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Wie ist das nach der Elternzeit

Thema: Wie ist das nach der Elternzeit

Hallo zusammen, hab mal eine Frage, vielleicht kann mir jemand Auskunft geben, mein 1 Jahr Elternzeit endet im Januar, da geht auch unser kleiner in die Krippe, jetzt hab ich Aussicht auf einen Job direkt bei uns im Ort, bekomm da aber erst Anfang Januar Bescheid, wäre für mich eine große Erleichterung, da mein momentaner Arbeitsplatz (oder der wo ich im Januar wieder anfangen muss) 28km einfache Strecke beträgt. Meine Frage, falls das mit dem Job klappt, hab ich dann trotzdem noch die "normale" Kündigungsfrist oder ist das nach der Elternzeit anders, oder am besten einen Aufhebungsvertrag machen? Vielleicht kennt sich jemand aus, Danke.

Mitglied inaktiv - 18.12.2009, 09:15



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Ja die normale Kündigungsfristen gelten, Du hast ja einen gültigen Arbeitsvertrag bzw. mit Ende der Elternzeit sind es glaube ich immer 3 Monate

Mitglied inaktiv - 18.12.2009, 10:56



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Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die ist nicht immer 3 Monate (kann auch nur 4 Wochen sein). Entweder Du schaust mal im Arbeitsvertrag oder googlest im Internet oder fragst nochmal bei Frau Bader, die kennt ja aber dann allerdings auch Deinen Arbeitsvertrag nicht. Ich würde mir den neuen Job aber nicht entgehen lassen. Bekommst Du den Krippenplatz denn auch, wenn Du nicht arbeitest, bei uns ist das nämlich immer Voraussetzung, dass beide Eltern arbeiten. Oder wolltest du ab Januar an Deiner alten Stelle anfangen? V. G.

Mitglied inaktiv - 18.12.2009, 12:48



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Ich würde im Januar bei meinem alten Arbeitgeber wieder anfangen, es steht noch nicht fest, ob ich den Job hier im Ort auch bekomme, aber sieht sehr gut aus, ich denk mein AG wird auch keine Schwierigkeiten machen und verstehen, dass ich lieber den ortsnahen Job nehme.

Mitglied inaktiv - 18.12.2009, 13:39



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Die Aussagenbisher sind schwammig :- Fakt ist: kündigst Du zum Ablauf deiner EZ (also bei dir jetzt dann imJanuar nach dem einen Jahr EZ, dann musst Du eine Frist von 3 Monaten einhalten. Kündigst Du während oder nach der EZ, gelten die Kündigungsfristen aus dem Arbeitsvertrag. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 18.12.2009, 17:06