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wie weiter nach der elternzeit?

Thema: wie weiter nach der elternzeit?

hallo, meine tochter wird anfang dezember 1 jahr. ich hatte bis ende des jahres elternzeit beantragt und wollte ab januar wieder arbeiten gehen. nun kam leider alles anders. aufgrund trennung vom kindsvater hab ich mein ganzes leben quasi über den haufen geschmissen und bin mit meinen beiden kindern in meine heimat zurückgezogen (lange geschichte, es ging nicht anders, soll nun auch nicht das thema sein). jedenfalls kann ich nicht mehr an meinen alten arbeitsplatz, da ich 2 stunden fahrt pro strecke hätte (150 km). nun bin ich auf der suche nach einem neuen job in meiner alten, neuen heimat. ich habe mehrere bewerbungen laufen, aber es hat sich bisher noch nichts positives ergeben. im november bekomme ich das letzte mal elterngeld. leider bekomme ich trotz alleinerziehend keine 14 monate elterngeld, da wir das gemeinsame sorgerecht haben. keine ahnung, was das damit zu tun hat, aber das sagte die mir auf der elterngeldstelle so. also ab dezember hätte ich kein einkommen mehr (nur kindergeld und unterhalt). falls es pünktlich mit einem job klappt, wäre ja alles prima. aber was kann ich machen, wenn es nicht klappt. mein plan wäre, meine elternzeit zu verlängern (meine derzeitige chefin kennt meine situation und ich glaube nicht, dass sie mir steine in den weg legt). was könnte ich dann für gelder beantragen? wie ist das mit dem erziehungsgeld? wann kann man das beantragen? und dann gibts doch noch das betreuungsgeld. hätte ich da anspruch darauf? wir haben derzeit eine eigene wohnung im haus meiner eltern. miete zahle ich keine, nur die anfallenden nebenkosten. meine kleine hat ab dezember einen krippenplatz, weil ich ja stark davon ausgehe, dass ich arbeiten gehen kann. den müssen wir auch antreten, auch wenn ich keine arbeit finde, da sonst der platz weg ist (kleine krippe, sehr große nachfrage). ich hätte sie dann für 3-4 stunden halbtags hingegeben. ich bin so verzweifelt, weil ich nicht weiß, wie es weitergeht. meinen alten job kann ich wie gesagt nicht antreten, ich werde definitiv auch nicht zurückziehen (aber wie gesagt, das ist ein anderes thema und eine lange geschichte). ich muss hier was finden. ich habe eine gute ausbildung (ausbildung, studium und mehrere jahre berufserfahrung). ich denke schon, dass ich etwas finden werde. aber vielleicht eben nicht ab dezember sondern erst nächstes jahr. diese zeit muss ich irgendwie überbrücken. könnt ihr mir helfen? habt ihr tipps? und weiß jemand ob ich nicht doch noch irgendwie an die 2 monate elterngeld kommen kann? ich frag mich ja wirklich was das mit dem sorgerecht zu tun hat. wir leben ja nicht mehr zusammen. danke schonmal ganz dolle! lg

von rinna1983 am 22.10.2013, 10:16



Antwort auf Beitrag von rinna1983

Betreuungsgeld würdet Du nur bekommen, wenn Deine Kinder nicht in der Krippe wären, dann stündest Du aber nicht zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Eventuell hast Du aber noch Anspruch auf ALG 1. Trini

von Trini am 22.10.2013, 10:56



Antwort auf Beitrag von rinna1983

Hi, das mit dem Elterngeld ist richtig - der Vater könnte aber ja theoretisch die 2 Monate in Anspruch nehmen und dann das Kind betreuen, daher darfst du sie nicht nehmen, auch wenn ihr jetzt getrennt seit. Zunächst wäre es aus versicherungstechnischen Gründen geschickt, bei dem alten AG um die Zustimmung zur Verlängerung der EZ zu bitten für 2 weitere Jahre. Du kannst ja der Fairness wegen auch mit angeben, dass du nach der EZ die Stelle nicht mehr antreten wirst, da du weggezogen bist, dann können sie die Stelle gleich neu besetzen. Sobald du dann einen neuen Job hast, kündigst du den alten und beendest damit deine EZ oder, bei einem TZ-Job bittest du den alten AG um die Genehmigung für eine Tätigkeit innerhalb der EZ, dann könntest du von einem auf den anderen Tag bei einem neuen AG beginnen. Bist du jetzt in Bayern, könntest du Landeserziehungsgeld beantragen. Ansonsten probier es mal über die Arge, evtl. besteht ein Anspruch auf ALG I, wenn du vor der EZ mind. 12 Monate soz.vers.pflichtig gearbeitet hast. Gruß, Speedy

von speedy am 22.10.2013, 11:10



Antwort auf Beitrag von rinna1983

Solange dein Arbeitsverhältnis beim alten Arbeitgeber (AG) besteht, du aber dort nicht arbeitest, solltest du deinen Arbeitslosengeld-Anspruch bei der Arbeitsagentur an deinem neuen Wohnort prüfen lassen. Es heißt schließlich im Gesetz "Beschäftigungsverhältnis" und das ist was anderes als Arbeitsverhältnis. Lasse dich auch beim Jugendamt wegen Unterhalt für euch und zu weiteren Hilfen - z. B. Finanzierung der Kinderbetreuung beraten. Falls es mit dem Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit nicht klappt, geht zum Jobcenter und stelle dort deinen Antrag. Gerade, um die Zeit bis zu einem möglichen Arbeitsantritt zu überbrücken. Die Vorschläge mit verlängerter Elternzeit usw. beim AG finde ich super. Das lässt dir zumindest etwas Freiraum in der Planung. Wenn du in Elternzeit bleibst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber auf Alg II. Bei F

von Jole3 am 22.10.2013, 11:31



Antwort auf Beitrag von rinna1983

ich danke euch bereits für eure antworten! das waren ja schon eine menge hilfreiche tipps für mich! es ist schon echt schwierig da durchzublicken. wann muss man denn zum arbeitsamt und wann zur arge? was ist der unterschied? sorry für die blöde frage, aber ich musste mir bis jetzt (zum glück) noch keine gedanken darüber machen. ach verflixt, ich hoffe so sehr dass es rechtzeitig klappt mit dem neuen job... naja, also ich werde nun auf jeden fall erstmal meine chefin anrufen und mit ihr bezüglich einer verlängerung der elternzeit sprechen. wie ist das denn genau mit dem erziehungsgeld? ich wohne in thüringen und bin deshalb bereits angeschrieben wurden. hatte dann dort angerufen und der dame meine situation geschildert, also dass ich noch nicht genau weiß, wie es - wenn die kleine 1 jahr ist - beruflich bei mir aussieht. sie meinte, das kann sie mir erst sagen, wenn sie weiß, was der ist-zustand zum 1. geburtstag der kleinen ist. weil dann hätte ich theoretisch erst anspruch. ich weiß noch von der großen, dass man da nur anspruch darauf hat, wenn das kind weniger als 5 stunden am tag betreut wird. das wäre ja bei uns der fall, solange ich nicht arbeite. naja ich werde mal googeln. auf jeden fall danke ich euch schon mal bis hierher. vielleicht kommen ja noch einige tipps.

von rinna1983 am 22.10.2013, 12:43



Antwort auf Beitrag von rinna1983

das mit dem Mietfrei wohnen ist glaub ich nciht so schlau......lass dich mal beraten....mach einen Mietvertrag .....dann bekommt vermutlich Wohngeld...etc.....und deine Eltern können kosten für renovierung etc ansetzen....ein gang zum Steuerbarter ist unerläßlich...ich hoffe du hast noch keine Tatsachen geschaffen....

von golfer am 22.10.2013, 17:34