Baby und Job

Forum Baby und Job

Wie verhällt sich das Rentenanspruch ?

Thema: Wie verhällt sich das Rentenanspruch ?

Hallo , habe damals -wie jeder- einen Brief bekommen das mir in der EZ bis der kleine 3 ist Rentenbeiträge eingezahlt werden. Nun is es ja so das ich wenn ich arbeite ja auch Rente einzahlen werde. (Ich arbeite VZ ) . Muss ich mich da melden ? oder wird das Automatisch geregelt da die bei der stelle ja sehen das ich wieder Verdienst habe und einzahle ? vielen Dank schonmal für Antworten LG Bianca

von bianca1990 am 20.02.2013, 21:08



Antwort auf Beitrag von bianca1990

Hallo, Du musst gar nichts machen. SozVersBeitr. werden automatisch abgeführt von Deinem Arbeitslohn. Ggf. nach den 3 Jahren la einen Bersicherungsauszug anfordern und schauen, ob alles korrekt erfasst wurde. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 20.02.2013, 23:12



Antwort auf Beitrag von bianca1990

Aufgrund der Jahresmeldung sieht die Rentenversicherung, dass Beiträge eingezahlt wurden. Die Jahresmeldung wird von Deinem AG erstellt und weitergeleitet. Wie schon im Beitrag vorher geschrieben würde ich einfach ein Auge mehr drauf haben, wenn der Rentenbescheid kommt, dass alles korrekt gemeldet wurde.

von DanniL am 21.02.2013, 13:40



Antwort auf Beitrag von bianca1990

Hi, das was du derzeit verdienst kommt noch oben auf den EZ-Rentenanspruch drauf, ist also so, als hättest du monatl. 2600,- Eur mehr brutto verdient... Wird bei der nächsten Kontenklärung abgefragt. Gruß, Speedy

von speedy am 21.02.2013, 14:16



Antwort auf Beitrag von bianca1990

Ernsthaft speedy? Das ist ja eine mordssauerei weil die in elternzeit arbeitenden dann quasi doppelt verdienen und die die bald wieder arbeiten gehen und dafür die Elternzeit beenden sind die Deppen.

von kirshinka am 21.02.2013, 16:08



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Hi, das ist nicht ganz so. Den Rentenanspruch für einen Zeitraum von 3 Jahren bekommt jede Mutter, egal, ob sie tatsächlich EZ in Anspruch nimmt. Es ist eher ungerecht den Vätern gegenüber: selbst wenn die EZ nehmen, Arbeitszeiten reduzieren etc. bekommen sie diese Rentenaufstockung nur dann, wenn die Frau dem Übertrag auf den Vater zustimmt. Selbst wenn sie faktisch voll weiter gearbeitet hat und er voll zu Hause war, braucht er die Zustimmung und Unterschrift seiner Frau. Wo ist das denn gerecht? Sonst empfinde ich den Rentenausgleich schon als ziemlich gerecht... Gruß, Speedy

von speedy am 22.02.2013, 11:50