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Wieviel Urlaub habe ich?

Thema: Wieviel Urlaub habe ich?

Mir bernnte ien Frage unter den Nägeln. Ich habe als vor. ET den 18.3.2005. Mein jährlicher Urlaub beträgt 29 Tage. Wieviel Urlaub steht mir somit zu? Muss ich die Schutzfrist (8 Wochen) nach der Entbindung mitrechnen? Ich frage weil es bei uns ein Problem gibt. Die Dame, die das bei uns bearbeitet kann mir das nicht genau sagen. Bei meiner letzten SS wurde die Schutzfrist mit eingerechnet. Sie sagt Sie hätte sich damals vertan, nun wäre das aber anders und nur die Zeit bis zum ET gerechnet. Was meint Ihr? Ihc bin dankbar für jede Hilfe! Habe versucht was übers Internet zu erfahren, leider nichts gefunden, was eindeutig wäre.

Mitglied inaktiv - 22.10.2004, 13:18



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Hallo, für die gesamte Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach besteht Urlaubsanspruch (bei der Elternzeit ist das anders, da steht im Gesetz drin, wie gekürzt wird). Gruß, Renate

Mitglied inaktiv - 22.10.2004, 13:33



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Hallo, Renate hat recht. Du hast auch für die Zeit der MuSchu-Frist NACH der Geburt Urlaubsanspruch. Und wenn Du den Urlaub direkt nach dem Mutterschutz nimmst, entsteht für die Zeit des Urlaubs auch wieder ein Urlaubsanspruch. Bei mir war es damals 1 Tag, da ich mehr als 3 Wochen Resturlaub hatte. Bin erst danach in Elternzeit gegangen. LG Daniela

Mitglied inaktiv - 22.10.2004, 16:25



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Du hast Für jeden angefangenen Monat, der in die Schutzfrist (inkl. der 8 Wochen hinterher) fällt, VOLLEN Urlaubsanspruch! Das würde bei Dir für inkl. Mai bedeuten (evtl. noch Juni, wenn das Kind superspät kommt). Denn: §17 BErzGG sagt, daß nur für Volle Monate EZ der Jahresurlaub gekürzt werden kann. Das muß man den "Personal-Leuten" oft erklären, weil das BUrlG es anders regelt. Aber Spezialrecht geht vor Allgemeinrecht! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 22.10.2004, 22:52



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Hallo ! Du hast Urlaubsanspruch bis zum Ende der Schutzfrist ! Wenn Du den Urlaub vor der Geburt nehmen möchtest kannst Du allerdings nur den Urlaub beantragen der bis dahin angefallen ist .Den Urlaub der während der Schutzfrist anfällt kannst Du dann erst frühestens nach Ende der Schutzfrist nehmen ! LG safrarja

Mitglied inaktiv - 23.10.2004, 19:08



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Hallo safrarja, das ist so nicht ganz richtig. Liegt die Schutzfrist innerhalb eines Kalenderjahres, kann man diesen Urlaub schon im Voraus nehmen, das gilt nur nicht, wenn die Schutzfrist zum Teil in ein neues Jahr fällt... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 23.10.2004, 19:18



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Lieben Dank an Euch alle! Manuela

Mitglied inaktiv - 25.10.2004, 08:37