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Wie den Chef über erneute Elternzeit informieren?

Thema: Wie den Chef über erneute Elternzeit informieren?

Hallo! Ich habe mal zwei Fragen nach eurer Meinung : 1. im Moment bin ich in Elternzeit mit meinem 2. Kind. Die Elternzeit geht bis Ende Oktober 2016. Im Mai 2016 wird voraussichtlich Nr. 3 zur Welt kommen. Ich arbeite in einem ziemlich großen Betrieb mit über 1000 Beschäftigten. Von meiner Berufsgruppe gibt es ca. 50 Mitarbeiter. Beim letzten Mal als ich schwanger war habe ich einen Termin beim Chef gemacht und ihm " gebeichtet" dass ich schwanger bin. Er meinte nur:" wir sind ein großer Betrieb, das tut uns nicht weh". Ich musste ihm dann persönlich den Antrag auf Elternzeit schicken. Jetzt bin ich mir unsicher was ich tun soll. Soll ich einen Termin bei ihm machen? Oder einfach alles schriftlich machen? Ich bin nichtmal sicher ob er überhaupt noch weiß wer ich bin und ich hab irgendwie Angst seine Zeit zu verschwenden. Was würdet ihr tun? ich denke die Personalplanung macht sowieso die Personalabteilung. Ich werde zwei Jahre Elternzeit beantragen, dann bin ich insgesamt 3,5 Jahre weg. 2. Vom Gesetz her könnte ich die Elternzeit von Kind nr. 2 einen Tag vor dem Mutterschutz von nr. 3 beenden. Damn würde ich ja Mutterschaftsgeld bekommen. Würdet ihr das so machen? Ich habe ein bißchen Sorge dass mir später gekündigt wird. Finanziell wäre das für uns so natürlich super. Danke schonmal!

von amelu am 28.12.2015, 17:36



Antwort auf Beitrag von amelu

1) Ich würde es ehr persönlich machen, es sei den Du hast nicht vor in den Betrieb zurückzukehren. Es macht schon einen besseren Eindruck. solche Informationen persönlich zu übermitteln. Großer Betrieb hin oder her. 2) Soweit ich weiß, ist eine Verkürzung der Elternzeit nur möglich wenn der Arbeitgeber zustimmt oder ist die Elternzeit bis Ende Oktober noch nicht vereinbart?

von Nicol am 28.12.2015, 17:52



Antwort auf Beitrag von amelu

Hi, sieh es als eine Möglichkeit, dich in Erinnerung zu rufen, den Kontakt aufzufrischen. Ich würde es auf jeden Fall persönlich mitteilen, zumindest die Schwangerschaft. Elternzeit kannst du später formlos in der Personalabteilung anmelden, damit werden sie dann ohnehin rechnen. Eine laufende Elternzeit kannst du bei erneuter SS unterbrechen vor Beginn des neuen MuSchu und beantragen, die Restzeit an die neue EZ anzuhängen oder aufzusparen. Musst du dann nicht nehmen, behältst aber die Option dazu. Es macht für den Betrieb finanziell und auch aufwandsmäßig keinen großen Unterschied, ob du die EZ unterbrichst und erneut in MuSchu gehst oder nicht. Große Firmen haben ein System, dass die Meldung automatisiert an die Krankenkasse rausschickt und alles weitere läuft dann. Kannst du ohne Bedenken so machen. Wichtiger ist es, den Kontakt zum Vorgesetzten und zum Unternehmen auch in der EZ zu halten, z.B. auch Schulungen etc. mitzunehmen, soweit möglich. Nur so kannst du mithelfen zu verhindern, dass du ggf. nach der EZ gekündigt wirst. Gruß, Speedy

von speedy am 29.12.2015, 17:58



Antwort auf Beitrag von amelu

Ich würde es persönlich machen und auch das Mutterschutzgesetz mitnehmen. Es steht Dir zu und EG wird eh so wenig, da würde ich auf das Geld nicht freiwillig verzichten. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 02.01.2016, 23:16