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Wenn Gehaltserhöhung zum Problem wird...

Thema: Wenn Gehaltserhöhung zum Problem wird...

Hi, ist hier jemand Experte in Sachen Gehaltsabrechnung? Ich soll eine Gehaltserhöhung bekommen. Zwei Möglichkeiten (bzw. auch drei): 1. Erhöhung des Bruttogehalts 2. Gehaltsumwandlung (also aufs Netto, z.B. Fahrtkostenzuschuss, Internetnutzung, Erholungsbeihlfe, Werbung...) (3. Eine Mischung aus Beidem) Nun ist es aber so, dass es bei mir eine grundsätzliche Frage gibt, die selbst der "Experte", den meine Geschäftsführung eingekauft hat, bisher nicht zufriedenstellend beantworten konnte. Warum wird z.B. bei Variante 2 das ursprüngliche Bruttogehalt gekürzt und dann eine Gehaltsumwandlung aus Bruttokürzung + vorgesehener Gehaltserhöhung aufs Netto draufgelegt? Das Komische ist auch, dass, wenn man Variante 1 und 2 vergleicht und die Steuerbeiträge verrechnet,die Beträge gar nicht übereinstimmen, sondern eine Lücke zu Gunsten meines Arbeitgebers bleibt. Hat jemand von euch schon mal so ein Modell der Gehaltserhöhung gehabt und würde sich mit mir ggf. austauschen? Oder kommt gar jemand aus der Lohnbuchhaltung? Mir graut nämlich vor dem Gespräch nächsten Montag, bei dem ich mich entscheiden muss. Werbung aufs Auto lasse ich mir nicht kleben, aber der Rest wäre jetzt nicht ganz uninteressant. Momentan ist aber auch noch die Frage nach der Gegenfinanzierung des "Verlustes" an SV-Beiträgen ungeklärt. Angeblich kommt da was zum Jahresende. Mir ist das alles so suspekt, weil unzureichend erklärt, dass ich am liebsten nur Variante 1 nehmen würde. Aber meine finanzielle Situation ist so, dass ich nicht einfach auf das Geld aus Variante 2 bzw. 3 verzichten kann. LG Zweizahn

Mitglied inaktiv - 31.08.2015, 15:15



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Ich hatte mal einen Kindergartenzuschuss. Mein Brutto blieb gleich, der Zuschuss ging on top aufs netto. Ich denke deine Konstellation müsste ähnlich sein. Vorteile für den Arbeitgeber: - keine Sozialversicherungsabgaben auf KIGA-Zuschuss => weniger Personalnebenkosten - keine Steuern auf den KIGA-Zuschuss => weniger Personalnebenkosten (§ 3 Nr. 33 EStG) Begünstigt sind die Zuschüsse nur dann, wenn sie zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden. Erlaubt ist also, statt einer anstehenden Gehaltserhöhung einen Kindergartenzuschuss zu zahlen. Es ist aber nicht zulässig, Gehalt in einen solchen Zuschuss umzuwandeln. Als Arbeitnehmer sollten Sie Ihren Chef auf diesen Steuervorteil aufmerksam machen! Vorteile für den Arbeitnehmer: - im Prinzip eine begrenzte Gehaltserhöhung (endet mit Schuleintritt) Du als Arbeitnehmer muss die Beitragsrechnung deines Kindergartens im Original beim Lohnbüro deines Arbeitgeber abgeben. Außerdem kannst diese Kosten nicht mehr über die Jahressteuererklärung absetzen bzw. nur noch den darüber anfallenden Teil. Also, sieht dann auf dem Gehaltszettel so aus: Bruttogehalt (steuerpflichtig + sozialversicherungspflichtig) AG-Zuschuss Kindergarten (steuerfrei + sozialversicherungsfrei) Das Bruttogehalt gibst du in einen Nettolohnrechner ein, da kommt dann ein Nettobetrag raus, auf diesen Nettobetrag kommt dann die Nettosumme vom KiGa-Zuschusses drauf. Das steht drauf, weil notwendige für die Jahreslohnsteuerbescheinigung, denn da reichst du ja deine kompletten Kosten ein, falls du nicht den gesamten Kigabetrag bekommst vom Arbeitgeber, dann kommt auf der Steuererklärung eine Zeile, davon vom Arbeitgeber erstattet .... Wenn dein Kind dann Schulkind wird: Wenn du einen netten Arbeitgeber hast gibt er dir nach der Kindergartenzeit den Kigazuschuss als zusätzliches Bruttogehalt, den du dann aber versteuern musst.

von Badefrosch am 01.09.2015, 07:55



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Danke für die Antwort. Den Kiga-Zuschuss bekomme ich schon seit Jahren, er wird mir aufs Nettogehalt gezahlt. Aber hier ist ja das Problem, dass erst noch was vom ursprünglichen Brutto abgezogen wird. Davon wird der große Teil als Sachleistungen wieder aufs Netto gezahlt, aber es bleibt eine Differenz, die ungeklärt ist. Auf meine E-Mail-Nachfrage beim externen Betreuer bekam ich die Antwort, dass diese Differenz (von der in dem Gespräch nie die Rede war und die erst mein Mann rausgefunden hat) "nach Verrechnung der Implementierungskosten" (!!!) im Nachhinein in mehreren Schritten wieder aufgeschlagen wird. Mittlerweile ist mir das alles zu undurchsichtig. Das nennt sich "Gehaltsoptimierung" und mir ist schon klar, dass auch der Arbeitgeber etwas davon haben will. Ist ja völlig legitim. Aber ich will verstehen, was hier gemacht wird! Problematisch ist für mich, dass ich weniger in RV, GKV und Arbeitslosenversicherung einzahle und damit Rente, Krankengeld und Arbeitslosengeld geringer ausfallen werden. Für die RV soll es - irgendwann - eine Kompensation geben. Nur, ich will ja nicht das, was ich mit der Gehaltsoptimierung netto mehr bekommen, wieder in eine zusätzliche Altersorvorsorge stecken.

Mitglied inaktiv - 01.09.2015, 15:26



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Ich würde das Brutto erhöhen lassen und max. noch den Fahrtkostenzuschuss so nehmen wie beim Kigazuschuss. Das scheint mir so verschleiert, dass es eher eine Gehaltskürzung ist.

von Badefrosch am 01.09.2015, 22:31



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Es kommen 30 Euro mehr netto pro Monat raus.Der AG spart aber im Verhältnis viel mehr ein als ich dazubekomme. Das mit den Fahrtkosten lohnt sich leider nicht so sehr :-( Sind nur 9 Euro/Monat, aber immerhin. Danke für deine Meinung! Ich bin auch mittlerweile so weit, dass ich die Brutto-Erhöhung will, mehr nicht. Der Rest ist mir zu undurchsichtig. Ich denke, ein gewisser guter Wille steckt dahinter, aber es ist halt ne Hauruck-Aktion. Der AG ist zur Gehaltserhöhung verpflichtet, weil wir sonst zu wenig verdienen würden (privater Schulträger im Vergleich zum öffentlichen Dienst).

Mitglied inaktiv - 02.09.2015, 11:09



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Ich würde keiner Umwandlung zustimmen. Brutto darf für dich nicht sinken sonst ist es keine Gehaltserhöhung. Er darf gerne auf dein jetziges brutto so viele Zuschüsse zählen wie er will aber niemals einen schritt zurück machen beim Bruttolohn.

von DannaM am 02.09.2015, 15:39



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Hast Du schon mal über eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung nachgedacht? Das kann auch über Gehaltsumwandlung laufen, wird pauschal versteuert, Du hättest zwar im Moment nicht direkt was davon, aber auf jeden Fall eine zusätzliche Absicherung für's Alter und könntest die Versicherung auch im Falle eine AG-Wechsels mitnehmen.

von lilawiese am 03.09.2015, 14:56