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Wieviel darf man arbeiten wenn man...

Thema: Wieviel darf man arbeiten wenn man...

Erziehungsgeld erhält (300€)? Hallo an Alle, ich arbeite z.Z. 20h/Monat. Evtl. könnte ich ab Sept.05 steht noch nicht fest, den Freitag/Woche dazu bekommen, dies wären dann 5hx4=20h+ 20h/Monat=40h. Oder wird das pro Woche gerechnet????? Gruß Petra mit Yara Elena hier bei mir & Laura Marie gest./geb. für immer in meinem Herzen.

Mitglied inaktiv - 10.06.2005, 15:07



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Hallo Petra, du darfst bis zu 30 Stunden in der woche arbeiten ohne das dir dein erziehungsgeld gekürzt wird. So ist es hier in NRW: ich arbeite zwar nur auf 400 euro basis, aber als ich da beim versorgungamt nachgefragt habe, sagte man mir, dass ich ruhig 30 stunden die woche auf steuerkarte arbeiten könnte, ohne, dass geld abgezogen werden würde. Wie geht es deiner Kleinen???? Hab lange nix mehr von dir gelesen. Gruß Jessi

Mitglied inaktiv - 10.06.2005, 18:56



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hallo, also bevor ich jetzt ganz durchdrehe mit diesem erziehungsgeld... wenn du als erziehungsgeldberechtigter mehr als 400 € verdienst, wird dir das sehr wohl angerechnet....so habe ich das auch bei nicola bader verstanden, es sei denn man ist ae, dann ist es ja dein einziges einkommen....und die einkommensgrenzen sind so niedrig, da bleibt nix übrig. ich war auch immer der meinung, 30h die woche, egal wieviel taler....aber es gibt zumindest für bayern einen erzgeldrechner, aus dem das auch hervorgeht... wenn es anders sein sollte, bitte bescheid sagen !!!! lg vallie, die bald einen vogel kriegt

Mitglied inaktiv - 11.06.2005, 09:51



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Hallo, das wird nicht nach Stunden berechnet, sondern nach Einkommensgrenzen. Dazu zaehlen dein Einkommen und das deines Mannes/Lebenspartners. Dazu gibt es Tabellen, die du dir besorgen kannst. Bei mir war sogar eine mit in dem Anschreiben, in dem der Bescheid steckte. Die Stunden werden (soweit ich weiss) nur geprueft, damit man weiss, ob du deiner Hauptaufgabe, dem Erziehen ueberhaupt noch nachkommen kannst. Gruss, harmony

Mitglied inaktiv - 12.06.2005, 01:31



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Genau, es hängt am Einkommen. Du darfst nicht mehr als 30 Stunden arbeiten, während der "Elternzeit", für die du ja quasi das Erziehungsgeld bekommst. Ob das Erziehungsgeld gekürzt wird, hängt davon ab, wie viel du verdienst. Gruß solelo

Mitglied inaktiv - 12.06.2005, 20:47