Hallo, .... aufgehoben werden? Reicht bis nach dem Steuerbescheid - oder 5 - oder 10 Jahre? Und alte Arbeitsverträge - also "richtig " alt- muss man die auch aufheben? Danke + lG tabeamuti
von tabeamutti am 29.12.2014, 14:06
Forum Baby und Job
Hallo, .... aufgehoben werden? Reicht bis nach dem Steuerbescheid - oder 5 - oder 10 Jahre? Und alte Arbeitsverträge - also "richtig " alt- muss man die auch aufheben? Danke + lG tabeamuti
von tabeamutti am 29.12.2014, 14:06
Hi, Gehaltsabrechnungen solltest du aufbewahren, bis die Meldung zur Soz.versicherung für den betreffenden Zeitraum vorliegt. Wenn die Summen stimmen, kannst du die Abrechnungen theoretisch entsorgen. für Arbeitsverträge gibt es keine Notwendigkeit, die aufzubewahren, wenn es keine Ansprüche mehr aus dem Vertrag gibt. Aber die nehmen jetzt ja auch nicht so viel Platz weg wie die monatlichen Gehaltsabrechnungen... Gruß, Speedy
von speedy am 29.12.2014, 15:06
Hallo, ich würde sie aufheben solange es nur geht. Bei meinem Vater gabs bei der Rentenbeantragung einige Probleme - weil wohl sein Arbeitgeber vor 40 Jahre ihn eine zeitlang nicht angemeldet hatte. Das konnte nur geklärt werden, weil er die alten Gehaltsabrechnungen noch hatte. Vorher ist das bei keiner Rentenberechnung aufgefallen - die haben gestimmt - nur bei der Rentenbeantragung gab es dann die Probleme. Gruß Dhana
von dhana am 29.12.2014, 15:25
Ich habe hier die Gehaltsabrechnungen von 25 Jahren liegen. Mein Vater konnte manche Zeiten nur über die Gehaltsabrechnung nachweisen. Normalerweise reichen aber die Sozialversicherungsmeldungen. Lass dir doch regelmäßig eine Rentenauskunft erstellen, prüfe hier die Zeiten, ob sie passen, und wenn ja dann wirfst du die Gehaltsabrechnungen dazu weg. Arbeitsverträge braucht keiner, wenn du nichts daraus geltend machen willst. Ich hab da auch noch alle und bin jetzt gerade beim 2. Ordner nach 25 Jahren und 8 Arbeitgebern in der Zeit.
von Badefrosch am 30.12.2014, 19:43