Thema:
Weihnachtsgeld bei Kündigung
Hallo,
kann mir hier evtl. jemand weiterhelfen ich überlege grad ob ich zum 1.11 einen neuen Job annehme. Wir bekommen immer am 15.11 ein ganzes Monatsgehalt als Weihnachstsgeld. Geht mir das jetzt komplett Flöten wenn ich wechselte oder bekommen ich da noch anteilig was? Ach ja ich bin im öffentlichen Dienst!
Danke grüße
Julanda
von
Julanda
am 04.09.2014, 20:46
Ich musste im ÖD mein Weihnachtsgeld für da Jahr zuvor zurückzahlen, als ich am 31.1. gekündigt habe.
Ich vermute du wirst gar nichts bekommen.
Wenn du es genauer wisssen willst, wirst du vermutlich im Tarifvertrag fündig.
LG
von
Julia+Christopher
am 05.09.2014, 08:16
Gar Nix bekommst Du!!!
Zitat:
Anspruch und Bemessungsgrundlage
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD).
Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.
Quelle:
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka-ost/jahressonderzahlung.html
Trini
von
Trini
am 05.09.2014, 10:32
Hallo,
da ich bisher der Meinung war, ich müßte bis 1.4 arbeiten, um nichts zurück zu zahlen hab ich vor kurzem mal nachgefragt.
Bei und ist es so (öD-Diakonie) das man, wenn man im November gearbeitet hat, auch Weihnachtsgeld kriegt (Anteilsmäßig für die Monate, die man gearbeitet hat) und nicht zurück zahlen muss.
Ich werde nämlich im Feb ausscheiden und hätte sonst alles direkt zur Seite gelegt.
Frag doch mal "ganz doof" im Lohnbüro nach.
LG
von
tabeamutti
am 05.09.2014, 14:22
Ich habe letztes Jahr am 1.8 einen neuen Job begonnen und Weihnachtsgelld für die Monate August, bis Dezember bekommen. Also für 5 Monate. Das war berechnet worden und somit kein komplettes Gehalt sondern nur anteilig. So war es bei meinen Kollegen dort auch.
Dieses Jahr bekomme ich wieder nur anteilig. Allerdings für 11 Monate, weil ich am 1.2 wieder gewechselt habe.
Wenn du am 1.11 anfängst bekommst du Weihnachtsgeld für 2 Monate. Also nur anteilig.
Zurück fordern geht meine ich nur wenn die bsp Ende November das Weihnachtsgeld auszahlen und du dann bsp zum14.12 gehst. Dann können die es evtl ganz zurück fordern weil du Weihnachten gar nicht mehr dort gearbeitet hast. Da würde ich dann aber mal die rechtliche Seite prüfen.
Dein alter Arbeitgeber zahlt gar kein Weihnachtsgeld. Schließlich bist du da nicht mehr tätig.
von
Ani123
am 05.09.2014, 17:35
Hallo
kommt drauf an wo du arbeitest. Große Firmen haben oft eine Festlegung,dass du dann anteilmäßig was bekommst. Ansonsten ist Weihnachtsgeld eine FREIWILLIGE Leistung der Firma, es kann also auch sein, dass du gar nichts bekommst (auch ohne Kündigung)
viele Grüße
von
RR
am 06.09.2014, 08:25
Hallo,
ich bin zum 01.11 im öffentlichen Dienst angefangen und es gab in dem Jahr KEIN Weihanchtsgeld, auch nicht anteilig.
Bei meinem alten AG (allerdings nicht ÖD) mussten alle das Weihnachtsgeld zurückzahlen, die bis zum 01.04 gekündigt haben. Bei Kündigung zum 31.12 (6 Wochen Frist zum Quartalsende) wurde es schon nicht mehr ausgezahlt.
LG
von
fabiansmama
am 07.09.2014, 14:18
Hi,
du wirst bei einem Wechsel innerhalb des Kalenderjahres kein Weihnachtsgeld bekommen bzw. es zurückzahlen müssen (je nach Variante des TV sogar bei Ausscheiden bis zum 30.4. des Folgejahres).
Beim neuen AG hängt es dann vom Goodwill ab, ob du anteilig für Nov/Dez noch etwas bekommst - meist wohl nicht, da das Weihnachtsgeld ohnehin eine freiwillige Komponente des AG ist.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 08.09.2014, 09:27