wenn ich 5 stunden arbeite? steht mir dann einmal eine halbe stunde zu? werde nämlich ab übernächster woche wieder anfangen zu arbeiten aber nur 2x 5 Stunden die Woche. Danke Nadine
Mitglied inaktiv - 25.02.2005, 20:23
Forum Baby und Job
wenn ich 5 stunden arbeite? steht mir dann einmal eine halbe stunde zu? werde nämlich ab übernächster woche wieder anfangen zu arbeiten aber nur 2x 5 Stunden die Woche. Danke Nadine
Mitglied inaktiv - 25.02.2005, 20:23
DAs Gesetz ist da offen: Pro Arbeitstag Pausen, so viel nötig in der Regel 1 Stunde. Ich glaube, so ist der Wortlaut. Also theoretisch auch mehr. Aber ich würde das immer versuchen im Einvernehmen mit dem AG zu machen. Nützt nix, wenn man sich deswegen nachher überwirft. Und wenn man nur 5 Stunden arbeitet am Tag, hat man ja auch Luft mal etwas länger zu machen. Ich wünsche Dir einen guten Einstieg. Gruß Tina
Mitglied inaktiv - 25.02.2005, 22:40
Hallo, dir steht "die zum Stillen erforderliche Zeit" zu und "die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet" oder auf "Ruhepausen angerechnet werden" (Mutterschutzgesetz). Ich wuerde sagen, nimm dir die Zeit, die du zum Abpumpen oder Stillen wirklich brauchst, das ist schliesslich der Sinn dieses Gesetzes. LG Berit
Mitglied inaktiv - 26.02.2005, 10:39