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Zusatzvereinbarung TZ

Thema: Zusatzvereinbarung TZ

Hallo zusammen, habe eine Frage: Meine aktuelle Elternzeit endet am 30.11.. Ich habe seit Juli 2006 einen zusätzlichen Vertrag während der EZ über meine 50%, d.h. am 1.12. würde eigentlich meine VZ wieder anfangen (alter Vertrag). Da ich aber schwanger bin und Ende Januar in den MuSchu gehe, hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef, dass ich gerne meinen Vertrag in die 50%TZ ändern möchte, so dass ich ab dem 1.12. weiterhin 50% arbeite (und das dann auch während der 2.EZ und darüber hinaus). Er möchte das nicht, sondern hat mit unserer HR-Abteilung besprochen, dass ich eine weitere zusätzliche Vereinbarung über die TZ bis zum MuSchu erhalte, somit der ursprüngl. Vertrag weiterhin nicht angefasst wird sondern auf VZ bestehen bleibt. Frage: Gibt es da irgenwelche "Fallstricke" auf die ich achten muss? Ich wusste nämlich nicht mal, dass es so etwas gibt... Danke für Antworten (hoffentlich nicht zu durcheinander geschrieben). LG

Mitglied inaktiv - 21.09.2008, 20:45



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Hallo, für mich klingt das so als ob auch weiterhin deine VZ-Stelle erhalten bleiben soll, wenn du einmal mit der zweiten EZ fertig sein wirst in einigen Jahren. Für die Zeit im Dez / Jan wird wohl eine Vertrags-Zusatzvereinbarung getroffen, dass du in diesen 2 Monaten auch 50% arbeitest und dein Anspruch auf eine VZ-Stelle erhalten bleibt. Finde ich persönlich sehr gut, denn ich habe mich nach der EZ auf Teilzeit abstufen lassen und bekomme nun keine VZ-Stelle mehr. Aus Kostengründen wird es mir abgelehnt, obwohl Bedarf da ist (aber ist ein anderes Thema, was nichts mit dem hier zu tun hat) Ich denke dir können daraus keine Nachteile entstehen. Wenn du nach der zweiten EZ immer noch halb arbeiten gehen möchtest ist es dann immer noch Zeit genug ein erneutes Gespräch mit dem Chef zu führen. Ich würde es machen... LG Antje

Mitglied inaktiv - 22.09.2008, 10:54



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Hallo, ich finde, das hört sich sehr gut und vernünftig an! Wenn du, wie du geplant hast, deinen ursprünglichen Vertrag auf 50% ändern läßt, ist es sehr wahrscheinlich, dass du nie wieder auf 100% rauf kannst (bei uns ist es jedenfalls so). Mit diesem Zusatzvertrag über 2 Monate hast du die Chance, nach deiner 2. Elternzeit wieder VZ arbeiten zu gehen, falls du kannst und möchtest. Ich würde es auch machen... LG, Mari

Mitglied inaktiv - 22.09.2008, 12:58



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Hallo, da gibts keinen Fallstrick. Im Gegenteil, das ist sehr fair. Denn Du hast immer noch die Möglichkeit nach EZ wieder voll einzusteigen. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 22.09.2008, 18:54



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Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 18:18