Hallo, nach 14 Jahren als Sachbearbeiterin im Forderungsmanagement muss ich mich nun neu bewerben, da mein Arbeitgeber seinen Standort versetzt und der neue 1,5 stündige Arbeitsweg (pro Weg) für mich als Teilzeitkraft mit 2-jähriger Tochter in der Kita weder finanziell noch vom Zeitaufwand her zu bewältigen ist. Nun ist mein damaliges Ausbildungszeugnis vom Rechtsanwalt (habe Rechtsanwalts- und Notargehilfin gelernt) aus dem Jahre 1997 meiner Meinung nach ziemlich übel. Ich überlege, ob es besser ist, das Zeugnis der Bewerbung gar nicht erst beizufügen. Die Passagen, die mir besonders schlecht erscheinen, führe ich mal hier auf: "Frau XX hat ihre Leistungen im Laufe ihrer Ausbildung gesteigert" "Frau XX hatte die ihr übertragenen Arbeiten zuletzt selbständig ausgeführt" "Frau XX hat die ihr übertragenen Arbeiten immer bereitwillig erledigt" "Frau XX war uns und dem übrigen Personal gegenüber stets freundlich" Wie ist das zu bewerten? Klingt schon ziemlich schlecht oder? Würdet ihr das Zeugnis beifügen? Es stehen unter anderem auch ein paar gute Bewertungen drin. Ein Arbeitszeugnis vom jetzigen Arbeitgeber habe ich übrigens noch nicht. Ein Zwischenzeugnis habe ich angefordert, liegt mir aber noch nicht vor. Vielen Dank für Meinungen! Prüsseliese
von Prüsseliese am 16.12.2011, 10:24