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Wer war die komplette Schwangerschaft krankgeschrieben?

Thema: Wer war die komplette Schwangerschaft krankgeschrieben?

Hallo, momentan bin ich wegen diverser Probleme in der Schwangerschaft krankgeschrieben. Es steht bald die Entscheidung an, ob das bis zum Beginn des Mutterschutzes so bleibt. Nun interessiert mich, was man im Falle einer Krankschreibung machen "darf". Bei mir ist es so, dass ich mich viel schonen muss, aber nicht fest liege. Kleine Spaziergänge sind ausdrücklich erlaubt, damit ich einigermaßen fit bleibe und der Kreislauf nicht ganz schlappmacht. Aber wie sieht das sonst aus von rechtlicher Seite. Was darf ich und was nicht? Einkaufen? Restaurantbesuche? Bisher war ich einmal mit den Kindern bei Mc. und habe inständig gehofft, dass mir niemand über den Weg läuft, der mich kennt. Wenn ich daran denke, dass ich jetzt evt. für mehrere Monate krankgeschrieben werde, stellen sich mir schon einige Fragen. Ich halte mich gewissenhaft an die ärztliche Verordnung "Schonung". Ich liege viel, hebe nichts Schweres, erledige nur leichte Hausarbeiten etc. Aber inwiefern schränkt sich meine persönliche Freiheit ein? Könnt ihr mir dazu etwas sagen bzw. war hier jemand schonmal in einer ähnlichen Lage? LG sumse, 16.SSW

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 16:10



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Hi! Ich war ab der 8. Woche für die gesamte Schwangerschaft krankgeschrieben (Risikoschwangerschaft und sonstige Probleme). Ebenfalls wie Du sollte ich mich schonen und viel Ausruhen, aber ich war nicht bettlägrig geschrieben! Ich habe daher das gemacht, wozu ich mich fit genug fühlte. Einkaufen (natürlich keinen Großeinkauf mit schweren Taschen) und spazierengehen, auch abends schwimmen oder so (war zum Schwangerenschwimmen). Halt jenachdem, wie es mir aktuell ging. Da ich während der Schwangerschaft noch geheiratet habe, habe ich sogar gefeiert (und bin dabei eingeschlafen*gg*). Ich war auch mal abends mit Freunden im Kino (grade, weil´s mir abends bedeutend besser ging als vormittags). Beschwert hat sich nie jemand und auch Arbeitskollegen, denen ich hin und wieder begegnet bin (manche hab ich sogar im Büro besucht), haben sich nie negativ geäußert! Ich denke, solange Du nicht in Discos auf der Tanzfläche oder beim Sporteln "erwischt wirst, gibt´s keine Probleme! Du kannst den Tag ganz normal im Rahmen Deiner Möglichkeiten verbringen und sich schonen heißt nicht, dass man nicht auch mal bei Heißhungerattacken zu McDoof fahren darf! Also mach Dir nicht allzuviele Gedanken und versuche, Deine Schwangerschaft trotz Einschränkungen ein bißchen zu genießen! Ich selbst hatte recht viel Pech in der Schwangerschaft und war froh, wenn ich trotz meiner "Wehwehchen" dazu in der Lage war, mal einen halbwegs ausgelassenen Tag zu verbringen! Ich wünsch Dir noch eine schöne Schwangerschaft und viel Glück! dieElle

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 16:55



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erste Frage: warum verschreibt der Doc kein individuelles Beschäftigungsverbot? Für den Doc macht das keinen Unterschied - für dich schon, denn du bekommst 100 % Lohnausgleich! Ansonsten ist gar nix verboten, was zum normalen Alltag gehört. Du kannst in den Urlaub fliegen, einkaufen, bummeln, Sport machen usw. - alles so wie immer (außer eben was eh in der SS nicht getan werden sollte). Allg. herrscht ja bei manchen AG die "Meinung", dass man als Kranker nur zu Hause sitzen darf. Dem ist nicht so. Hat man eine Krankschreibung, so darf man alles tun, was die Genesung nicht behindert! Klar, mit ner Grippe und 39 Fieber werd ich nicht zum Großeinkauf aufbrechen, aber wenn ich "nur" wegen der SS krankgeschrieben bin, dann ist alles normale auch gestattet.

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 19:44



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Ich finde es lieb, wie sehr sich (auch im rub) um meine Finanzen gesorgt wird, aber es ist nicht notwendig, da ich als Beamtin auch im Falle einer Krankschreibung mein Gehalt weiter ausgezahlt bekomme und eben nicht bloß die 6 Wochen lang.

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 20:23



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aaach so - ja das ist natürlich dann anders, als bei uns AN ...

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 20:32



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Was ist AN? Arme Nudel?

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 22:00



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s

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 19:30



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Hallo Sumse! Ja, ich war auch schon mal lange krankgeschrieben (8.SSW bis Geburt) und musste die Zeit im Krankenhaus verbringen. Wenn ich aber hätte zu Hause bleiben dürfen, hätte ich alles auch gemacht, was die Ärzte mir "erlaubt" hätten. Was die Eltern der Kinder dann reden, da musst du drüber stehen. Gruß, Sabri

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 00:29



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Ich bekam ab der 25.SSW ein Beschäftigungsverbot. So weit wie ich weiß wird ein Beschäftigungsverbot erst mal max. für 3 MOnate erteilt, danach muss der Arzt weiter abwägen. Wobei ich glaube nicht, dass du in deinem frühen Stadium schon 3 Monate bekommst. Außer es besteht für euch beide "Lebensgefahr" oder die vorherigen SSen waren sehr kompliziert oder risikoreich. Was genau hast du denn für Probleme? Noch kann es evtl. an der Hormonumstellung liegen, dafür bekommst du aber nicht gleich Beschäftigungsverbot bis zum MuSchu. Schließlich kann es sich jederzeit ändern. Du darfst alles tun was dir gut tut. So war es zumindest bei mir. Und es hat mich keiner blöd angeschaut wenn ich spazieren gegangen bin. Schließlich hatte ich kein Ausgangsverbot. ;-)

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 08:22



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...ich bin nicht wegen irgendwelcher Kinkerlitzchen oder Unpässlichkeiten krankgeschrieben und auch nicht wegen der Hormonumstellung. Es besteht ein Risiko durch Z.n. zwei Fehlgeburten, Uterusfehlbildung mit korrigierender OP, zweimal sectio bei Frühgeburtlichkeit und aktuell Blutungen und Placenta praevia. Reicht das?

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 09:24



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Placenta Praevia wird das Ausschlaggebende sein. Das Problem ist, dass die KK den Ärzten unheimliche Steine in den Weg legt. Also es ist nicht mehr so leicht wie früher ein Beschäftigungsverbot zu bekommen. Ich hatte z.B. beim ersten Kind, war ein Zwilli, Rückbildung eines Zwilli in der 14. SSW, einen oberen Blasensprung in der 38 SSW, starke Blutungen, es folgte eine Not-Sectio, sprich beim Zweiten eine Risikossw, und in der 39 SSW wieder Blutungen, aus ungeklärter Ursache, es folgte wieder Einleitung. Das dritte Kind war eine Totgeburt in der 39. SSW Ursache ungeklärt. Beim letzten Kind wurde mir aufgrund der Placenta Praevia ein Beschäftigungsverbot erteilt. Obwohl ich eine Risikossw hatte, aufgrund der vorherigen drei, enormen körperlichen Stress und einer Temperatur von z.T. 40 grad in der Arbeit, dazu noch der psychische Druck von der Totgeburt, hätte es für ein Beschäftigungsverbot nicht gereicht. Nur mit der Plazenta Praevia war es für die KK genug. Aber wie gesagt, erstmal nur für 3 Monate. Bei mir hat sich die Plazenta allerdings gehoben, das wünsche ich dir auch. Trotzdem spazierengehen etc. kannst du bedenkenlos (gegenüber deinem AG und Kollegen machen) sofern dein Körper mitmacht. Mein Chef und KOllegen waren sogar froh, als ich mit dem Zettel kam. Sie haben mich ständig wie ein rohes Ei behandelt, insofern war es ihnen eigentlich mehr eine Hilfe, das ich weg war.

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 12:24



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Hallo, danke für deine ausführliche Antwort. Du hast ja schon einiges hinter dich gebracht :-( Ob Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung macht für mich aufgrund des Beamtenstatus finanziell (!) keinen Unterschied. Mein Gehalt beziehe ich in beiden Fällen weiter bis zum Mutterschutz. Der Grund für eine eventuelle (!) langfristige Dienstunfähigkeit ist eine Kombination verschiedener Risikofaktoren, nicht allein die Placenta praevia. Ich denke auch, dass eine DU meinerseits samt hoffentlich aufzutreibendem adäquaten Ersatz für meinen Posten für meinen Vorgesetzten angenehmer ist als eine Risikoschwangere, die ihren Dienst nur eingeschränkt ausführen kann und darf. Mich interessiert, ob es speziell für Beamte weitere Unterschiede zwischen BV und Krankschreibung gibt. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung greifen bei mir nicht, aber welche Unterschiede gibt es außerdem? LG und danke nochmal :-) sumse, 17.SSW

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 17:11