Geschrieben von KH am 08.01.2004, 19:02 Uhr |
Wende dich an dein zuständiges Schulamt, ihr untersteht doch auch einem Schulamt, oder?
Die haben die gnazen Anträge, dort musst du ja letztlich auch die Unterlagen (Geburtsurkunde etc.). Bei meinem ersten Kind habe ich unmittelbar nach dem Mutterschutz wieder mit 7 Stunden begonnen zu arbeiten. Ich glaube die Frist zur Einreichung derartiger Anträge ist vier Wochen vor Ablauf des Erziehungsurlaubes, aber das ist schon eine ganze Weile her.
grüße
Karin
Ach ja, und den Antrag aufs Erziehungsgeld stellst du beim Amt für Versorgung, solange es nicht von Stoiber weggespart wird, ggg.
- Elternzeit - Mutterschutz v.a. an die Lehrerinnen - Pippi21 07.01.04, 14:03
- Re: Elternzeit - Mutterschutz v.a. an die Lehrerinnen - rubi 08.01.04, 0:59
- Wende dich an dein zuständiges Schulamt, ihr untersteht doch auch einem Schulamt, oder? - KH 08.01.04, 19:02
- Re: Elternzeit - Mutterschutz v.a. an die Lehrerinnen - Pippi21 08.01.04, 19:11
- Re: Elternzeit - Mutterschutz v.a. an die Lehrerinnen - AndreaL 08.01.04, 19:56
- Re: Elternzeit - Mutterschutz v.a. an die Lehrerinnen - rubi 08.01.04, 0:59
Alleinerziehend und Schichtarbeit?
@fiametta
Welche Rechte hab ich wenn ich wieder arbeiten gehe? BITTE DRINGEND HILFE!
Tagesmutter
Gibt es ausser Lehrerinnen auch Tagesmütter???
Die elternzeit und der chef *grins* ...
An martinaB wegen elternzeit !! und an andere mit dem problem chef !!!
Juhuuu, schwanger!!! Elternzeit???
MuMi abpumpen und lagern