Hallo,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen !?
Ich habe von meiner Ärztin im 5. Schwangerschaftsmonat ein Beschäftigungsverbot bis zur Geburt bekommen. Vor 3 Monaten endete meine Erziehungszeit und ich begann in meinem alten Betrieb wieder zu arbeiten.
Nun meine Frage: Ich habe von vor der Schwangerschaft noch offen Urlaub, da ich ja damals nicht alles aufbrauchen konnte. Ich habe mich schon mal bei einem Anwalt (telefonisch über die Rechtsschutzversicherung) erkundigt ob dieser bestehen bleibt - er sagte ja.
Nun prüft zur Zeit unser Lohnbüro ob das wirklich rechtens ist.
Kann mir jemand weiterhelfen und weiß eine Antwort.
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße
Anett
Mitglied inaktiv - 18.09.2008, 13:39
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Ehrlich gesagt: ich hätte das unter den Tisch fallen lassen. Du bist jetzt schon recht lang raus, da würde ich erst mal kleine Brötchen gebacken haben, bis du wieder allseits bekannt und anerkannt bist. Das ist aber nur meine Meinung, die du mir bitte nicht übel nehmen sollst.
Mitglied inaktiv - 18.09.2008, 14:01
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Grundsätzlich regelt das der § 17 BEEG.
Dazu gab es aber jetzt auch noch einen Richterspruch diesen Sommer.
Eben genau den, daß der Urlaub von VOR der EZ NICHT verfällt wie der neue §17 im BEEG (im gegensatz zum alten BerzGG) sagt.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 18.09.2008, 14:17
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hallo
ich weiß nicht wie das neuestens geregelt ist aber ich mußte damals beantragen das der urlaub auf nach der erziehungszeit übernommen wird(öffentlicher dienst)mußten wir mit jedem jahresübergreifenden urlaub so machen(also urlaub der von einem ins nächste jahr geschleppt wird)mußte alelrdings nicht jedes jahr neu beantragen
lg marou
Mitglied inaktiv - 18.09.2008, 21:25
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Wir haben damals sogar gezielt Urlaub, aufgehoben, um die Babypause zu verlängern.
Trini
Mitglied inaktiv - 19.09.2008, 08:26