Kann man bei der Steuererklärung immer die volle Höhe der Werbungskostenpauschale ansetzen, auch wenn man nicht 12 Monate sv-pflichtig gearbeitet hat? Oder geht das dann anteilig nach Monaten?
Kann man sich irgendwie ausrechnen, ob es steuermäßig Sinn macht, noch dieses Jahr eine sv-pflichtige Tätigkeit zu beginnen oder z.B. erst am 1 Januar?
LG Dani
von
Twinmädels
am 15.09.2014, 22:44
Die Pauschale setzt doch das Finanzamt automatisch an.
Nur wenn Deine Werbungskosten höher sind, musst du etwas tun.
Trini
von
Trini
am 16.09.2014, 09:33
Dann anders gefragt:
Werden immer die 1.000 Euro angesetzt, auch wenn man nur 2 oder 3 Monate des Jahres sv-pflichtig gearbeitet hat?
von
Twinmädels
am 16.09.2014, 15:05
wenn dir allerdings höhere WK entstehen, könntest du sie auch absetzen.
Trini
von
Trini
am 16.09.2014, 15:38
Wenn man Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat und keine höheren Werbungskosten nachweist, wird die Pauschale von 1.000€ angesetzt - bzw. bis zur Höhe der Einnahmen, wenn diese niedriger sind als 1.000€.
Verluste kann man durch die Pauschale nicht geltend machen.
von
Leena
am 16.09.2014, 19:22
Hi, es ist für die Pauschale egal, ob du einen oder 12 Monate gearbeitet hast :)
Gruß, Speedy
von
speedy
am 16.09.2014, 20:40