Geschrieben von idakrist am 18.09.2004, 12:08 Uhr |
Welchen Kuchen für Kindergeburtstag im Kiga?
Hallo!
Wer kennt sich genau mit der Elternzeitregelung aus?
Ich habe meine Elternzeit nach der Geburt für ein 1/2 Jahr beantragt. Danach habe ich sofort für ein weiteres 1/2 Jahr verlängert. Zählt dies bereits als 2 Abschnitte von den 4 Abschnitten, in die man die Elternzeit unterteilen kann oder zählt es als 1 Abschnitt, da es ein Jahr zusammenhängend war?
Tschüss Ida
Re: abschnitte elternzeit
Antwort von maiglöckchen am 19.09.2004, 15:03 Uhr
Hi!
Ich denke schon, daß es dann 2 Abschnitte sind, weil du ja verlängert hast. Bei mir ist es auch so, hab nach 1 1/2 Jahren verlängert und darf jetzt noch 1x, wurde mir gesagt.
Beate
Babysitter
Re: würde ich nichtmehr essen
Fragen an den neuen Babysitter
Baby + Diplomarbeit
Mamis aus Bayern hier???
Re: Abendessen für die ganze Familie
Abendessen für die ganze Familie
Re: danke für den knuddler
Re: Suche Ideen für Geburtstagsrunde im Büro