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Geschrieben von Leckermäulchen am 09.03.2004, 9:13 Uhr

Wer kann mir helfen ?

Hallo ! Ich habe vor der Geburt meines Kindes (Juli 03) 13 Jahre lang als Arzthelferin gearbeitet. Nach der Geburt hat mein Chef mir angeboten, stundenweise in der Praxis mitzuarbeiten (Wochenende). Das läuft jetzt als steuerfreier 400 Euro-Job, obwohl ich auf die 400 Euro bei weitem im Monat nicht komme. Wie sieht das eigentlich aus mit Urlaub oder wenn mein Kind krank ist ? Muß ich dann Überstunden bzw. unbezahlten Urlaub nehmen oder ist das bei geringfügig Beschäftigten auch anders geregelt ?
Bin dankbar für jede Antwort !

 
2 Antworten:

Re: Wer kann mir helfen ?

Antwort von astrid67 am 09.03.2004, 21:09 Uhr

Hallo,

Urlaub steht Dir auf jeden Fall zu, natürlich nur anteilig. Also wenn bei Euch normalerweise 5 Wochen Urlaub (5 Wochen je 5 Tage = 25 Tage für eine Vollzeitkraft) gegeben werden und Du arbeitest 2 Tage wöchentlich, stehen Dir 5 Wochen je 2 Tage = 10 Tage zu.

Wie es mit den Krankheitstagen für's Kind ist, weiß ich nicht. Du schreibst, dass Du am Wochenende arbeitest. Die Krankheitstage stehen einem ja nur zu, wenn man keine andere Kinderbetreuung zur Verfügung hat. Also wenn der Vater des Kindes am Wochenende nicht arbeitet, vermute ich mal, bekommst Du darauf keine Krankschreibung.

Liebe Grüße, Astrid

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Re: Wer kann mir helfen ?

Antwort von tinai am 09.03.2004, 22:46 Uhr

Es ist so, wie Astrid sagt, Die unbezahlten Krankentage stehen einem nur zu, wenn das Kind nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann. Am Wochenende kann es das aber vermutlich vom Ehemann bei Dir.
Die Arbeitsrechtlichen Dinge gelten für alle Angestellten und Arbeiter gleichermaßen, egal ob geringfügig, Teilzeit oder Vollzeit.

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