinder immer mieglich gemacht hat, mein Motor arbeitet nicht mehr. Weil ich immer die FRage habe- lohnt sich das? Warum machst Du Dich so kaputt? Und dass ich das tue, merke ich immer mehr. Und wo jetzt meine- ich glaube, man nennt es intrinsische Motivation, bin mir niht sicher- abhanden kommt, jetzt wird die FRage wichtig, wie es mit dem Ruhestand aussieht und wieviel ich vorher blaeuen kann. Und natuerlich wollen die Personaler das nicht- nicht wegen meiner Pension, sonder wegen des Stellenplans. Unsere Behoerde musste seit der Wiedervereinigung Stellen sparen- jedes Jahr kw. Wir konnten aber keine Aufgaben sparen, ganz im Gegtenteil, die moderne, buergernahe Verwaltung uebernimmt stets mehr Aufgaben. Mit weniger Personal. Meine Arbeit verdichtet sich jedes Jahr. Vor 20 Jahren habe ich fuer Ausgaben "votiert"-und zig andere haben dann eine Auszahlung vorgenommen. Inzwischen gebe ich- geschaetzt- in allen HAushaltstiteln, wo ich meine Finger drin habe, rund 10 Millionen jaehrlich aus. Teilweise nur als Beteiligte- aber mehrere Millionen ganz alleine. Bereitet mir eine SB vor, ich schreibe meine Benedikte drunter- und raus geht die Kohle.Teilweise muessen die Empfaneger eigenverantwortlich mit dem geld wirtschaften- da bin ich fein raus- andere machen Projekte-mir ist die Erfolgskontrolle ueberlassen. Kann ich in fuenf Minuten- Haken an den Verwendungsnachweis, den der Empfaenger erstellt, ist immer super positiv und erfolgreich. Oder richtig-was zeitaufwaendig ist. Frueher habe ich Antwortentwuerfe gefertigt- die ueber Stellvertreter, Leiter, Unterabteilungsleiter, Abteilungsleiter bis irgendwann anch oben ging. Heute schreibe ich, dass die Leitung mich gebeten hat, zu antworten. Alles meine Verantwortung- und wenn ich mich vertue, machen mich Bild und Spiegel platt.Oder ich arbeite hundertprozemtig akkurat- und erhoehe meine Arbeitszeit auf 80 Stunden di Woche. Ich habe so Kollegen. Zu den "Vorteilen" des Beamtemlebens gehoert es ja, dass Ueberstunden nur dann Ueberstunden sind, wenn sie genehmigt und angeordent wurden. Was nie passiert. Was man einfach so mehr macht- nach dem Motto- darf ja nicht liegen bleiben- geht auf Dein Konto. Das fuehrt vom Thema weg- ich weiss. Und dass ich hier keine verbindlichen, belastbaren Auskuenfte erhalte, auch. Aber bevor man sich offiziell beraten laesst, macht man sich doch schlau. Und damit wollte ich anfangen- hier und heute. Denn wenn mein Juengster 18 ist, muss ich wieder Vollzeit- ohne wenn und aber. Bis dahin kann ich jonglieren. Und dazu muss ich Bescheid wissen. Benedikte

von Benedikte am 17.04.2012, 18:55



Antwort auf Beitrag von Benedikte

zur konkreten Höhe s. Abs. 4 der Vorschrift - wieviel das tatsächlich ist, weiß ich aber auch nicht. Elternzeit gilt nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit, Teilzeit führt zu Abschlägen von dem Wert 1,79375 pro Dienstjahr, zur Pension hinzu kommt dann dieser Kindererziehungszuschlag bei Elternzeit.

von Silke11 am 18.04.2012, 10:15



Antwort auf Beitrag von Benedikte

Für die Berechnung meiner Rentenlücke und die Frage, wie lang ich mir Teilzeitarbeit "leisten" kann, habe ich mich vor längerer Zeit auch mal in die Materie eingearbeitet und mir eine Tabelle zusammen gebastelt. Die Berechnung der Teilzeitminderung ist dabei sehr einfach, weil die prozentual ist. Die Anrechnung der Kinder blieb mir jedoch ein Rätsel, weil die über den Rentenwert nach Sozialgesetzbuch geht und damit nichts mit meiner eigenen Besoldungshöhe zu tun hat. Am Ende habe ich aufgegeben und mich mit der Aussage meiner Pensionskasse zufrieden gegeben, dass dies derzeit bedeutet, dass man ca. 30€ pro Kind mehr Pension pro Monat bekommt. Ob das aber wirklich so ist, weiß ich nicht. Daher rechne ich ohne Kinder. Da meine Auszeiten sehr begrenzt waren, ist die Relevanz sowieso gering.

von Kleine Fee am 18.04.2012, 13:22