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wie weiter vorgehen?

Thema: wie weiter vorgehen?

Hallo, ich hatte vor einiger Zeit hier mal geschrieben, meinen Mann und mir drohte nach jahrelanger Zugehörigkeit zu den jeweiligen Betrieben die Kündigung. Wir sind Mitte 40 und haben eine 10-jährige Tochter. Mein Mann hat ziemlich schnell was Neues gefunden. Bedingungen und Verdienst sind genauso wie vorher. Ich bin momentan noch in meiner Firma, ich arbeite 20 Stunden. Bis September werde ich noch benötigt, danach will die Firma, dass ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe und dann wäre ich noch bis April in der Firma. Es laufen gerade Gespräche, ob ich in anderen Niederlassungen eingesetzt werden kann. Problematisch bei mir ist die Teilzeitbeschäftigung. Ich habe angeboten, dass ich bis 30 Stunden, im Vertretungsfall auch mehr, arbeiten kann. Ganztag würde ich innerbetrieblich allerdings ziemlich schnell was Neues bekommen. Meine Tochter geht ab September in die 5. Klasse und hat keine Nachmittagsbetreuung mehr. Sie wäre um ca. 13.30 zuhause. Bei 30 Stunden wäre ich um ca. 15.00 Uhr zuhause, das wäre für mich noch ok, bei Vollzeit wäre ich aber nicht vor 17.30 Uhr zuhause, ich habe einen relativ langen Fahrweg. Ehrlich gesagt, fühle ich mich nicht besonders wohl, sie jetzt jeden Nachmittag allein zu lassen, andererseits bin ich fast 25 Jahre bei dieser Firma, ich kenne mich aus und gut bezahlt wird auch. Ich arbeite als 0815 Bürokraft ohne spezielle Kenntnisse. In den letzten paar Wochen habe ich ein paar Bewerbungen geschrieben und bin auch jetzt schon zu 3 Vorstellungsgesprächen eingeladen, läuft eigentlich besser als ich erwartet habe. Was würdet ihr machen?

von Finale am 26.06.2018, 10:15



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Ich würde schauen, was die Bewerbungsgespräche ergeben. Falls sich eine Stelle findet, bei der du wie gewünscht Teilzeit arbeiten kannst, greif zu. Falls das nicht klappt, nimm die 30 Stunden in der alten Firma und such dann weiter.

von kanja am 26.06.2018, 12:09



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Hallo, 30 wäre mein Vorschlag - sozusagen ein Entgegenkommen - meine Firma könnte mir aber nur sicher was in Vollzeit anbieten.

von Finale am 26.06.2018, 12:42



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Vielleicht eine Option: Du nimmst die Vollzeit Stelle an und bewirbst dich weiter. Falls du eine Zusage bekommst, kannst du mit der alten Firma in Verhandlungen treten. Und es ist einfacher von einem Angestellten Verhältnisse zu bewerben als arbeitslos...

von sara31 am 26.06.2018, 13:59



Antwort auf Beitrag von sara31

Genau, das wollte ich auch schreiben. Ein paar Monate Vollzeit könnt ihr bestimmt überbrücken zur Not. Gibt es bei euch keinerlei Nachmittagsbetreuung ab der 5. Klasse? Sonst würde ich da zur Sicherheit etwas organisieren.

von kanja am 26.06.2018, 14:05



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Hallo, wir haben eine Schule ohne Ganztagsbetreuung ausgesucht, da ich zum Zeitpunkt der Anmeldung noch von der aktuellen Situation ausgegangen bin. Hier gibt es eh nur wenige Schulen mit Betreuung.Ich kann nichts organisieren, es war schon in der Grundschule extrem schwierig. Da musste sie in die Ganztagesklasse, obwohl es nicht optimal war, aber jetzt wüsste ich nicht, was wir machen könnten. Ich überlege schon die ganze Zeit, mir fällt aber nichts ein.

von Finale am 26.06.2018, 14:38



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Bis Anfang Juli muss ich mich entscheiden. Wenn ich die Vollzeitstelle nehme, gilt das bis auf weiteres. Wenn ich es dann nicht schaffe, muss ich kündigen. Wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe, muss ich im Januar 2019 gehen.

von Finale am 26.06.2018, 14:41



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Ich würde mich weiter bewerben und erstmal keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Wenn es noch andere Standorte gibt, können sie dich nicht so einfach rausschmeißen. Du hast einen TZ Vertrag und bist bereit an einem anderen Standort zu arbeiten. Das ist doch gar keine schlechte Verhandlungsposition. Wie siehts denn mit Abfindung und so aus? Hat man dir da ordentlich was angeboten für den Aufhebungsvertrag?

von VerenaSch am 26.06.2018, 19:47



Antwort auf Beitrag von VerenaSch

Die Abfindung ist nicht schlecht, aber nach Steuerabzug schaut es natürlich nicht so rosig aus. Ich war beim Anwalt, der mir leider wenig Hoffnung gemacht hat. Wenn die Firma einen los werden will, klappt es so gut wie immer. Wenn es vor Gericht geht, geht es nur noch um die Höhe der Abfindung. Ich habe auch schon mehrere Krisen durchgemacht, letztendlich haben alle den Aufhebungsvertrag unterschrieben. Der Betriebsrat hat ähnliches erzählt. Leider trifft es die Teilzeit arbeitenden Frauen immer zuerst. Mein Chef hat gemeint, ich hätte ja noch einen Mann.

von Finale am 26.06.2018, 20:23



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Ich würde auch versuchen es noch so weit wie möglich hinauszuzögern um mich weiter aus der Anstellung zu bewerben und für eine Übergangszeit ggf auch mal nach einer Leihoma suchen. Grundsätzlich würde ich aber nicht auf VZ eingehen. Wie hroß ist der Betrieb? Ab 15 Mitarbeiter müssen sie TZ anbieten. Aufhebungsvertrag würde ich versuchen zu vermeiden und das ggf vorher mit dem Jobcenter klären, nicht dass du deshalb dann Probleme mit dem ALG I bekommst. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 26.06.2018, 20:18



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Es sind sehr viele Mitarbeiter, deshalb habe ich ja nach der ElternZeit problemlos Teilzeit arbeiten können. Bei einem Wechsel wäre es wie eine Neueinstellung und wenn ich mich nicht bereit erkläre, Vollzeit zu arbeiten, werde ich eben nicht genommen. Der Betriebsrat meinte, dass ich frühestens in 3 Jahren wieder einem Antrag auf Teilzeit stellen könnte.

von Finale am 26.06.2018, 20:29



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Nach den Jahren Betriebszugehörigkeit finde ich das einfach A-Loch vom AG, aber mir ist klar, dass man als AN da eher am kürzeren Hebel sitzt. Kann der Beteiebsrat da wirklich nicht unterstützen um wenigstens erst mal 30h zu bekommen? Wenn der Beteieb so groß ist, kann das doch nun echt kein Problem sein. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 26.06.2018, 21:36



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Ich würde es durchziehen, also notfalls auch bis vor das Gericht. was hast du denn wirklich zu verlieren? Im besten Fall wird die Abfindung höher ausfallen, im schlechtesten Fall das was man dir eh bereits bietet. VZ kannst oder willst du nicht. Bis Januar auch reichlich zeit was neues zu suchen. Müsste doch möglich sein. Oder ist das ein solch seltener Beruf?

von Felica am 26.06.2018, 20:43



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Ich würde hoffen, dass sich bei der Jobsuche was anderes ergibt. Vollzeit würde ich nur machen, wenn der Mann Stunden reduzieren kann. Mit 10 können Kinder ja doch noch ein bisschen Begleitung gebrauchen. LG sun

von sun1024 am 26.06.2018, 23:38



Antwort auf Beitrag von sun1024

Gerade mit Beginn der 5ten Klasse brauchen sie erstmal noch Begleitung. Wie wäre es mit einer Tagesmutter bzw. Leihoma? Kann dein Mann seine Arbeitszeit etwas verlegen?

von Kasi2006 am 30.06.2018, 12:52



Antwort auf Beitrag von sun1024

Hallo, Tagesmutter gibt es hier nicht für Grosse. Mein Mann ist gerade in der Probezeit und kann seine Stunden nicht ändern. Bzgl. LeihOmas, da weiß ich gar nichts. Muss ich mal schauen.

von Finale am 30.06.2018, 19:22



Antwort auf Beitrag von Finale

Hi, wenn du so lange dabei bist und gute Arbeit gemacht hast, dann sollte es für deinen Chef ein Leichtes sein, dich "unterzubringen" bzw. zu empfehlen. Bei der Schließung eines Standortes muss bei einem verbundenen Unternehmen auch ein Sozialplan erstellt werden, der genau diese Umbesetzungen mit berücksichtigt. Von daher bist du eigentlich unkündbar. Einen Aufhebungsvertrag würde ich niemals unterschreiben in der Situation! Klar werden sie dich los, wenn sie es wollen - nur dann wird es eben teurer. Mit wem besteht denn dein Vertrag? Mit dem Konzern oder mit der Niederlassung? Wenn letzteres, ist diese rechtlich eigenständig? Wenn du einen Vertrag mit dem Konzern hast, gilt auch deine TZ-Vereinbarung weiter - auch für eine andere Niederlassung. Das mit einem neuen Antrag erst nach 3 Jahren ist definitiv Quatsch! Lass dich da bitte nicht kleinmachen. Sprich mit der Gleichstellungsbeauftragten, dem Betriebsrat und vor allem deinem NL-Leiter. Wenn du eine geschätzte Mitarbeiterin warst, wird er dich ohne Probleme in einer anderen NL unterbringen können. Gruß, Speedy

von speedy am 02.07.2018, 13:07



Antwort auf Beitrag von Finale

Hi, wenn du so lange dabei bist und gute Arbeit gemacht hast, dann sollte es für deinen Chef ein Leichtes sein, dich "unterzubringen" bzw. zu empfehlen. Bei der Schließung eines Standortes muss bei einem verbundenen Unternehmen auch ein Sozialplan erstellt werden, der genau diese Umbesetzungen mit berücksichtigt. Von daher bist du eigentlich unkündbar. Einen Aufhebungsvertrag würde ich niemals unterschreiben in der Situation! Klar werden sie dich los, wenn sie es wollen - nur dann wird es eben teurer. Mit wem besteht denn dein Vertrag? Mit dem Konzern oder mit der Niederlassung? Wenn letzteres, ist diese rechtlich eigenständig? Wenn du einen Vertrag mit dem Konzern hast, gilt auch deine TZ-Vereinbarung weiter - auch für eine andere Niederlassung. Das mit einem neuen Antrag erst nach 3 Jahren ist definitiv Quatsch! Lass dich da bitte nicht kleinmachen. Sprich mit der Gleichstellungsbeauftragten, dem Betriebsrat und vor allem deinem NL-Leiter. Wenn du eine geschätzte Mitarbeiterin warst, wird er dich ohne Probleme in einer anderen NL unterbringen können. Gruß, Speedy

von speedy am 02.07.2018, 13:07



Antwort auf Beitrag von speedy

Es wäre ein leichtes mich unterzubringen, passiert nur nicht.Betriebsrat ist leider keine große Hilfe. Es passieren hier gerade viele Dinge, die nicht sehr schön sind. Ich hoffe mittlerweile nur noch, dass ich woanders eine Stelle finde.

von Finale am 03.07.2018, 15:34



Antwort auf Beitrag von Finale

Kein Aufhebungsvertrag. Damit bist du immer schlechter gestellt wenn du noch nichts neues hast. Du riskiert auch eine 3 monatige Sperre beim Arbeitslosengeld. Meistens versuchen dich Arbeitgeber nur so billig los zu werden. Hat meiner auch versucht aber er bekommt mich erstmal nicht weg.

von DannaM am 03.07.2018, 16:31