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Geschrieben von colombe am 02.04.2003, 10:59 Uhr

Wer kennt sich aus mit Mutterschaftsgeld ?

Wer kann mir Auskunft geben zum Thema Mutterschaftsgeld ?

- Ich weiss, dass es sich nach dem Nettogehalt der letzten 3 Monate bemisst (minus den Teil, den die Krankenkasse trägt)...aber was bedeutet das konkret:

- Wenn ich besispielsweise ab Mitte März in MuSchu gehe, wird dannn das Gehalt bis Februar gerechnet oder bis Mitte März

- wie verhält es sich mit dem 13. / 14. Gehalt welches bei uns bsp. im Januar mit ausgezahlt wird ?

- Zählt das Weihnachtsgeld auch mit rein?

Es wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte !!

Danke !! LG

 
2 Antworten:

Re: Also soweit ich weiss...

Antwort von nici24 am 02.04.2003, 11:09 Uhr

... zahlt die KK so x Euro pro Tag. Den Rest muss dein AG bezahlen. Also soviel, dass du auf dein letztes Nettogehalt kommst. Dabei gilt glaub ich nur das 'normale' Monatsgehalt, kein Weihnachts-, Urlaubsgeld, keine Provision, oder so.
War bei mir jedenfalls so, aber ich hatte auch ET im Juni, also kam die Frage nach Weihnachtsgeld nicht auf. Urlaubsgeld war jedenfalls nicht dabei.

LG
Nicole

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Re: Wer kennt sich aus mit Mutterschaftsgeld ?

Antwort von marit am 02.04.2003, 12:06 Uhr

Das Weihnachtsgeld zählt natürlich nicht mit rein, denn das bekommst du ja, wenn du nach dem Mutterschutz wieder arbeitest ungekürzt. Wenn du danach in Erziehungszeit gehst, bekommst du es normalerweise anteilig für die Monate, in denen du gearbeitet hast inclusive Mutterschutzzeit.

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