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Wer arbeitet auf Minijobbasis (nicht in Elternzeit)?

Thema: Wer arbeitet auf Minijobbasis (nicht in Elternzeit)?

Wie ist es wenn ich über die EZ hinaus auf Minijobbasis arbeite...wie bin ich dann versichert? Wie ist es wenn man dann arbeitslos wird...hat man da Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wie kann man privat in die Rente einzahlen? LG

von meerli am 12.06.2013, 09:08



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du kannst dich über deinen ehemann familienversichern ( krankenversicherung ) anspruch auf alg1 hast du nicht. in eine private rentenversicherung kannst du jederzeit soviel und so lange einzahlen wie du willst.

Mitglied inaktiv - 12.06.2013, 09:24



Antwort auf Beitrag von meerli

Wie schon geschrieben, versichere dich über deinen Mann (Krankenvers). Arbeitslosengeld kriegst du n icht, zahlst ja auch nichts ein. Bei deinem AG kannst du auf die Versicherungsfreiheit verzichten + zahlst die rstlichen Prozente i.d. Rentenkasse, die deinAG nicht zahlt. Dann wird von beiden (AG + AN) zusammen der volle Beitrag gezahlt - steht dann so in der Renteninfo. LG

von tabeamutti am 12.06.2013, 09:45



Antwort auf Beitrag von meerli

Ich habe ne zeitlang auf Minijobbasis gearbeitet. Da war ich dann über meinen Mann familienversicher. Abgaben hatte ich ja keine, die liefen ja über den AG. Rente muss man privat halt was tun. Wenn man es tut..... ich habe schon lange ne private Zusatzversicherung für Rente und Krankheit. melli

von sojamama am 12.06.2013, 09:47



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Hallo, arbeite auch auf Minijobbasis und bin familienversichert über meinen Mann. Mein AG hält von meinem Lohn etwas Geld ein das er an die Rentenkasse weitergibt, so zahle ich auch ein damit die Rentenpunkte nicht verloren gehen. Zusätzlich habe ich schon seit Jahren auch Riester. Vor dem Minijob habe ich 22 Jahre Vollzeit gearbeitet, jetzt ist unser Jüngster 2 und wenn dann der kleine Mann in den Kiga geht, möchte ich von Mini auf Teilzeit aufstocken.

von laranina am 12.06.2013, 13:34



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wollte nur anmerken, daß die rentenpunkte, die gesammelt werden eine ziemlich geringe auswirkung auf die rente haben. quelle: personalchef

Mitglied inaktiv - 12.06.2013, 14:05



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http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche-rente/minijob-neuregelung-verschafft-rentenplus

von laranina am 12.06.2013, 17:23



Antwort auf Beitrag von laranina

ich kann den link nicht anklicken, aber mein chef hat es mir vorgerechnet. wenn man etwa 10 jahre mit 9,85% abzug in die rentenversicherung einzahlt, hast du ca. 60€ rente. er rät allen minijobbern, das geld zu sparen und anzulegen, da hat man u.u. mehr davon. diese regelung gibt es seit 1.1.13 und der an wird ausdrücklich darauf hingewiesen und muß es unterschreiben ob man verzichtet oder nicht. ich habe extra nachgefragt, weil das früher anders war.

Mitglied inaktiv - 12.06.2013, 18:15



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Mein Steuerberater meinte wortwörtlich, dass alles sinnvoller sei, als die paar Euro in die gesetzliche Rente fließen zu lassen. Lieber monatlich einen Betrag x in eine private Rentenabsicherung stecken. Von der gesetzlichen Rente muss man sich nichts erhoffen, zumindest nicht, wenn man noch mindestens 20 Jahre vor sich hat bis zum Renteneintritt.

von Morla72 am 13.06.2013, 09:35



Antwort auf Beitrag von laranina

Früher in Rente dank Minijob Wichtiger als die Höhe der aus einem Minijob resultierenden Rentenhöhe ist die Funktion als sogenannter Wartezeitmonat. Dabei zählt jeder Monat mit einem neuen Minijob ab 2013 so, als ob man Pflichtbeiträge aus einem richtigen Beschäftigungsverhältnis gezahlt hätte. Sie werden voll auf die Wartezeiten (= Mindestversicherungszeiten) angerechnet. Die Minijobs zählen also mit, wenn die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob man versicherungsrechtlich einen Anspruch auf eine Leistung zur Teilhabe (Kur, Umschulung) hat. Hierbei müssen z.B. in den letzten zwei Jahre sechs Monate mit Pflichtbeiträgen nachgewiesen werden. Wer erwerbsgemindert ist, bekommt nur dann eine Rente, wenn u.a. in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorliegen. Hierzu zählen dann auch die Pflichtbeiträge aus einem Minijob ab 2013. Unser Tipp Wer Arbeitslosengeld oder ALG II (Hartz IV) bezieht und einen neuen Minijob ausübt, profitiert im besonderen Maße von den Neuregelungen. Während die Zeit der Arbeitslosigkeit nicht auf die besondere Wartezeit von 45 Jahren mitzählt, hilft nun der parallel ausgeübte Minijob ab 2013 dem Ziel einer abschlagsfreien Rente mit 65 Jahren näher zu kommen. Minijobber, die sich für eine Riester-Förderung interessieren, gehören ab 2013 aufgrund der neuen Regeln ebenfalls zum direkt förderberechtigten Personenkreis. Bislang galt das nur, wenn ihr Ehepartner zum Kreis der Förderberechtigten gehörte (Huckepackverfahren). Minijobber, die ihren Lohn lieber in voller Höhe ausgezahlt bekommen möchten, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen (Opting out). Hierzu schreibt man einen kurzen Brief (Download unter www.minijob-zentrale.de) an seinen Arbeitgeber, und schon bekommt man seinen Lohn in voller Höhe. Unser Tipp Vorsicht: Da nun keine Pflichtbeiträge mehr gezahlt werden, könnten bestehende Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere auf Leistungen zur Teilhabe und auf Rente wegen Erwerbsminderung, verloren gehen. Dieser Schritt will gut überlegt sein. Gerade Schüler und Studenten könnten hierzu verleitet sein, weil sie die Sinnhaftigkeit der Rentenversicherungsbeiträge angesichts der hieraus resultierenden Rentenhöhe in Frage stellen. Da aber die Schul- und Studienzeiten nicht auf die besondere Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden, könnten sich gerade Studenten die Möglichkeit verbauen, mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Eine einmal erklärte Befreiung kann für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr zurückgenommen werden. Wer schon vor 2013 einen Minijob ausübt und nicht durch Gehaltserhöhung auf mehr als 400 € oder durch einen Arbeitgeberwechsel von den Neuregelungen profitiert, für den bleibt die Möglichkeit- wie bisher auch - den schriftlichen Verzicht auf die Versicherungsfreiheit gegenüber seinem Arbeitgeber zu erklären (Opting-in). Für Bezieher einer Vollrente wegen Alters und für Pensionäre (Beamte im Ruhestand) bleibt alles beim Alten. Sie sind versicherungsfrei, können durch einen Minijob ihre Altersbezüge nicht erhöhen und erhalten daher ihren Lohn in voller Höhe ausgezahlt.

von laranina am 13.06.2013, 11:57