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Zeugnis nach über drei Jahren

Thema: Zeugnis nach über drei Jahren

Hallo, im Oktober 2005 wurde mir aus betrieblichen Gründen gekündigt. Mir wurde damals kein Zeugnis ausgestellt und weil ich vollkommen durcheinander war und die Kündigung spontan ausgesprochen wurde, hatte ich auch vergessen mich dadrum zu kümmern, dem zufolge hatte ich nicht danach gefragt. Nach kurzer Zeit also im Dezember 2005 war ich schwanger mit meinen dritten Kind und dadurch war dann Job- suche und Berufsleben erstmal aufgeschoben. Nun steh ich jetzt aber wieder vor dem Problem dass ich eine Arbeitstelle brauche, möchte mich bewerben und mir fehlt halt nun dieses Zeugnis. Frage nun: Hab ich nach über drei Jahre noch anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Kenn sich jemand hier aus damit. Habe im Netz nur was gefunden wie:"Damals war verjährungsfrist 30 Jahre. wurde geänder aber auf 3 Jahre" Danke Lg. Lisanka

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 14:12



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Das hab ich mal aus backinjob.de rauskopiert: Nach § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Arbeitszeugnisse drei Jahre. Sie tritt vorher ein, wenn der Anspruch verwirkt oder die Erfüllung unmöglich geworden ist. Das wird immer dann zutreffen, wenn der Arbeitgeber nicht mehr in der Lage ist, ein wahrheitsgemäßes Zeugnis auszustellen. Wie jeder andere schuldrechtliche Anspruch unterliegt der Zeugnisanspruch der Verwirkung. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BB 1989, 978) ist der Anspruch dann verwirkt, wenn der Gläubiger (Anspruchsinhaber) sein Recht über längere Zeit nicht in Anspruch nimmt und deshalb gegenüber dem Anspruchsgegner den Eindruck erweckt, den Anspruch nicht mehr geltend zu machen. Die Verwirkung kann bereits nach zehn Monaten eintreten; das hängt auch von den Umständen des Einzelfalls ab. Ich denke, Du wirst keines mehr bekommen. LG

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 14:25



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hmmm das wäre ja doof aber ich frage trotzdem mal vielleicht machen sie es ja noch

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 14:34



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Versuchen würde ich es auf jeden Fall, denn sonst sieht ess bei der bewerbung echt doof aus. Jeder potentielle AG vermutet meist, dass es einen Grund hat, wenn jemand kein Zeugnis vorlegen kann. Vor allem jedoch, wenn du gekündigt wurdest. Das beste wäre natürlich, wenn du deinen ehemaligen Chef auftreiben kannst. Der schreibt dir vielleicht sogar im Nachhinein noch eins. Auf jeden Fall solltest du aber versuchen von der personalabteilung eine bescheinigung zu kriegen, dass du dort gearbeitet hast, ggf den damaligen Kündigungsgrund rein schreiben und auch, warum du damals kein zeugnis gekriegt hast...alles, wass dich entlastetn kann!

Mitglied inaktiv - 02.02.2009, 10:08