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Wenn ich während der Elternzeit auf Steuerkarte gearbeitet habe, und....

Thema: Wenn ich während der Elternzeit auf Steuerkarte gearbeitet habe, und....

nun wieder schwanger bin, zählt dann meine "richtige" Anstellung bei meinem alten Arbeitgeber oder die letzte Tätigkeit; Sind ja verschiedene Arbeitgeber! Bekomme ich überhaupt noch Geld von meinem Arbeitgeber wg. der zwieten SS? Und was ist, wenn ich zuerst vollzeit gearbeitet habe (eben vor der SS), nach der Geburt dann Teilzeit auf Steuerkarte (neuer Arbeitgeber) und danach auf 400€ Basis (wieder anderer Arbeitgeber) Total verworren!!! Ich weiß, aber ich möchte nur ungern auf mir zustehendes Geld verzichten! VLD für eine Antwort Bianca mit Leon und Winzi(inside)

Mitglied inaktiv - 16.12.2003, 20:45



Antwort auf diesen Beitrag

für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes. Der letzte Arbeitgeber muß das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (wenn gesetzlich versichert) ergänzen bis zum letzten Nettolohn. Trini

Mitglied inaktiv - 17.12.2003, 09:47