Hallo,
ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt.
Bald soll es wieder los gehen.
Zur Zeit ist meine Tochter (11 Monate) zur Eingewöhnung in der Kita.
Leider läuft es gar nicht gut.
Daher meine Frage:
Weiss jemand von Euch, ob es möglich ist, dass ich arbeite, wenn es aber nicht besser wird in der Kita, zurück in die Elternzeit gehe und meine Kleine zu Hause betreue?
Vielen Dank für Eure Antworten.
von
Vanni
am 10.07.2012, 09:40
Hallo,
eigentlich ist das kein Problem, kommt nur darauf an was Du beim Arbeitgeber generell beantrag hast?! Aber ich würde es noch eine Zeitlang weiter probieren, vielleicht brauch Deine Maus nur etwas länger um sich daran zu gewöhnen, außerdem ist sie ja noch klein.
Drücke die Daumen
von
Bloodymary308
am 10.07.2012, 09:51
Hi,
das geht nur mit der Zustimmung des AG, weil du dich lt. Gesetz für die ersten 2 Jahre nach der Geburt verbindlich festlegen musst. Du hast 1 Jahr genommen und damit indirekt zugesichert, das zweite Jahr wieder gem. deinem Vertrag zu arbeiten.
Eine Abweichung davon geht jetzt nur noch mit Zustimmung des AG.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 10.07.2012, 12:08
Hallo,
wenn Du wirklich nur ein Jahr beantragt hast, bist Du jetzt auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen:
http://www.elterngeld.nrw.de/elternzeit/haeufigeFragen/index.php#fr5
Günstiger wäre, wenn Du zwei oder drei Jahre Elternzeit beantragt hättest und z.B. nach einem Jahr während dem Fortbestand der Elternzeit wieder arbeiten würdest - da bist Du bezüglich der Stunden flexibler und kannst auch ggf. wieder zuhause bleiben, wenn es nötig ist (wärst ja dann weiterhin in Elternzeit).
Sprich am besten mal mit Deinem Arbeitgeber - vielleicht findet ihr ja eine Lösung, die für alle passt.
LG
von
lanti
am 10.07.2012, 14:40
Soweit ich informiert bin, bedeutet die Anzeige von 1 Jahr Elternzeit konkludent auch den Verzichg auf die restlichen jahre. Sprich wenn du den AG sagts, Du bist 1 Jahr in Elternzeit, hast Du gleichzeituig auch erklärt, dass Du die rstlichen 2 Jahre nicht in Anspruch nehme wirst. Wenn Du also nach Ablauf des Jahres wieder wie angezoeigt arbeiten gehst, gibt es nicht mehr die Möglichkeit wieder in die Elternzeit zurückzukehren.
Es besteht dann lediglich die Möglichkeit, vor Ablauf des Jahres, sprich vor Arbeitsabtritt, die Elternzeit zu verlängern, dies muss aber der AG zustimmen.
von
Fuchsina
am 10.07.2012, 21:29