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400€-Job und Urlaub- Wer kennt sich aus?

Thema: 400€-Job und Urlaub- Wer kennt sich aus?

Hallo, geh seit 4 MOnaten wieder mit 400€-Job arbeiten, wollte fragen, ob sich jemand auskennt, hat man trotzdem Anspruch aud Urlaub und wenn ja wieviel und was ist wenn man krank ist, braucht man auch einen Krankenschein und hat dann normales Recht auf LOhnfortzahlung- rede von mal 1 Woche oder so, wie läuft sowas, war vorher immer Vollzeit beschäftigt, Hoffe auf Antworten, Gruß Susann

Mitglied inaktiv - 09.08.2006, 11:51



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Hallo! Ich arbeite auch als 400 Euro Kraft. Ich habe 6 Tage Urlaub im Jahr.Und ich war schon mehrmals Krank.Da ist es so wie bei Vollzeitbeschäftigten.Du reichst deinem Chef den Krankenschein ein und das war es auch schon.An die Krankenkasse brauchst du aber den Schein nicht einreichen,da du als 400 Euro Kraft über die Bundesknappschaft versichert bist und die mit deinem Chef anders abrechnen.Ich weiß allerdings nicht wie das nach 6 Wochen Krankenstand ist,ob man da auch Krankengeld bekommt.Ich hatte erst vor ein paar Monaten einen Bänderriss und war 5 Wochen außer Gefecht gesetzt.Hab auch meinen normalen Lohn bekommen.Ich hoffe ich konnte dir ein bißchen weiterhelfen. Schau mal unter www.400-Euro.de Da steht alles noch mal genauer. LG

Mitglied inaktiv - 09.08.2006, 13:00



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Vielen Dank Cornelia, hast mir schon sehr geholfen!LG Susann

Mitglied inaktiv - 09.08.2006, 13:52



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Hallo, gesetzlicher Mindestanspruch auf Urlaub sind 8 tage im Jahr. Krankmeldung brauchst Du auch, wie das mit einer Lohnfortzahlung ist weiß ich nicht. Aber Minijobs laufen alle über die Bundesknappschafft die haben ein Servicetelefon für solche Fragen. LG Sindy

Mitglied inaktiv - 09.08.2006, 14:51



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Gesetzlicher Mindesturlaub und unabdingbar sind 24 Werktage, das sind bei einer 5 Tage-Woche 20 Arbeitstage (immer 4 Wochen). Wer also nur einen Tag pro Woche arbeitet hat dann anteilig nur 4 Tage Urlaub (gibt auch wieder vier Wochen). Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibts auch, aber nach 6 Wochen nichts mehr, da gegenüber der KK bei einem Minijob noch keine Ansprüche entstehen. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 09.08.2006, 19:17