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Werbungskostenpauschale

Thema: Werbungskostenpauschale

Kann man bei der Steuererklärung immer die volle Höhe der Werbungskostenpauschale ansetzen, auch wenn man nicht 12 Monate sv-pflichtig gearbeitet hat? Oder geht das dann anteilig nach Monaten? Kann man sich irgendwie ausrechnen, ob es steuermäßig Sinn macht, noch dieses Jahr eine sv-pflichtige Tätigkeit zu beginnen oder z.B. erst am 1 Januar? LG Dani

von Twinmädels am 15.09.2014, 22:44



Antwort auf Beitrag von Twinmädels

Die Pauschale setzt doch das Finanzamt automatisch an. Nur wenn Deine Werbungskosten höher sind, musst du etwas tun. Trini

von Trini am 16.09.2014, 09:33



Antwort auf Beitrag von Trini

Dann anders gefragt: Werden immer die 1.000 Euro angesetzt, auch wenn man nur 2 oder 3 Monate des Jahres sv-pflichtig gearbeitet hat?

von Twinmädels am 16.09.2014, 15:05



Antwort auf Beitrag von Twinmädels

wenn dir allerdings höhere WK entstehen, könntest du sie auch absetzen. Trini

von Trini am 16.09.2014, 15:38



Antwort auf Beitrag von Twinmädels

Wenn man Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat und keine höheren Werbungskosten nachweist, wird die Pauschale von 1.000€ angesetzt - bzw. bis zur Höhe der Einnahmen, wenn diese niedriger sind als 1.000€. Verluste kann man durch die Pauschale nicht geltend machen.

von Leena am 16.09.2014, 19:22



Antwort auf Beitrag von Twinmädels

Hi, es ist für die Pauschale egal, ob du einen oder 12 Monate gearbeitet hast :) Gruß, Speedy

von speedy am 16.09.2014, 20:40