Hi, ich war bis 18.4. beschäftigt, mein Mann bis 30.9.. Steht uns Weihnachtsgeld von unseren Abeitgebern zu??? Danke, liebe Grüße, rumpelpumpel
Mitglied inaktiv - 12.12.2005, 19:34
Forum Baby und Job
Hi, ich war bis 18.4. beschäftigt, mein Mann bis 30.9.. Steht uns Weihnachtsgeld von unseren Abeitgebern zu??? Danke, liebe Grüße, rumpelpumpel
Mitglied inaktiv - 12.12.2005, 19:34
verstehe die Frage nicht, bist Du dann in Mutterschutz oder so?? Weihnachtsgeld ist eine vom AG freiwillig gezahlte Leistung und müßte in Deinem Arbeitsvertrag stehen, aber wenn Du schon im April aufgehört hast, warum auch immer, steht Dir keins zu. Es gibt auch die Regelung dass Betriebe und Firmen Weihnachtsgeld zahlen obwohl es nicht im Arbeitsvertrag steht. Selbst wenn sie jahrelang gezahlt haben ist der AG dann trotzdem nicht dazu verpflichtet und Du kannst es nicht einklagen. Ist wie gesagt eine freiwillige Leistung. Davon abgesehen, dass ich die Frage nicht ganz verstehe :o) hoffe ich, dass ich Dir weiterhelfen konnte. LG Sue
Mitglied inaktiv - 13.12.2005, 09:58
zu 99,9% nein, es sei denn, das wäre in einem Tarifvertrag festgeschrieben. Aber die Tarifverträge, die ich kenne, setzen veraus, dass der oder die zum Zeitpunkt er Auszahlung noch in Lohn und Brot beim AG stehen.
Mitglied inaktiv - 13.12.2005, 10:03
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung des AG.Selbst wenn ein Jahr gezahlt wurde muß in nächsten Jahr nicht gezahlt werden. Anspruch hat man auch nur dann wenn man Mind. ein Jahr in der Firma gearbeitet hat(Januar bis Dezember). Es gibt natürlich tarifliche Unterschiede kann man ja im Arbeitsvertrag nachlesen. Wenn man nach Zahlung von WG vor dem 31.März aus der Firma ausscheidet muß man das WG sogar zurückzahlen( bei eigener Kündigung oder fristloser vom AG). Während der Erziehungszeit besteht auch kein Anspruch auf WG. Monique
Mitglied inaktiv - 13.12.2005, 11:29